Hallo,
gerade heute bekam ich eine Karte von meiner ehemaligen Arbeitgeberin (bzw. ist sie noch meine Arbeitgeberin), dass sie mich gerne wieder im Team begrüßen würde nach meiner Elternzeit und ich, falls nicht (wir wohnen mittlerweile 400km entfernt), daran denken solle, rechtzeitig zu kündigen, da die Frist drei monate betrage...
Soweit so gut. ich habe noch Elternzeit bis einschließlich 17.03. 2012 (mein Sohn ist am 18.03.2009 geboren), kann ich dann schreiben "...kündige ich hiermit unser bestehendes Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit am 17.03.2012." oder bin ich auch hier an das Monatsende gebunden? Falls ja und ich - wegen der Kündigungsfrist- erst zum 31.3. kündigen kann, was ist dann mit den zwei Wochen, die ich nicht zur Arbeit komme? Welche Konsequenzen hätte das?
Ich weiß, ich bin spät dran damit aber ich habe lange nicht mehr in den Vertrag geschaut und war irgendwie von einem Monat Kündigungsfrist ausgegangen...
Hoffenltich kann mir einer von Euch weiterhelfen. Es eilt wohl etwas
LG
aNDREA
Kündigung nach Ablauf der Elternzeit meinerseits auch mitten im Monat möglich?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von a79 - 07.12.11 - 17:20 Uhr
Beitrag von evi8987 - 07.12.11 - 18:05 Uhr
also ich denke mal du musst trotzdem die kündigungsfrist einhalten.
Beitrag von lisasimpson - 07.12.11 - 18:10 Uhr
du kannst aber auch zum 01.03.2012 kündigen!
dann gehen dir halt 17 tage elternzeit flöten, aber du mußt dir ja sowieso überlegen, wie du dich nach der elternzeit versicherst...
Beitrag von sassi31 - 07.12.11 - 18:55 Uhr
Das geht mit 3 Monaten Kündigungsfrist doch aber gar nicht auf
.
Beitrag von lisasimpson - 07.12.11 - 19:05 Uhr
hmmm, auch wieder wahr
Beitrag von sassi31 - 07.12.11 - 19:10 Uhr
Ich kenne ja den Vertrag der TE nicht, aber evtl. kann sie auch schon zum 15.03.2012 kündigen.
Beitrag von kati543 - 07.12.11 - 18:13 Uhr
Hast du noch Urlaub?
Beitrag von susannea - 07.12.11 - 19:37 Uhr
"kann ich dann schreiben "...kündige ich hiermit unser bestehendes Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit am 17.03.2012."" Ja,das kannst und musst du schreiben, denn so gilt die 3 Monatsfrist zum Endeder Elternzeit!
