Hallo zusammen, ich möchte meine Tochter 2 Vormittage die Woche á 3 Stunden in eine private Kindertagesstätte geben. Kosten sind 300,00 Euro für 10 Wochen. Muss sich der KV an diesen Kosten beteiligen? Und wenn ja wieviel? Oder ist das im Unterhalt (257,00 Euro) mit drin? Danke
Frage zu Kosten für privaten Kindergarten
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Beitrag von mum2010 - 10.12.11 - 15:05 Uhr
Beitrag von rosalia53 - 10.12.11 - 15:15 Uhr
Hallo mum2010,
sieht leider schlecht für euer Vorhaben aus. Grundsätzlich muss Sich der Kindsvater an den Betreuungskosten beteiligen. Der Kindsvater kann aber bei Gericht darauf klagen, dies eben nicht tun zu müssen da es ja rein theoretisch auch ein ''0815-Kindergarten'' tun würde. Du müsstest dann bei Gericht ganau darlegen warum es eben ein privater teuerer Kindergarten sein muss und warum kein normaler kostengünstigere Kindergarten reicht. Im Prinzip finde ich deinen Plan nicht schlecht, da auch der Betreuungsschlüssel in privaten Kindergärten viel besser ist. Vielleicht kannst du ja mal ein ruhiges Gespräch mit dem Vater führen und die Vorteile eines privaten Kindergartens erläutern.
Liebe Grüße und Viel Glück bei deinem Vorhaben wünscht
rosalia53
Beitrag von mum2010 - 10.12.11 - 15:19 Uhr
Danke für deine Antwort. Es gibt sehr viele Gründe dafür das es eben eine solche Einrichtung sein soll. Ich wohne hier nicht gerade in einer guten Gegend und versuche auch schon seit einem Jahr eine andere Wohnung zu finden, leider bisher ohne Erfolg. Hier möchte ich sie auf keinen Fall in einen öffentlichen Kindergarten geben. Dies weiß der Kindvater auch und versteht es aufgrund der Lage hier auch. Ich habe mit ihm über diese Kosten noch nicht gesprochen und wollte mich erst mal hier informieren. Der private Kindergarten wäre in einem anderen Stadtteil. Ein öffentlicher Kindergarten in einem anderen (besseren) Stadtteil würde uns leider garnicht nehmen
Das ist mein Problem.
Beitrag von rosalia53 - 10.12.11 - 15:24 Uhr
dann sprich am besten mal mit dem Kindsvater. Wenn er ja selbst weiss was für ''Umstände'' bei euch anhänglich sind hast du vielleicht eine Chance. Sollte er Sich quer stellen würde ich dir raten umzuziehen, dann muss der andere öffentliche Kindergarten euch nehmen. Aber 150€ für 2 1/2 Monate sollte doch ein Vater zahlen können!?
Was verdient er denn?
Ich drück dir die Daumen.![]()
Liebe Grüße
rosalia53
Beitrag von mum2010 - 10.12.11 - 15:29 Uhr
Ich weiß nicht was er verdient. Er ist Selbstständig und der Unterhalt wurde vom Jugendamt berechnet. Das ging aber damals alles im Guten. Wir haben es gemeinsam über das Jugendamt gemacht damit alles seine Richtigkeit hat, also nicht weil er nicht zahlt oder so. Mir wäre ein Umzug und dann eine öffentliche Kita auch lieber aber ich habe mir wirklich schon sooo viele Wohnungen angeschaut auch überwiegend nur 2 Zimmer aber es klappt einfach nicht
Also wäre meine Alternative zumindest vorerst der private Kindergarten. Ich werd mal mit ihm sprechen und ihm auch sagen das es nur so lange ist bis wir endlich eine andere Wohnung haben. Mal sehen was er dazu sagt...
Beitrag von rosalia53 - 10.12.11 - 15:30 Uhr
Ich drücke dir auf alle Fälle beide Daumen. ![]()
![]()
Liebe Grüße
rosalia53
Beitrag von mum2010 - 10.12.11 - 15:40 Uhr
Dankeschön, ich werd mal bescheid geben was er gesagt hat
Beitrag von scullyagent01 - 10.12.11 - 15:53 Uhr
In Anbetracht der Tatsache, das die Kosten ( 5 €/Std) weit unter Babysittertarif liegen, und auch keine kontinuierliche Betreuung gegeben ist ( kein nennenswerter pädagogischer Effekt bei 2 Vormittagen ) sehe ich für dein Vorhaben eher schwarz. Zumindest was einen Rechtsstreit angeht.
Aber wenn ihr euch gut versteht, warum macht ihr nicht 50 /50?
Väter müssen sich in der Regel eh nur hälftig an den KiGa - Kosten beteidigen ( sofern leistungsfähig ) Das hier würde eher als Kurzzeitbereuung ( Babysitting ) nicht als ordnungsgemäßer Kindergarten gewertet. Und daran braucht sich kein Vater finanziell zu beteidigen.
