Neu hier und Frage zu ALG1 nach EZ!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von whoopi1 - 07.12.11 - 22:39 Uhr

Hallo,

momentan bin ich noch in Elternzeit und möchte wenn mein Sohn 2 Jahre alt ist wieder arbeiten gehn. Nur auf 400€ oder Teilzeit.

Die Betreuung würde in der Zeit mein Vater übernehmen. Allerdings arbeitet er selbst auch noch im Schichtdienst und so könnte er eine Woche nur vormittag und die andere nachmittag. Sollte ich nicht gleich ne Stelle finden nach der EZ kann ich dann ALG1 beantragen? Habe immer gearbeitet, nur leider ist im MuSchu mein Vertrag ausgelaufen.

Mich würde einfach interessieren ob das Arbeitsamt das ALG1 ablehnen kann weil ich quasi zu "unflexibel" bin mit den Stunden die ich arbeiten könnte. Oder ist das egal. Ich stehe dem Arbeitsmarkt mit so und soviel Stunden zur Verfügung und bekomme auch erstmal anteilig dazu ALG?

Und stimmt es, das wenn ich mehrere Jahre am Stück zu Hause wäre, z.B. weil ich erstmal doch nicht arbeiten gehn möchte bzw. noch weiter Kinder folgen, mein erworbender Anspruch auf ALG 1 verfällt?

Danke schon mal.

Whoopi1

Beitrag von kati543 - 07.12.11 - 23:12 Uhr

Wenn deine VK stimmt und dein jüngstes Kind 19 Monate alt ist, dann bekommst du ALG1 wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehst. Dass du einen Anspruch auf ALG1 hast, davon gehe ich aus.

"Und stimmt es, das wenn ich mehrere Jahre am Stück zu Hause wäre, z.B. weil ich erstmal doch nicht arbeiten gehn möchte bzw. noch weiter Kinder folgen, mein erworbender Anspruch auf ALG 1 verfällt?"
Jein. Für deine aktuelle Situation: Du kannst bis zum 3. Geburtstag zu Hause bleiben. Das zählt als Kinderbetreuungszeiten. Jedes weitere Kind muß innerhalb dieser Frist geboren werden und verlängert diese wieder um 3 Jahre. Die 3 Jahre werden jedoch nicht für jedes Kind addiert. Wenn du also entscheidest, dass dein jüngstes Kind erstmal in der Schule2. oder 3. Klasse sein soll, bevor du wieder arbeitest, ist das natürlich dein gutes Recht. Aber dein ALG1-Anspruch ist dann weg.

Beitrag von whoopi1 - 07.12.11 - 23:17 Uhr

Ja klar hätte vollen Anspruch auf ALG 1. Beziehe momentan eben noch Elterngeld und würde wenn Sohnemann 2 Jahre alt ist gerne wieder arbeiten gehn. Bewerbungen laufen schon. Aber falls ich nicht gleich was bekommen würde ich eben gerne meinen ALG1 Anspruch in Anspruch nehmen.

Aha, gut das ich das weiß mit den 3 Jahren und dem Verfall meines ALG Anspruches.

Danke dir!

Beitrag von susannea - 08.12.11 - 14:18 Uhr

Bis du mehr als ein Jahr außerhalb der 3 Jahre zu Hause bist, bleibt ein Anspruch erhalten, er wird nur immer kürzer!