Kiga-Kosten-Übernahme gestrichen bei zusätzlichem 400-euro-Job??? Unterhalt??

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Beitrag von goda - 08.12.11 - 20:53 Uhr

Hallo,

ich versteh da was nicht. Meine Freundin ist getrennt lebend und hat mit ihrem ex ne gemeinsame Tochter (5Jahre), die bei ihr wohnt.
Die Kleine ist 1mal in der Woche beim Papa und schläft dann auch dort.

Sie arbeitet 50%, bekommt Unterhalt von 241 euro (die Hälfte des Kindergeldes ist hierbei abgezogen (was ich ja mal gar nicht versteh???)).

Sie erhält Wohngeld (ca 70euro?) und bekommt den Kindergarten (120 euro) vom Jugendamt bezahlt.

Da sie aber mit Wohnung bezahlen und Auto usw. sehr schlecht über die Runden kommt wollte sie noch nen 400 euro Job annehmen da sie bei ihrem Job nicht aufstocken kann da Schichtarbeit und die kleine nicht ständig fremdbetreut werden kann.

Jetzt wurde ihr vom Jugendamt gesagt dass sie dann sämtliche Kosten inkl. Kiga gestrichen bekommt!!!
D.h. sie müsste dann den Kiga selbst bezahlen.

Jetzt hab ich eben hier gelesen dass die Betreuungskosten unabhängig vom Unterhalt geteilt werden müssen. Stimmt das?

Ich find das alles so unverschämt! Meine Freundin WILL mehr arbeiten gehen, v.a. vormittags wenn die kleine im Kiga ist könnte sie jeden Tag arbeiten. Wenn sie dann aber alle Leistungen bestrichen bekommt arbeitet sie am Schluss für 3-4 euro die Stunde.

Da hat ja jeder Harzt 4 Empfänger mehr :((.

Würd ihr gerne irgendwie helfen. Ich finds ja schon total unlogisch dass der Papa die Hälfte vom Kindergeld bekommt wenn er sie 4mal im Monat hat?!?!? LOGIK?????

Helft mir mal weiter!!

LG Goda

Beitrag von comapo - 08.12.11 - 22:29 Uhr

Hi Goda,

sie ist doch schon fünf, in welchem Bundesland lebt sie denn, dass das Vorschuljahr nicht kostenfrei ist?

Kindergeld ist eine steuerliche Voraberstattung für die Sicherung des Existenzminimum des Kindes. Und das steht den Eltern hälftig zu. Da der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das KG erhält, darf der andere das KG zur Hälfte vom Unterhalt abziehen. Das ist korrekt so. Außerdem hat ein Umgangselternteil auch Kosten (Bereithalten von Platz, Essen, Fahrkosten für Holen und Bringen des Kindes, Unternehmungen, etc.).

Ich vermute mal, dass das Kind ja noch maximal 8-9 Monate in die Kita gehen wird. Der Vater ist für die entstehenden Kosten zu beteiligen, sofern er noch leistungsfähig ist.

LG

Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.12.11 - 12:36 Uhr

Hallo

Der Kv muss sich nur beteiligen, wenn es sich um einen Ganztagesplatz handelt. Einen Halbtagsplatz muss sie alleine zahlen.

BIanca

Beitrag von wolfsblut2412 - 08.12.11 - 22:45 Uhr

Ich verstehe grad das Problem nicht,..... :-/

Wenn sie 70 € Wohngeld erhält und die Kitakosten komplett übernommen werden,...... Dann hätte sie ja, wenn sie auf 400€ zusätzlich arbeitet immer noch 220€ übrig, wenns gegengerechnet wird.

Ist doch in Ordnung.

Ich bekomme gar keine Zuschüsse und muss den Hort von meinem Sohn auch zahlen, obwohl ich keine Grossverdienerin bin.

Als alleinerziehende Mutter kann man nicht alles haben.

Da muss man nunmal Abstriche machen

Beitrag von lunacy - 09.12.11 - 08:20 Uhr

Auf 400-Euro-Basis zu arbeiten heißt aber nicht, dass man auch tatsächlich jeden Monat genau 400 Euro bekommt ;-)

Beitrag von wolfsblut2412 - 10.12.11 - 21:21 Uhr

Ist mir auch klar,.....