Ich hatte meine Kinder vor 14 Jahren kurzfistig in einem privaten Ganztagskindergarten untergebracht. Das kostete 1200 DM / Mon. pro Kind. Nur mal, damit Du eine Kostenrelation hast.
Scully
Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.12.11 - 20:19 Uhr
Hallo
Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn es sich um einen PPlatz handelt, der mehr als halbtags ist. Einen Halbtagsolatz musst du selber zahlen.
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/sonderbedarf.htm
Bianca
Beitrag von an-mi - 11.12.11 - 11:34 Uhr
Hallo,
ich habe zur zeit eine private betreuung für unsere tochter,die mich monatlich 240 eur kostet,da meine arbeitszeit nicht in die öffnungszeiten einer kita fallen.
der kindsvater lehnt die beteiligung an den kosten vehement ab.
meine anwältin,die mich seit der trennung unterstützt und hin und wieder berät,meinte dies hätte wenig aussicht auf erfolg.ich arbeite täglich von 17-20.30uhr.
habe die kosten bisher selbst bezahlen müssen.
mein einkommen aus dem job sind 400 eur
+kindergeld
+unterhalt für kind 240 eur
+ergänzend alg2 211 eur
nun habe ich mir eine teilzeitstelle gesucht,die kleine in einer kita angemeldet.den besucht sie dann tägl. von 7.00-14.00 uhr.
meine arbeitszeit ist von 7.00-13.00.
die kitagebühren belaufen sich auf 244 eur monatl.
meine frage an euch
kann ich ihn nun auffordern lassen,mir bei den kita-kosten zu helfen??
er meint immer,das dies durch den unterhalt gedeckt werden müsste.
lg an-mi
Beitrag von manavgat - 11.12.11 - 14:25 Uhr
Das ist nicht im Unterhalt enthalten und Du kannst das zusätzlich einfordern. Sollte der öffentliche Kindergarten günstiger sein und! Du würdest einen Platz bekommen, dann kann es allerdings sein, dass Du auf den Mehrkosten sitzenbleibst. Frag eine Anwältin. Die brauchst Du vermutlich sowieso, da kaum ein KV freiwillig zahlt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von django333 - 11.12.11 - 16:21 Uhr
Schon interessant wenn der unterhaltspflichte Elternteil auch noch für die Betreuung im Kindergarten bezahlen darf.
Wofür kann denn dann der betreuende Elternteil den halben Kinderfreibetrag (3.504 Euro) steuerlich ansetzen und den steuerlichen Vorteil daraus in Form des halben Kindergeldes (1.104 Euro) einstreichen, wenn vom Unterhaltspflichtigen die Kindergartenbetreuung auch noch bezahlt wird?
Immerhin leistet ein Unterhaltspflichtiger bereits mit dem Mindestunterhalt in Stufe 1 in Höhe von 4.368 Euro schon mehr als der betreuende Elternteil, weil der Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf im Kinderfreibetrag, der vom betreuenden Elternteil zu leisten ist, nur mit 2.640 Euro angesetzt wird. Und dennoch kann der Unterhaltspflichtige nur das halbe Kindergeld abziehen.
Und im vorliegenden Fall wird ohnehin bereits nach Stufe 3 bezahlt, also bereits 4.812 Euro (68,66 %)von 7.008 Euro Kinderfreibetrag und steuerlich können nur 3.504 Euro angesetzt und daraus resultierend das halbe Kindergeld abgezogen werden.
Der Einfachheit halber bin ich bei meiner Berechnung wie der Gesetzgeber von der 2. Altersstufe (5 - 11 Jahre) ausgegangen.
Beitrag von manavgat - 11.12.11 - 17:29 Uhr
Ein billiges Kind kostet (ohne Betreuung) rund 7000 Euro im Jahr. Insofern kann ich Dir jetzt die Taschentücher reichen oder aber ersatzweise ein Pappschild, damit Du spontan in Berlin demonstrieren kannst.
Gruß
Manavgat
Beitrag von django333 - 11.12.11 - 19:00 Uhr
Nein, brauchst Du nicht. Für Taschentücher reichts grade noch. 
Aber wenn unser fürsorglicher Staat die unterhaltspflichtigen Elternteile nicht um den im Grundgesetz verankerten Kinderfreibetrag betrügen würde, so dass Eltern genausoviel Einkommenssteuern zahlen müssen wie Kinderlose, dann wäre wohl auch mehr Geld für die Kinder da.
Und dafür sollten alle Eltern gemeinsam demonstrieren ... und nicht gleich immer zum Anwalt rennen, ohne sich zu fragen ob man denn selbst auch in der Lage wäre soviel zu zahlen, wie man gerne fordert.
Beste Grüße
django
Beitrag von scullyagent01 - 12.12.11 - 09:39 Uhr
Nein, Kurzzeitbetreuung ist im Unterhalt enthalten und nicht einklagbar.
Genau wie Babysitterkosten.
Scully
