Frage zu Kindergeld bzw den Rückläufer

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Beitrag von bouncecat - 06.12.11 - 11:26 Uhr

Hallo an alle,

ich habe da mal ne Frage und hoffe jemand kann mir vllt helfen.

Es gab bei mir einen Rückläufer, weil meine alten Kontodaten nicht stimmten. Nun war ich am 22. Nov bei der Kindergeldstelle, hab die neuen Daten angegeben und gleich nachgefragt, wie lange ich nun auf das Geld warten darf. Mir sagte man dann bis vermutlich bis zum 2.12. Nun ist es so, dass es noch immer nicht drauf ist. Also dort angerufen und nachgefragt. jetzt aber sagt man mir, dass es bis zu 6 Wochen braucht um bearbeitet zu werden. Das heißt, ich stehe ohne das geld da.

Was ist also hier richtig? Und wie lange kann ich vermutlich darauf warten, dass ich es tatsächlich erhalte. Besonders weil es noch auf dringlichkeit gestellt worden ist.

freue mich auf eure helfenden Antworten.

Lg
bouncecat

Beitrag von myimmortal1977 - 06.12.11 - 11:56 Uhr

Die Fragestellung bei Dir richtet sich nach der Zumutbarkeit. Jede Behörde arbeitet unterschiedlich langsam oder schnell.

Das ist auch von Kindergeldstelle zu Kindergeldstelle vollkommen unterschiedlich.

Die Frist, um bei Dir eine Untätigkeitsklage einreichen zu können, ist noch gaaaaanz lange nicht erreicht ;-)

Ich meine mal gelesen zu haben, dass bei vielen behördlichen Entscheidungen, Veränderungen 6 Wochen normal sind, ab 3 Monaten kann man schonmal anmahnen.

Ich kann Leute bestens verstehen, die sagen, sie seien auf das Geld angewiesen, nur müssen diese Leute auch verstehen, dass jeder Sachbearbeiter wahrscheinlich BERGE auf dem Tisch hat, die abgearbeitet werden müssen.

Wahrscheinlich haben von 80 Leuten 60 nen Dringlichkeitsantrag gestellt ;-)

Ich finde die von Dir angegebene Zeit absolut noch im Rahmen. Selbst wenn es 6 Wochen dauern sollte...

Ich habe mal auf eine für mich existenzielle wichtige staatl. Entscheidung 9 Monate gewartet. 6 Monate war reguläre erlaubte Bearbeitungszeit.

Dir alles Gute!

Janette

Beitrag von enelya - 06.12.11 - 12:00 Uhr

>>Ich finde die von Dir angegebene Zeit absolut noch im Rahmen. Selbst wenn es 6 Wochen dauern sollte...<<

Kann das nur unterschreiben. Zumal die Schuld ja bei der TE selbst liegt.

>>Es gab bei mir einen Rückläufer, weil meine alten Kontodaten nicht stimmten.<<

Beitrag von susannea - 07.12.11 - 12:29 Uhr

"Die Frist, um bei Dir eine Untätigkeitsklage einreichen zu können, ist noch gaaaaanz lange nicht erreicht "
Wie lang ist so eine frist? Und geht die bei allen Dingen im öffentlichen Dienst?

Beitrag von myimmortal1977 - 07.12.11 - 12:57 Uhr

"Die Untätigkeitsklage ist in folgenden Fällen vorgesehen:

a) im Antragsverfahren, wenn die Behörde sechs Monate seit Antragstellung untätig geblieben ist

b) im Widerspruchsverfahren, wenn die Behörde drei Monate untätig geblieben ist."

http://www.ra-buechner.de/schwerpunkte/US89-Unt%E4tigkeitsklage-Unfallversicherung.php

Gilt demnach für jegliche behördliche Anträge und Widerspruchsverfahren.

Liebe Grüße

Beitrag von susannea - 07.12.11 - 13:03 Uhr

Danke dir, dann ist natürlich die Frage, was da als Antrag zählt. Ob es reichte, dass ich geschrieben habe, ich beantrage die Korrektur und das nun schon seit 6 Monaten nicht gemacht wurde bzw. seit August nicht weiter bearbeitet oder nicht.

Naja, übernächste Woche mal mit der Anwältin besprechen, irgendwie muss die Dame ja mal dort ihren Hintern hochbekommen und anfangen zu arbeiten!