Hallo,
unser Kleiner ist jetzt 5 Wochen alt und ich wollte ihn auf der Lohnsteuerkarte von meinem Mann eintragen lassen.
Was muss ich alles mitbringen ausser die Lohnsteuerkarte? Geburtsurkunde?
Vielen Dank
Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen
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Beitrag von annpas - 10.12.11 - 14:36 Uhr
Beitrag von marion2 - 10.12.11 - 15:08 Uhr
Hallo,
das macht dein Mann besser selbst.
Außerdem braucht ihr das eigentlich auch gar nicht mehr machen, da Lohsteuerkarten abgeschafft werden.
Gruß
Beitrag von muppi75 - 10.12.11 - 18:12 Uhr
Fragt sich nur zu wann ;)
Denn 2012 geht es immer noch nicht ohne die Lohnsteuerkarte aus 2010, denn der Datenfernhickhack will noch nicht funktionieren.
Beitrag von krokolady - 10.12.11 - 15:57 Uhr
Da er sicher noch keine Identnummer bekommen hat reicht die Geburtsurkunde - damit ab zum FA.
Lohnsteuerkarten gibts nicht mehr.....ihr müsstet mittlerweile nen Schrieb vom FA bekommen haben der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Beitrag von demy - 10.12.11 - 19:43 Uhr
"ihr müsstet mittlerweile nen Schrieb vom FA bekommen haben der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss."
Hm, du bist mittlerweile die 3. Person die das so äußert.
Schau nochmal genau auf das Schreiben.
Da steht ganz klar drauf, dass das Schreiben NICHT dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss, da der AG die relevanten Steuerdaten seiner Mitarbeiter Online beim FA abfragen muss.
Dort bekommt er die Info welche Steuerklasse der Mitarbeiter hat und welche Einträge noch vorhanden sind (Kinderfreibeträge, Fahrtkostenfreibeträge etc.).
Lies nochmal genau nach 
Gruß
Demy
Beitrag von krokolady - 10.12.11 - 19:50 Uhr
ich meine nicht den ersten Schrieb, sondern den Zweiten!
Auf dem ersten stand halt was das FA an Daten hat, man solle die kontrollieren und gegebenfalls ändern lassen - was wir getan haben.
Als dann alles richtig war kam der entgültige Schrieb für den Arbeitgeber.
Denn woher soll der denn sonst wissen wie er seinen Arbeitnehmer besteuern soll?
Auf dem Zettel steht ganz fett:
Elektronische Lohnsteuermerkmale ab 2012
...und es steht halt bei das man dem Wisch beim Arbeitgeber abgeben soll
Beitrag von lilie81 - 10.12.11 - 20:41 Uhr
Hallo,
war gerade selber in der Situation:
1. Du brauchst die Lohnsteuerkarte. Sie ist von September 2009, und bis auf weiteres gültig. Wird nur ein grauer Zettel mit dem Kinderfreibetrag draufgeklebt und gibst sie dem Arbeitgeber zurück. Wenn ihr IV/IV seid, brauchst du beide Karten, bekommt jeder 0,5. Bei III/V brauchst du die IIIer Karte, wird die 1 eingetragen.
2. Die Geburtsurkunde vom Kind. Mitarbeiter machen sich dann ne Kopie.
Und beeil dich, denn ich war im November (Geburt im Oktober) und es wird nicht rückwirkend eingetragen, d.h. bei euch zählt es jetzt schon ab Januar.
LG lilie81
