Hallo zusammen,
ich bereite gerade die Formulare für Eltern- und Kindergeld vor. Hier habe ich eine Frage zu Nr. 8. Es steht ja
sind oder waren Sie, Ihr Ehegatte oder .... zu der die unter 4 eingetragenen Kinder ... in den letzten 5 Jahren vor dieser Antragstellung...
Wenn ich das Kindergeld beantrage, ist mein Kind ja erst geboren. Muss ich dann alles mit nein ankreuzen? Es steht ja die letzten 5 Jahre vor Antragstellung oder muss ich bei B z.B. ja ankreuzen, wenn mein Mann im Ausland gearbeitet hat? Klar, wenn das Kind 1 Tag alt ist fällt es ja in die 5 Jahre vor Antragstellung, wollte mich trotzdem nochmals absichern 
Danke für eure Antworten
Kindergeld beantragen und Frage zu Nr. 8
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