Trotz Allem sollte man die Realität nicht aus den Augen verlieren.

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 09.12.11 - 07:28 Uhr

Da hat ja jeder Harzt 4 Empfänger mehr :((.
wenn ich das schon lese, wird mir schlecht - ganz ehrlich.

sie hat ohne job eine einnahme von 479€.

im bundesland brandenburg, bekommst du das letzte halbe jahr keine kostenlose betreuung deines kindes, sondern musst aus eigener tasche zahlen.

ebenso scheint es mir eine kann-bestimmung zu sein das die betreuungskosten halbiert werden. hier hatte ich keine chancen gehabt.
dazu kann ich mir auch kein auto leisten - ich bin seit freitag von alg2 betroffen, ich kann dir sagen ich lebe nicht besser als sie.

da es hier sehr wage beschreibungen deiner freundin sind, kann man auch nicht sagen wo eventuelle einsparungsmöglichkeiten wären, um besser über die runden zu kommen.

mfg

Beitrag von burny - 09.12.11 - 17:52 Uhr

Hi,

sie bekommt 241€ unterhalt 184€ Kindergeld und 70€ Wohngeld sind 495€

Dann geht sie zu 50 rozent arbeiten, da bekommt sie auch auch noch geld.

Und wenn sie dann nochmal auf 400€ arbeiten geht, kann ich vestehen das das Jugendamt den Geldhahn zu dreht!

Oder versteh ich da jetzt etwas falsch?

LG Burny

Beitrag von our_darkness - 10.12.11 - 21:10 Uhr

"Da hat ja jeder Harzt 4 Empfänger mehr :((."

Unsinn.

Beitrag von goda - 10.12.11 - 21:19 Uhr

sorry #hicks, war nicht bös gemeint.

Aber es gibt halt auch viele langjährige harzt4-ler, die alles gezahlt bekommen, keinen Hehl daraus machen das sie keinen Bock zum Arbeiten haben und rauchen wie ein Schlot.

Und meine Freundin will arbeiten und noch zusätzlich dazu dass sie halt auch mal was auf die Seite machen kann und sowas wird dann nicht unterstützt.

Beitrag von our_darkness - 10.12.11 - 22:31 Uhr

Trotzdem hat jemand, der arbeitet, immer mehr als jemand, der nur ALG II bekommt (auch wenn ALG II-Empfänger - angeblich - "alles bezahlt" bekommen).

Beitrag von wolfsblut2412 - 11.12.11 - 21:07 Uhr

Wer sagt das???

Das ist nicht wahr!!!

Ich selbst hatte auch schon Hartz 4 und zu der Zeit, konnte ich mich nicht beklagen,.... :-P

Beitrag von goda - 10.12.11 - 21:27 Uhr

@all:

Sorry, hab mich vielleicht etwas ungeschickt ausgedrückt.

Und ich will auch denjenigen nicht an den Karren fahren die wirklich kaum Geld zur Verfügung haben.

Meine Freundin kommt so wie sie grad arbeitet und lebt jeden Monat grad über die Runden. Frag ich sie aber am Ende vom Monat ob sie vielleicht Lust hat mal mit den Kids beim MC DO... was zu holen kann sie das meist nicht mehr weil kein Geld mehr da ist.

Und nun wollte sie halt noch nen Job dazu machen um halt auch mal was auf die Seite zu legen, ob das jetzt für die kleine ist, Klamotten oder für die Schule Schreibtisch nächsgtes Jahr oder einfach mal nen Ausflug oder so.

Aber dann schafft sie sich krumm um am Ende 100euro mehr zu haben, dafür aber jeden tag und Wochenends zu arbeiten... Das lohnt sich dann kaum noch.

Achja, Bundesland Baden-Württemberg. Kostet auch das letzte Jahr Kiga. Bersteh auch anicht warum das nicht bundeseinheitlich geregelt ist.

Liebe Grüße und schönen Abend noch (wollte keinen angreifen :-))