hallo
möchte gern wissen ob das elterngeld wenn ich vorher arbeiten war komplett auf den kinderzuschlag angerechnet wird oder ob ich den freibetrag von 150 habe.( 2 jähr. elternzeit) kann mein mann erhöhte werbungskosten geltend machen oder ziehen die immer nur einen paushalbetrag ab?
wäre nett wenn jemand was wüsste.
danke luckylike
wird elterngeld komplett auf kinderzuschlag angerechnet?
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Beitrag von luckylike - 10.12.11 - 14:21 Uhr
Beitrag von ohiticawin - 10.12.11 - 18:17 Uhr
huhu,
soweit ich weiß sind bei der Kinderzuschagsberechnung 150€ (bei 2 Jahren Elterngeldbezug) des Elterngelds als Freibetrag anzusehen. Bekommst du im Monat mehr al 150€ Elterngeld, wird der überhängende Betrag mit ins Bruttoeinkommen eingerechnet.
Ansonsten kann dein Mann über eine Lohnsteuererklärung Werbungskosten geltend machen, wenn sie den Pauschbetrag übersteigen.
Das ist jetzt aber ganz blutiges Laienwissen, dachte nur, da niemand antwortet ...
alles gute!
Beitrag von luckylike - 10.12.11 - 21:52 Uhr
hallo ich danke dir, am wichtigesten war mir das mit dem elterngeld.
lgluckylke
