Ich glaub ich hab Mist gebaut. Vielleicht hat jemand von euch etwas ähnliches gemacht und kann mir helfen!
Am 26. August 2011 ist unser Sohn zur Welt gekommen. Mein Arbeitsvertrag ist vorher schon ausgelaufen und mit Arbeitslosenversicherung und Mutterschutz is alles gutgegangen. D.h. bis 21.10.2011 war ich im Mutterschutz und war auch über meine Krankenkasse krankenversichert. Nun hab ich dummerweise den Elterngeldantrag so ausgefüllt, dass ich erst ab dem 3. Lebensmonat Elterngeld beziehe, die 2 ersten Lebensmonate bekommt mein Mann (der über mich familienversichert war da er Student ist). Somit bekam ich erst ab dem 26.10.2011 Elterngeld. So. Jetzt ruft mich heute meine Krankenkasse an und meint, da da 5 Tage dazwischen liegen bin ich jetzt nicht mehr krankenversichert... tja. Hab gleich rumtelefoniert bei der L-Bank und mit der Krankenkasse und einen Änderungsantrag ausgefüllt. Aber laut Hinweisblatt ist eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich wenn schon Geld ausbezahlt wurde (was ja der Fall ist). Meine Fragen also:
1. Hat jemand Erfahrung mit Änderungsanträgen? Laut Frist wäre es noch möglich. Aber wenn das Geld halt schon ausgezahlt wurde...
2. Wenn es nicht klappen sollte, wäre es möglich mich für die paar Tage freiwillig rückzuversichern? Ist laut recherche auch innerhalb von 3 monaten rückwirkend möglich... Aber wenn ja, kann ich mich nur für die 5 Tage rückversichern und dann bin ich wieder gesetzlich versichert, oder muss ich jetzt solange freiwillig versichert bleiben bis mein Mann arbeitet?
3. Wie soll ich heute Nacht nur schlafen mit so vielen Sorgen im Kopf???
Bitte helft mir
Problem mit unserer Krankenversicherung wegen Elterngeldantrag
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Beitrag von thewhitetiger - 06.12.11 - 18:09 Uhr
Beitrag von kati543 - 06.12.11 - 20:50 Uhr
Warum schreibst du auch den 3. LM rein, wenn du bei Mutterschaftsgeldbezug die ersten beiden Monate ohnehin nehmen musst...bzw. sie dir angerechnet werden?
Klar kannst du dich für die paar Tage freiwillig versichern. Das ist nicht die Frage. Das wirst du sogar müssen, wenn der Elterngeldantrag nicht geändert werden kann. Die Frage ist nur, ob es bei den paar Tagen bleibt. Denn die Regel ist, dass du unmittelbar vor Beginn des Elterngeldbezuges pflichtversichert gewesen sein musst. Das warst du während des Mutterschutzes, aber nun liegen ja 5 Tage dazwischen.
Beitrag von thewhitetiger - 06.12.11 - 21:10 Uhr
Ich reg mich schon den ganzen tag drüber auf dass ich das so beantragt hab. weiß auch gar nicht warum ich das so gemacht hab. hab jetzt meinen änderungsvertrag mal geschrieben und dazu noch ein schreiben indem meine finanzielle situation steht da in ausnahmefällen (besondere härte) ein ändern des zeitraums möglich is. mal schauen ob das funktioniert. wenn nicht, dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als uns freiwillig zu versichern. aaaah. Scheiß Bürokratie. Ich glaub das wird ne schlaflose nacht...
Beitrag von susannea - 07.12.11 - 12:21 Uhr
Aber wie du schon sagst, muss sie die ersten beiden Monate ja eh nehmen und das müsste die L-Bank auch so bei sich vermerkt haben.
Die hätten den falschen Antrag zum korrigieren zurückschicken müssen!
Beitrag von susannea - 07.12.11 - 12:21 Uhr
Ja, du hast Mist gemacht, aber die Elterngeldstelle hätte dir den eh zurück schicken müssen, denn die Monate 1+2 musst du nehmen, wenn du Mutterschaftsgeld erhältst.
Dein Mann kann sie natürlich auch bekommen, aber du musst sie nehmen!
Die Veränderung sollte kein Problem sein, denn die Landesbank muss eh vermerkt haben, dass du da Elterngeldmonate hast. Außerdem kann man bis 3 Monate rückwirkend beantrangen.
Ich würde da also sofort noch mal anrufen bei der L-Bank und fragen, was sie bei dir im System stehen haben. Was steht denn auf deinem Bescheid?!?
Beitrag von thewhitetiger - 07.12.11 - 13:24 Uhr
naja auf meinem bescheid steht, dass ich ab dem 3. lebensmonat bekomm. habe jetzt auch nen änderungsvertrag hingeschickt. der sollte das ganze problem auch ohne großen aufwand für die lösen. aber mich hats au gewundert dass die eine von der l-bank gemeint hat, dass es kein problem gibt das wieder zu ändert und die nächste meint das muss mit der frist geprüft werden (klang eher weniger positiv). tja. ich denke schon dass ich das hinkrieg irgendwie. dass das eigentlich gar nicht geht die ersten zwei monate nicht zu beantragen hab ich heut dann au gelesen und mich gewundert warum die das dann so bewilligt haben. ich hasse dieses chaos mit den behörden (arbeite selbst bei einer, aber das hilft leider meistens wenig und man baut trotzdem immer wieder so en mist)... naja. so wird einem au ned langweilig. wär ja blöd wenn ich mir mal keine sorgen wegen irgendwas machen könnte...
Beitrag von susannea - 07.12.11 - 13:37 Uhr
Aber bis wann haben sie dir denn Elterngeld genehmigt? Denn wenn sie es dir zu lange genehmigt haben, dann müsstest du sie doch nur auf ihren Fehler aufmerksam machen und sie das problemlos ändern ;)
