Falsche Eingruppierung in Tarifvertrag

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Beitrag von maddychafi - 07.12.11 - 21:57 Uhr

... Nachforderung möglich?

Lischen ist von Juli 2011 bis Mitte Dezember bei einem Unternehmen beschäftigt. Da sie Berufsanfängerin und keine Ahnung hat wieviel Gehalt ihr zusteht wird im Arbeitsvertrag ein Gehalt nach A1 (ungelernt) festgehalten. Nun stellt sie nach Ihrem Austritt fest, dass sie hätte A2 bekommen müssen, da sie eine kaufmännische Ausbildung vorzuweisen hat und als gelernte Kraft bezahlt werden muss. Da es andere Komplikationen bei Lischen gab, nahm sie Kontakt zum Betriebsrat auf, der sie auch nochmals darauf hinwies, falsch eingruppiert zu sein.

Inwiefern ist Lischen nun berechtigt, das zu wenig gezahlte Gehalt nachzufordern? Hat sie Chancen?

Beitrag von lamia1981 - 07.12.11 - 22:02 Uhr

Linchen (doofes Synonym) sollte in ihren Tarifvertrag schauen ob da etwas von einer Ausschlussfrist steht. Falls ja, dann kann sie für die Zeit, die noch innerhalb dieser Frist liegt (z. B. Ausschlussfrist von 6 Monaten. Dann kann sie ab Geltendmachung 6 Monate rückwirkend fordern) das Geld nachfordern.

Gibt es im Tarifvertrag keine Ausschlussfrist, dann greifen die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Beitrag von maddychafi - 07.12.11 - 22:24 Uhr

vielen dank schon mal.
und wie kommt Lischen an den Tarifvertrag? :-)

Beitrag von thea21 - 08.12.11 - 08:42 Uhr

Internet!

Beitrag von sassi31 - 08.12.11 - 18:08 Uhr

Betriebsrat fragen.