Kündigung als Aushilfe

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Beitrag von enya26 - 07.12.11 - 14:24 Uhr

Hallo zusammen.

Ich arbeite momentan als Aushilfe in einem Supermarkt. Nun habe ich zum 01.01. ein neues Jobangebot. Will nun bei der alten Stelle aufhören. Im Netz liest man sehr viel von Kündigungsfristen als Aushilfe. Nur wie ist der fall denn wenn man dort nie einen
Vertrag bekommen hat?! Oft sehe ich das weitere Aushilfen dort anfangen und kurze zeit später wieder weg sind. Nach dem Motto: schnell eingestellt und schnell wieder raus.

Ist das üblich das AG das so handhaben ohne das jegliche Fristen eingehalten werdenn müssen ?

Vg Enya

Beitrag von vwpassat - 07.12.11 - 14:53 Uhr

Wenn sich beide Seiten einig sind, geht alles ohne irgendwelche Fristen.

Beitrag von kittythecat - 07.12.11 - 17:14 Uhr

Hallo,

Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden, solange man sich darüber einig ist, dass ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll. Die schriftliche Niederlegung die z.B. im sog. Nachweisgesetz vorgeschrieben ist, hat auf die Wirksamkeit des so geschlossenen Arbeitsvertrags keinen Einfluss. Solange man allerdings nichts schriftlich niedergelegt hat, gelten eben die gesetzlichen Regelungen und die unterscheiden nicht nach Aushilfe, Teilzeit oder Vollzeit. Für eine Kündigung gilt ohne schriftlichen Vertrag dann dies: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html.

Das hindert natürlich niemanden daran, sich nicht auch anderweitig zu einigen, aber einfach am nächsten Tag nicht mehr zu kommen oder aus Sicht des Arbeitgebers nicht mehr kommen zu lassen, muss man sich schon leisten können, denn dann macht man sich eben schnell schadensersatzpflichtig.

VG,

kitty

Beitrag von mama2003-2009 - 07.12.11 - 17:52 Uhr

Hallo

bei uns haben die Aushilfen eine Kündigungsfrist von 2 Wochen...

Aber wir haben auch einen Vertrag