hallo an alle.
kann mir einer verraten wie das ist wenn ich in einen bv gehen würde??? mein vater meint ich bekomm dann nicht mehr meine volles gehalt. habe aber auch schon was anderes gehört.
beschäftigungsverbot und lohnfortzahlung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von evi8987 - 07.12.11 - 17:33 Uhr
Beitrag von pinacolada68008 - 07.12.11 - 17:36 Uhr
Die Frage ist doch eher : bekommst Du ein BV????
Das gibt es nämlich nur wenn vom Job eine Gefahr für das Ungeborene ausgeht UND es nicht möglich ist Dich an anderer Position im Unternehmen einzusetzten.
Schwangerschaft an sich ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot!
Pina
Beitrag von evi8987 - 07.12.11 - 17:43 Uhr
ja ich weiß.
Beitrag von ninanina89 - 07.12.11 - 17:37 Uhr
Du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor dem Beschäftigungsverbot.
Aber du kannst nicht entscheiden ob du es bekommst.
Sondern nur der Arzt oder der Arbeitgeber.
Beitrag von evi8987 - 07.12.11 - 17:42 Uhr
na also mein gehalt hat sich nicht irgendwie geändert ich bekomme jeden monat das gleiche. ich frage weil mein arzt hat mich jetzt ne woche rausgenommen weil ich ab und zu ein stechen in der leiste habe. meine chefin wollte jetzt wissen wie wir weiter verfahren. also ob ich direkt schon gehe oder ob ich noch bleibe. versuche natürlich solange wie möglich auf arbeit zu bleiben.
Beitrag von pinacolada68008 - 07.12.11 - 17:50 Uhr
Ich würde mal vermuten, das das "Stechen" die Dehnung der Mutterbänder ist. Normal in der 15. Woche.
Das an sich wäre nochnichteinmal ein Grund für ne Krankschreibung - aber ganz sicher bekommst Du damit kein Beschäftigungsverbot.
Wenn Du Wehen gehabt hättest, dann wäre das BV schon längst ausgesprochen!
Pina
Beitrag von evi8987 - 07.12.11 - 17:56 Uhr
ja sind auch die mutterbänder aber das stechen ist hauptsächlich auf arbeit. bin verkäuferin im einzelhandel lebensmittel. deswegen hat er mich rausgenommen. stand am samstag hinter der fleischtheke und da war das halt schon etwas extrem. und montag saß ich in der kasse und da war das halt auch noch da aber nicht mehr so extrem wie am samstag.
Beitrag von pinacolada68008 - 07.12.11 - 18:08 Uhr
Das Problem ist aber, das Du keinen Arzt findest, der Dir deswegen ein BV ausstellt.
Das gibt es nur bei Gefahr für das Leben des Ungeborenen. Ein Arzt kann seine Zulassung für so ein Gefälligkeits - Beschäftigungsverbot verlieren.
Es ist klar das Dein Chef gerne ein BV hätte - ist billiger für ihn - aber auch er kann es aus o.g. nicht aussprechen
Pina
Beitrag von nadine0084 - 07.12.11 - 19:01 Uhr
hallo,
natürlich wird sie einen arzt finden der ihr deshalb ein bv ausstellt.
habe selbst in der 15. ssw ein bv bekommen weil ich immer ziemliches stechen und krämpfe beim arbeiten bekommen habe.
nadine
Beitrag von susannea - 07.12.11 - 19:35 Uhr
Falsch!
Du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft!
Beitrag von lilianliddy - 07.12.11 - 17:49 Uhr
du bekommst dein gehalt weiter so, du darfst das nicht mit 6 wochen krank und danach die kürzung auf 70 % vergleichen. der ag erhält die 100% komplett für dich von der kk zurück, egal ob der arzt oder der ag das bv ausspricht, d. h. man könnte jemanden auf deine stelle setzten.
dieses verfahren nennt sich u2-umlage.
liebe grüße
Beitrag von evi8987 - 07.12.11 - 17:52 Uhr
aha. also könnte meine chefin mich jetzt rausnehmen wenn sie sagt es bringt nichts sie geht das risiko nicht ein das ich dann wieder krankgeschrieben werde. und ich bekomm meinen vollen lohn???
lg
Beitrag von lilianliddy - 07.12.11 - 17:58 Uhr
krankschreibung heißt nicht beschäftigungsverbot...nicht verwechseln.
bei einer krankschreibung fällst du nach 6 wochen aus der lohnfortzahlung, d.h. da würdest du über die kk einen lohnausgleich von 70 % erhalten, beim bv = 100 %.
hier mal ein link: http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2
lg
Beitrag von evi8987 - 07.12.11 - 18:03 Uhr
ja wie schon gesagt er hat mich ja jetzt nur diese woche rausgenommen. was halt nur eigenartig ist das das ziehen irgendwie immer nur auf arbeit ist. bin heute den ersten tag zu hause und hab heute noch garnichts gemerkt.
Beitrag von mondbaer - 08.12.11 - 13:53 Uhr
Trotzdem glaube ich nicht, dass du ein BV dafür bekommst.
Die Ärzte sind da nicht so leicht- nur bei einer Gefährdung. Denn wenn sie ein BV aussprechen ohne wichtigen Grund, zahlen sie nachher das Gehalt!
Der AG muß ja nachweisen, dass er dir keinen Arbeitplatz anbieten kann, der die Muschu-Regeln berücksichtigt. Im Einzelhandel kannst du ja aber an der Kasse sitzen! Keine Ahnung, ob er das tatsächlich beim Gewerbeaufsichtsamt durch kriegt.
Stechen in der Leistengegend ist aber sehr normal und eigentlich gar nicht besorgniserregend!
