Hallo AN alle,
sorry für die blöde Frage aber es würde mich doch mlaINteressieren ob des so funktioniert wie sich meine Nachbarin vorstellt.( Erwartet uch ein Baby)
Ihr Mann ist Berufstätig und sie auchsie hat jetzt 1200€uro Bundesstifung erhalten Mutter und kind in Not oder so.
Jetzt st sie rbeitslos geworden und muss zum Jobcenter Alg2 beantragen da sie kein Anspruch auf Alg1 hätte!
Im Jobcenter muss sie ihren Mutterpass vorlegen.
Sie meinte jetzt in den schreibe stehe drin es darf nicht gepfändet werden die 1200 Bundesstiftung und darf nicht angrechnet werden beim Harzt4.
Der letzte Satz, weiß nicht mehr wie er genau lautete, hört sich so an als könnte sie trotz BUndesstiftung noch mla Schwangerschaftsbekleidung und Baby erstausstattung beantragen mit positivem Effekt!
Geht dass denn? Das Jobcenter überprüft doch dann nach ob sie schon geld erhalten hat oder ob sie Baby sachen hat?
Vielen dank für jede "Normal Antwort"
Sabse +Reggy 4,5J+
+21ssw
Bundesstiftung erhalten und dann noch Erstausstattung vom Jobcenter?
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Beitrag von sabse89 - 10.12.11 - 01:23 Uhr
Beitrag von duchovny - 10.12.11 - 01:35 Uhr
Dies geht tatsächlich so, allerdings will die Bundesstiftung Mutter+Kind wissen, was sie von der ARGE bekommen hat. Und dann fällt der Zuschuss normalerweise niedriger aus.
LG Susanne
Beitrag von sabse89 - 10.12.11 - 01:49 Uhr
heißt soviel wie zb. sie bekommt noch mla 200euro vom jobcenter dann muss sie 200 wieder an die bundesstiftung zurück zahlen? sorry versteh des so
Bundesstiftunmg erhielt sie glaub ich zum 20.10. und jetzt hat sie Alg2 beantragen müssen.
Normalerweise weis das Jobcenter ja nichts von den 1200 Bundesstiftung?!
Hört sich blöd an und auch voll Gierig aber ich glaube durch die 1200 Euro steht ihr keine Ausstattung mehr zu?
Beitrag von duchovny - 10.12.11 - 01:57 Uhr
Die ARGE darf es nicht anrechnen und macht es auch nicht! In dem Brief steht, dass sie eine Änderung der Einkommensverhältnisse zu melden hat. Wie und ob sie es bei der Bundesstiftung noch anrechnen, weiß ich nicht.
Ihr steht von der ARGE trotzdem noch was zu, auch wenn 1200 wirklich viel sind. Wieviel ist glaube von ARGE zu ARGe unterschiedlich.
lg Susanne
Beitrag von hedda.gabler - 10.12.11 - 08:13 Uhr
Hallo.
>>> Hört sich blöd an und auch voll Gierig aber ich glaube durch die 1200 Euro steht ihr keine Ausstattung mehr zu? <<<
Das hört sich nicht gierig an, sondern neidisch und hoffnungsvoll, dass sie nichts mehr bekommt.
LG
Beitrag von sabse89 - 10.12.11 - 11:45 Uhr
Naja Hoffnungsvoll nicht aber ich bin der Meinung dass es nichts mehr gibt vom Jc weil es ja schon sehr viel ist die 1200von der Bundesstiftung.
wenn sie es bekommen sollte freue ich mich natürich für sie sehr weil sie es echt brauchen kann!!!
Beitrag von mama-02062010 - 10.12.11 - 08:03 Uhr
Ja sie kann beim Jobcenter auch noch was beantragen, auch bei der Bundesstiftung muss sie es nicht zurückzahlen, eher muss sie dann das schreiben vom Jobcenter mit der Babyerstausstattung vorlegen.
Das Jobcenter schickt unangemeldet einen Hausbesuch vorbei und schaut nach was gebraucht wird und was eventuell schon vorhanden ist. Aber dennoch solte sie das schreiben von der Stiftung vorlegen, auch wenn es nicht angerechnet wird.
Beitrag von hedda.gabler - 10.12.11 - 08:14 Uhr
Hallo.
>>> aber es würde mich doch mlaINteressieren ob des so funktioniert wie sich meine Nachbarin vorstellt. <<<
Und mich würde mal interessieren, warum Dich das interessiert.
Basht Ihr Euch jetzt schon untereinander?
LG
Beitrag von sabse89 - 10.12.11 - 11:43 Uhr
Sie hat keine INTERNET ANSCHLUSS UND STELLT SIVCH ALLES SO EINFACH VOR DESWEGEN FRAG ICH NACH
Beitrag von hedda.gabler - 10.12.11 - 11:52 Uhr
Und warum schreist Du so?
Beitrag von sabse89 - 10.12.11 - 22:59 Uhr
wieso schreien? weil ich die großstelltaste drin ahtte sorry war ausversehen und nicht alsschreine gedacht
Beitrag von our_darkness - 10.12.11 - 08:22 Uhr
"(4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären."
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
Seite 4
Fazit: Es ist eine Ermessensentscheidung.
Hier würde ein JC vermutlich die Erstausstattung ablehnen, da sie bereits in einer Höhe Hilfe erhalten haben, die doppelt so hoch ist wie die Pauschale, die bei den meisten JC gezahlt wird.
Beitrag von sabse89 - 10.12.11 - 23:00 Uhr
vielen dank für die Antwort die Hilft mir wirklichweiter. danke
Beitrag von brummeli67 - 10.12.11 - 12:29 Uhr
Mich würde interessieren, was deine Nachbarin dazu sagt, wenn du ihr mal deinen Beitrag zeigst mit sämtlichen Antworten...
Schade, dass sie nicht weiß, mit wem sie ihre Sorgen teilt...
Beitrag von sabse89 - 10.12.11 - 22:57 Uhr
blöd nur dass sie mit liest weil sie kein internet anschluss hat
Aber für Normale und HIlfreiche ANtwortenbin ich dankbar
Bzw sie und ich dankbar
Beitrag von marion2 - 10.12.11 - 13:06 Uhr
Hallo,
ja, das geht.
Gruß
Beitrag von thea21 - 12.12.11 - 08:34 Uhr
<<<.( Erwartet uch ein Baby)>>>
Zufälle gibts.
