Frage wegen Betreuungsproblem

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Beitrag von mondbaer - 07.12.11 - 21:42 Uhr

Hallo!

Wenn man seinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kann, weil man dann ein Betreuungsproblem der Kinder hat und daraufhin einen Auflösungsvertrag mit seinem Chef aushandelt, wie sicher ist es, dass eine/keine Sperre kommt?

Liegt das im Ermessen des Mitarbeiters beim Arbeitsamt?

Vielen Dank für eure Antworten!

Beitrag von senior888 - 07.12.11 - 22:33 Uhr

es ist zu 100% sicher das man eine Sperre bekommt da es die Regeln so vorsehen!

Beitrag von mondbaer - 07.12.11 - 22:39 Uhr

Ich danke dir, hast mir sehr geholfen!

Beitrag von susannea - 08.12.11 - 00:20 Uhr

Wie kommst du darauf und wo sehen die Regeln es so vor? Denn nein, zu 90% gibts keine Sperre, denn die Regeln sehen vor, dass man bei fehlender Kinderbetreuung selber kündigen darf!

Beitrag von thea21 - 08.12.11 - 08:43 Uhr

Dummfug!

Beitrag von kati543 - 07.12.11 - 23:35 Uhr

Dein Kind ist 11 Monate. Nein, die Regeln sehen vor, wenn man keinen Krippen- oder Kindergartenplatz bekommt und damit die Betreuung nicht sichergestellt ist, darf man kündigen OHNE eine Sperre befürchten zu müssen. Die o.g. Auskunft ist schlichtweg falsch.

Du solltest allerdings aufpassen, dass dein Auflösungsvertrag ganz normal die Kündigungsfrist berücksichtigt.

Beitrag von kati543 - 07.12.11 - 23:40 Uhr

Oh...hier noch zum nachlesen (ganz wichtig der letzte Satz):

http://www.dingeldein.de/arb/aufhebungsvertrag.htm

"...
2. Sperrzeit

a) Begriffsbestimmung

Die Verhängung ist die wichtigste Strafe des Arbeitsamtes. Der Arbeitslose erhält in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Tag der Sperrzeit bereits zu laufen, so dass sich die Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes für den Arbeitslosen um die Dauer der Sperrzeit verkürzt. Die Sperrzeit wird in der Regel für 12 Wochen verhängt, in Ausnahmefällen ist eine kürzere Verhängung möglich. Wird eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängt, so verringert sich die Gesamtdauer des Arbeitslosengeldbezuges um 25 %. Bei mehrmaliger Verhängung einer Sperrzeit (insgesamt mind. 21 Wochen) entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld vollkommen. Eine Sperrzeit wird immer dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aufgibt oder aber die Kündigung durch sein Verhalten provoziert. Letzteres gilt vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen. Bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers wird immer dann eine Sperrzeit verhängt, wenn der Arbeitnehmer nicht einen wichtigen Grund für die Arbeitsaufgabe darlegen kann. Als wichtiger Grund sind z. B gesundheitliche Probleme anerkannt, massiver Zahlungsverzug des Arbeitgebers oder auch notwendige Kinderbetreuung. "

Beitrag von mondbaer - 08.12.11 - 09:53 Uhr

Vielen Dank!

Ich habe zwar einen Krippenplatz, allerdings hat sich die berufliche Situation jetzt bei meinem Mann so verändert, dass er unvorhergesehene Spätschichten machen muß. Sprich, am Montag erfährt er, an welchen Tagen er in der laufenden Woche Spätschicht hat.

Mein Problem ist, dass ich ja 3 Tage die Woche bis 19 Uhr arbeiten muß, und das funktioniert einfach nicht mit den Zeiten meines Mannes.

Mein AG brauch allerdings niemanden, der nur Vormittags arbeitet, denn in meinem Berufsbild verdient er Nachmittags das meiste Geld!

Kann ich ja auch verstehen. Jetzt häng ich aber in der Luft, denn wenn er mir kündigt, habe ich ja trotzdem die 3 Monate Kündigungfrist, und weiß nicht, was ich in dieser Zeit mit den Kindern machen soll!

Beitrag von kati543 - 08.12.11 - 17:15 Uhr

Das verstehe ich jetzt nicht. Bei deinem Mann scheint das ja nur ein vorübergehendes Problem zu sein. Warum sucht ihr nicht eine flexible Tagesmutter? Frage mal beim Jugendamt und mache es dringend. Erkläre mal deine Situation.

Beitrag von mondbaer - 08.12.11 - 23:03 Uhr

Danke für deine Antwort.

Nun ja, hoffentlich ist es nur vorrübergehend bei meinem Mann, er bewirbt sich. Allerdings war er vor 15 Jahren Quereinsteiger und hat in seinem Beruf praktisch keine Ausbildung, das macht einige Sachen schwieriger für ihn.

Nein, zu meinem alten Chef möchte ich nun auch nicht mehr. Er hat mir ja mehr als deutlich gemacht, dass er an mir so gar kein Interesse hat, sonst hätten wir uns sicher einigen können. Allerdings fehlt mir dort eh die Arbeit, es ist einfach zu wenig Arbeit für so viele Angestellten. Mein Chef hat es gern bequem und viele Frauen um sich- nimmt es wohl auch in Kauf, dass 2 Angestellte die meiste Zeit gelangweilt rumstehen. Damit komm ich nicht klar, wenn ich weiß, dass zu Hause 2 kleine Mädchen auf mich warten.

Noch dazu- hast du Kinder? Die Große ist gerad 3 geworden, die Kleine ist noch nicht mal 1 Jahr. Die Kleine geht 18.30 Uhr ins Bett, ich stille sie in den Schlaf.

Bei dieser Arbeitszeit müßte die Tagesmutter mein Kind ins Bett bringen.

Nein, damit habe ich definitiv ein sehr sehr großes Problem. Sie sind noch so so klein, ich möchte für sie da sein.

Wenn gar nix geht, geh ich zu einer Reinigungsfirma als ungelernt, hauptsache, ich bekomm Geld und kann Nachmittags/Abends für meine Kinder da sein.
Dafür bekomm ich zwar den Vogel gezeigt von vielen, da ich einen tollen Beruf habe, aber ganz ehrlich- es ist mir sooo egal. Meine Babys zählen. Mir ist egal was ich mache, wenn das Geld stimmt!

Vielen Dank für deine Antworten!