Ergänzendes ALG II gestrichen wegen Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom AG?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von puschelflori - 08.12.11 - 13:57 Uhr

Hallo.

Hab mal ne Frage: Ist es richtig, dass man kein ergänzendes ALG II mehr bekommt, wenn man Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom Arbeitgeber bezieht?

Beides zusammen ergibt den gleichen Betrag wie die Lohnzahlung im Monat vorher. Einziger Unterschied ist, dass die gesamte Summe vorher vom Arbeitgeber kam.

Danke für Eure Antworten.
puschelflori

Beitrag von marion2 - 08.12.11 - 15:08 Uhr

Hallo,

Mutterschaftsgeld ist kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.

Ich denke, da ist der Freibetrag dann weg.

Also wird anders gerechnet.

Gruß Marion

Beitrag von zwillinge2005 - 08.12.11 - 15:41 Uhr

Halllo,

wenn der Betrag in einer Summe gezahlt wird, wird selbstverständlich weniger ALGII berechnet - es gilt doch das Zuflussprinzip. Dann wird in dem Folgemonat wohl mehr Stütze kommen, oder?

LG, Andrea

Beitrag von puschelflori - 08.12.11 - 15:54 Uhr

Das wäre ja noch nachvollziehbar. Es geht tatsächlich um den gesamten Betrag, der gestrichen wurde.

Folgemonat gibt es nicht mehr. Und wenn es ihn gäbe, würde er ja ebenfalls gestrichen, weil da auch noch Mutterschutzgeld fließt ... dann Elterngeld.

LG

Beitrag von puschelflori - 08.12.11 - 15:55 Uhr

ähm Mutterschaftsgeld

Beitrag von our_darkness - 08.12.11 - 17:43 Uhr

Die Antwort von marion2 ist völlig richtig: Der Freibetrag bei Erwerbseinkommen fällt weg, folglich wird Mutterschaftsgeld 1:1 angerechnet (abzüglich der sog. Versicherungspauschale in Höhe von 30,- €).

Gruß
Ch.