Hallo,
ich bekomme seit der Geburt meines Kindes ALG2. Nun lebe ich in einer kleinen 3 Zimmer Wohnung die warm knapp 450€ kostet seit der letzten Mietserhöhung, die Obergrenze hier ist für mich mit KInd 444€ warmmiete, das Amt sagte dazu zwar nichts als ich die Mieterhöhung mitteilte aber ich weiß das es spätestens nächstes Jah die nächste Erhöhung gibt.
Noch dazu kommt das ich hier im Eck keinen Kitaplatz bekomme, mein Kind ist seit 2 Jahren nur auf der Warteliste weil ich halt ALG 2 beziehe, ich will aber arbeiten, nur das geht ohne Kitaplatz halt nicht... sehr doofer Kreislauf.
Nun könnt ich zum nächsten März die Wohnung einer Freundin übernehmen, die kostet nur 399 € warm und dort hätte mein Kind auch nen Kitaplatz weil ich die Kitaleiterin kenne und die eh grad nen Gebäude angebaut haben.
Das Problem ist aber, noch wohne ich in Berlin, die andere Wohnung liegt schon im andern Bundesland, also Brandenburg, auch wenn auf der anderen Straßenseite Berlin ist.
Den Umzug würde ich auch selber zahlen bzw. halt mit Freunden fahren, also da würde ich gar kein geld vom Amt haben wollen.
Nun meine Frage, könnte ich einfach so einen Umzug in die Wohnung beantragen? Wenn ja bei welchem Amt? Meinem jetzt zuständigen (ist ja Bundeslandwechsel) oder auch bei dem was dann erstmal zuständig wäre? Würde die günstigere Miete reichen als Begründung?
LG
Umzug bei ALG2???
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Beitrag von nurmal-ich - 08.12.11 - 16:26 Uhr
Beitrag von gruener_urmel - 08.12.11 - 16:37 Uhr
Hallo
Wenn du den Umzug selber finazierst dürfte das doch kein Problem sein,denn da du ja im Erziehungsjahr bist stehst du der Arge ja nicht zu Vermittlung.
Im Grundgesetz steht die Freizügigkeitsgarantie die dir erlaubt dort zu wohnen wo du willst.Das heißt du könntest theoretisch umziehen,wenn die Arge dir das verweigert verstoßen sie gegen das Grundrecht.Schlag das mal im Grungesetzbuch nach und geh damit zur Arge.Wenn sie dich immer noch nicht umziehen lassen wollen,geh zum Sozialgericht und klage dagegen.
Auch wenn du Hartz 4 beziehst musst du dir nicht alles bieten lassen!
Wenn sie das bei dir ablehnen gehe ich auch zum Gericht!
Tipp : Erkundige dich in Brandenburg was die Wohnung Kosten darf !
Mietvertrag erst nach Der Genehmigung des Amtes Unterzeichen !
Und stelle gleich einen neuen ALG2 Antrag in Brandenburg, neuer Bezirk , neuer Antrag !
Saludo
Beitrag von muppi75 - 08.12.11 - 16:39 Uhr
Prinzipiell kannst Du hin ziehen, wohin Du möchtest, Du solltest nur die jeweiligen Angemessenheitsgrenzen beachten, denn wenn die neue Wohnung in Brandenburg liegt, kann diese zwar nach Berliner Maßstäben angemessen sein, muss es aber nicht nach Brandenburger Maßstäben auch sein.
Begründung braucht man keine für einen Umzug den man auch noch selbst zahlt, die Zeiten der Leibeigenschaft sind schon lange vorbei.
Beitrag von mama-02062010 - 08.12.11 - 17:41 Uhr
Den Umzugsantrag musst du bei deinen jetztigen Jobcenter stellen.
Allerdings ist es in Brandenburg selbst mit der angemessenen Wohnung etwas anders wie in Berlin. Hast du beim neuen Jobcenter mal angerufen und nachgefragt wie es aussieht?
Beitrag von our_darkness - 08.12.11 - 17:45 Uhr
Du musst dich erst mal erkundigen, ob diese Wohnung in Brandenburg als angemessen gilt, denn ich denke, dort gibt es andere Mietobergrenzen als in Berlin. Zusätzlich müsste mit dem JC Berlin geklärt werden, dass eine Notwendigkeit zum Umzug besteht.
Gruß
Ch.
Beitrag von marion2 - 10.12.11 - 13:42 Uhr
Hallo,
in Brandenburg gibt/gab (ich bin da nicht so auf dem neuesten Stand) es Regelungen, nach denen JUNGE Mütter im ALGII-Bezug bevorzugt einen Kitaplatz bekommen.
Frag beim Jugendamt des Ortes nach, in den du ziehen willst.
Der Umzug könnte sich dann in doppelter Hinsicht für dich lohnen.
Übrigens solltest du dir bei einer Warmmiete von 399 Euro die Nebenkostenabrechnungen genau ansehen.
Gruß
