Arbeitslos melden während Elternzeit?

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Beitrag von stinkehasi - 09.12.11 - 21:16 Uhr

Hallo.

Würde gerne ab März 2012 wieder Teilzeit arbeiten gehen, weiß aber nicht genau ob mir meine Schwiegermutter bzw Ihre Gesundheit mitspielt und auf meinen kleinen aufpassen kann. Könnte theoretisch in meinem alten Job (Hotelerie) 2 Tage die Woche arbeiten, für meinen sohn hätte ich schon einen kiga platz für ja 4,5 stunden am tag, den rest meinte meine Schwiemu sie könnte ihn dann nehmen (wohnen ja auch im gleichen haus)
Jetzt geht es ihr gesundheitlich nicht sooo toll und ich weiß nicht ob sie auf ihn aufpassen kann (er wird im januar 1 jahr).
Jetzt meinte mein mann ich solle doch ALG 1 beantragen, geht das überhaupt??
Vielen dank für Antworten!!
Lg

Beitrag von diana1101 - 09.12.11 - 21:30 Uhr

Hallo,

ich würde mich erstmal nach einem Kindergartenplatz erkundigen der 35 oder 45h/ Woche anbietet.

Wielange bekommst du denn Elterngeld? Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
Stehst du überhaupt in einem Arbeitsverhältnis?

MfG

Beitrag von stinkehasi - 09.12.11 - 21:39 Uhr

Hallo.
Ich bekomme noch bis mitte Januar Elterngeld, hab mit meinem arbeitgeber auch vor der Entbindung abgesprochen dass ich für 16Std die woche wieder zum arbeiten anfangen möchte. Vertrag ist unbefristet, wurde nicht gekündigt.
KiGa Platz weiß ich nicht ob ich da die stundenzahl erhöhen kann, die "Zwergengruppe" war/ist schon ziemlich voll...
Gruß

Beitrag von knuffel84 - 09.12.11 - 21:43 Uhr

Hallo,

ich glaube nicht, das du ALG1 bekommst, wenn du in einem bestehenden Arbeitsverhältnis bist.

Es heißt ja ARBEITSLOSENgeld :-)

LG

Beitrag von susannea - 10.12.11 - 08:19 Uhr

DAnn glaubst du falsch!

Wenn der AG ihr keine Teilzeittätigkeit anbieten kann, dann kann sie dies!

Und sie erhält es auch!

Beitrag von kati543 - 10.12.11 - 10:59 Uhr

Mit keinem Wort hat das die TE geschrieben. Viel mehr hat sie geschrieben, dass eine TEILZEITTÄTIGKEIT ÜBER 16 STUNDEN mit dem AG vereinbart ist. Und das bedeutet nun mal: KEIN ALG1!
Bitte lies doch in Zukunft die anderen Antworten der TE auf Fragen auch ;-). Dann würdest du nicht falsch antworten. Ich weiß, dass du Spezialist bist, wenn es um Elterngeld geht, aber hier in diesem Fall fehlte dir einfach eine Info... ;-)

Beitrag von susannea - 10.12.11 - 11:58 Uhr

Nein, die Info fehlt mir nicht!

Sie hat das mit dem AG vorher vereinbart, aber nicht die Arbeitszeiten. Und diese Stelle kann sie nach ihren Angaben nciht ausführen!

Also muss sie vom AG eine Ablehnung erhalten, dass sie sich nicht einigen können!

Und hier ging es wieder darum, dass eine Antwort so allgemein einfach falsch ist!

Denn nur weil man eine Arbeit hat, heißt das nciht, dass man Arbeitslosengeld nicht bekommt!

Beitrag von kati543 - 09.12.11 - 23:09 Uhr

Da du einen ungekündigten Arbeitsvertrag hast, bekommst du natürlich kein ALG1.

Beitrag von susannea - 10.12.11 - 08:19 Uhr

DAs stimmt so nicht!

Natürlich kann sie in Elternzeit ALGI erhalten, aber natürlich nur, wenn sie keine Teilzeitstelle bei ihrem AG bekommt und Kinderbetreuung hat!

Beitrag von kati543 - 10.12.11 - 10:54 Uhr

Sie HAT aber eine Teilzeitstelle über 16 Stunden - wie sie oben geschrieben hat. Und damit bekommt sie es nicht. Ich habe ihr IHRE Frage beantwortet und nicht, wie es in anderen Fällen eventuell sein könnte. Sie hat ganz konkret eine Konstellation vorgegeben.
Um ALG1 zu bekommen muß man weniger als 15 Stunden arbeiten. Und 16 ist nun mal mehr als 15 ;-)

Beitrag von susannea - 10.12.11 - 11:56 Uhr

Sie hat gesagt, sie hat sie vereinbart, dass sie sie machen kann, nicht das sie sie hat!

Und nein, du hast nicht geschrieben, sie hat keinen Anspruch sondern du hast geschrieben "da sie einen unekündigten Arbeitsplatz hat (wie alle in Elternzeit), hat sie keinen Anspruch" und das stimmt nun mal so allgemein nicht!

Beitrag von susannea - 10.12.11 - 08:18 Uhr

BIst du denn in Elternzeit? D.h. ja, du hast noch einen AG!
DAnn muss dein AG erstmal einen Teilzeitarbeitesplatz bei sich ablehnen.
Außerdem musst du eine Kinderbetreuung nachweisen können.

Beitrag von windsbraut69 - 10.12.11 - 09:35 Uhr

Dein Problem ist ja nicht der fehlende Job, sondern die fehlende Betreuung und die ist für den ALGI-Bezug Voraussetzung.

Ist es denn realistisch, mit 4,5h Betreuung vormittags in Deinem Beruf anderweitig etwas zu finden?

LG,

W