Krankgeschrieben und weggehen???

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Beitrag von yvonne071076 - 07.12.11 - 09:17 Uhr

Hi, ich frage hier für eine Freundin.....sie hat bronchitis und war (ist) von Montag bis Freitag krankgeschrieben.....jetzt geht es ihr schon besser und sie möchte mit einer freundin am freitag abend essen gehen in einem restaurant....darf sie das??????
ach ja, weiss net ob das wichtig ist, aber sie arbeitet "nur" an 3 ganzen tagen die woche und hat aber einen vertrag für 5 halbe tage...

danke für eure hilfe....ich wusste es net....

Beitrag von mamavonyannick - 07.12.11 - 09:33 Uhr

Hallo,

ICH würde erst am Samstag frühestens weggehen.

vg, m.

Beitrag von connykati - 07.12.11 - 09:38 Uhr

Hallo,

ich würde nicht weg gehen. Wenn sie nicht "bettlägerig" krank geschrieben ist (wovon ich mal ausgehe), darf man natürlich auch raus gehen, um NOTWENDIGE Dinge wie Lebensmittel einkaufen oder Apothekengänge zu erledigen - dazu zählt aber mit Sicherheit kein Restaurantbesuch.

Ich würde es auf nächste Woche verschieben.

Viele liebe Grüße,
Connykati

Beitrag von lichtenstein - 07.12.11 - 09:39 Uhr

Es gilt zwar, dass man das Haus durchaus verlassen darf, wenn man krankgeschrieben ist. Einkaufen oder spazieren gehen kann einem keiner verbieten, wenn man nicht gerade bettlägrig ist. Mit Abends ist das allerdings so eine Sache. Auch wenn es wohl keiner verbieten oder einem einen Strick draus drehen kann, wäre ein anderer Termin besser.

Beitrag von kati543 - 07.12.11 - 10:12 Uhr

Also bei einer Bronchitis ist ein Restaurantbesuch bestimmt nicht gesundheitsfördernd. Sieht sie jemand oder wird sie von jemanden angeschwärzt, kann sie richtig Probleme bekommen.

Beitrag von mansojo - 07.12.11 - 11:00 Uhr

hallo,

sie darf das haus schon verlassen

ein spaziergang an der frischen luft kein problem

aber ein resturantbesuch kann man auch nach haus verlegen indem man sich was bestellt
und unnötigen diskusionen mit seinem arbeitgeber damit aus dem weg geht

lg und gute besserung

Beitrag von woodgo - 07.12.11 - 12:41 Uhr

Machen kann sie alles, aber wenn Sie gesehen wird, kann sich das nagativ auf Ihr Arbeitsverhältnis auswirken und ein Kündigungsgrund ist schnell gefunden. Kann man aber auch selber drauf kommen #aha

Beitrag von manavgat - 07.12.11 - 15:08 Uhr

Das kommt auf die Krankschreibung an.

Wer wegen Erkältung/Grippe und so was krankgeschrieben ist, der sollte sich nicht im Restaurant blicken lassen.

Wer Depressionen hat oder einen gebrochenen Arm, der schon.

Gruß

Manavgat

Beitrag von dora80 - 07.12.11 - 16:40 Uhr

Hallo!

NEIN!! Das könnte echt Ärger geben!! Arbeite auch " NOCH" in einer Arztpraxis...und da gab es mal einen Fall das eine Pat. Krank geschrieben war...und dann wurde sie im Zoo gesehen!!! Das kam ganz Übel an !!

Lieber bis Samstag ( je nach dem was man für Kollegen hat) oder Sonntag warten!

lg

Beitrag von lilianliddy - 07.12.11 - 17:54 Uhr

du solltest das nicht provozieren, die au gilt den kompletten freitag, also samstag könntest du ohne probleme ins restaurant.

sicherlich gibt es zwiegespaltene meinungen, man kann dinge tun, die der gundheit dienen, aber da wird ja getrunken, gerauch?t, etc.

von daher rate ich ab...

lg :-)

Beitrag von sassi31 - 07.12.11 - 19:12 Uhr

Ich bin ja bei sowas eher jemand, der auch weggeht. Aber mit einer Bronchitis würde ich definitiv zuhause bleiben. Hätte deine Freundin den Arm eingegipst, wäre das was anderes.

Beitrag von our_darkness - 07.12.11 - 19:15 Uhr

Im Prinzip darf sie auch während einer AU ausgehen. Man darf alles tun, was der Gesundung nicht schadet. Ob das Ausgehen bei diesem Wetter nach einer gerade ausgestandenen Bronchitis so ratsam ist, naja. Restaurant hin oder her, ich würde es nicht tun. Nachher sieht sie jemand und sie liegt nächste Woche wieder flach...

Anders wäre es bei einem gebrochenen Arm, aber hier - nö.