Hallo,
jetzt brauche ich mal die Meinungen und Ratschläge der Wissenden hier.
Also:
Mein Mann arbeite seit 8 Monaten bei einer Firma, Vollzeit, Probezeit abgelaufen.
Der Betrieb hat nicht über 50 Mitarbeiter.
Nun hatte mein Mann Probleme mit seinem Chef gehabt, da er Kinderkrankentage nehmen wollte bzw. musste und sein Chef der Auffassung war, dass das doch Frauensache sei und wenn ich nicht frei machen kann, wir uns überlegen sollen, ob dann beide arbeiten können.
Dazu muss ich sagen, dass wir seit Anfang November immer ein Kind krank haben und ich und die Omas bereits Betreuung übernommen haben, aber jetzt eben auch mal der Papa ran musste.
So hat er Kinderkrank gemacht, aber ist eben auch selbst jetzt erkrankt, weil wohl der Körper einfach zur Ruhe kam. Mein Mann arbeitet seit 6 Monaten im Durchschnitt 65-70 Stunden die Woche als Werkstattleiter. Und der Virus, der schon seit Wochen auch bei ihm wütet, ist wieder durch gekommen.
Nun haben wir heute in der Zeitung, eine Stellenanzeige seiner Firma gesehen, die genau seiner Stelle entspricht.
Was sollen wir jetzt davon halten?
Nehmen wir mal an, der Chef ist ein A****, darf man den Nachfolger einstellen und dann nachher dem Stelleninhaber kündigen? Und aus welchem Grund?
Ich habe mir die Gründe für Arbeitgeber angesehen, aber ich finde jetzt nicht, dass einer davon greifen könnte. Alle Fristen (Krankmeldung, AU übersenden etc.) wurden eingehalten.
Und mein Mann hält es für eher unwahrscheinlich, dass ein dritter Meister eingestellt wird. Es sind bereits 2 da (mit meinem Mann) und es gibt zwei Werkstätten mit Arbeitsschwerpunkten.
Man ich bin etwas perplex und verunsichert.
Helft mir mal bitte, das einzuschätzen.
Danke
M.
Eigene Stelle als Stellenanzeige gefunden, während man AU hat. (Lang)
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Beitrag von lena1309 - 10.12.11 - 20:06 Uhr
Beitrag von hippogreif - 10.12.11 - 22:01 Uhr
Dein Mann hat grundsätzlich Kündigungsschutz. Das bedeutet, grundsätzlich kann ihm nur als 3 Gründen gekündigt werden: personenbedingt, verhaltensbedingt und betriebsbedingt.
Anscheinend trifft hier keiner der 3 Gründe zu, so dass eine entsprechene Kündigung rechtswidrig wäre. Sollte Dein Mann also eine Kündigung erhalten, muß er innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.
In der Theorie wird ein Gericht der Klage statt geben und Dein Mann hat den Arbeitsplatz wieder.
In der Praxis sollte man sich gut überlegen, ob man tatsächlich wieder an einen Arbeitsplatz zurück wünscht, wo einen der AG nicht haben möchte. Dafür sollte man starke Nerven mitbringen...
Da dies die meisten nicht möchten, enden die allermeisten Fälle in der Güteverhandlung mit der Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den verlorenen Arbeitsplatz.
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mich gerne per PN anschreiben.
Beitrag von lena1309 - 10.12.11 - 22:20 Uhr
Ich danke dir für deine Antwort.
Ich bzw. wir wissen jetzt keinen Grund, warum eine Kündigung rechtskräftig sein könnte.
Aber es verunsichert einen doch.
Weißt du, ob es Regelungen gibt, wann und wie man den Nachfolger einstellen darf, wenn die Ausschreibung der genauen Stellenbeschreibung des jetzigen Arbeitnehmers entspricht?
Genauer: Darf man den Nachfolger suchen, wenn der Stelleninhaber noch nicht gekündigt ist?
Oh man ist das schwer. Das ist mir so echt neu. Wir dachten heute echt, uns trifft de3r Schlag, als wir die Stellenanzeige gesehen haben.
Beitrag von shampoo - 10.12.11 - 23:22 Uhr
Natürlich darf man einen Nachfolger einstellen. Was sollte dagegen sprechen?
Der AG darf sich Mitarbeiter einstellen soviel er möchte.
Beitrag von lena1309 - 10.12.11 - 23:32 Uhr
Natürlich darf er Angestellte einstellen so viele er will.
Mich interessierte nur, ob es Fristen gibt bezüglich der Neubesetzung einer bereits vorhandenen Stelle. Heißt, der jetzige Arbeitnehmer hat die Stelle noch und ab wann darf jemand Neuer gesucht bzw. eingestellt werden.
Beitrag von shampoo - 10.12.11 - 23:36 Uhr
Was sollte es da für Fristen geben?
Der AG kann die Stelle so besetzen, wie er die Arbeitskraft benötigt. Und wenn er die Stelle mit 2 Personen besetzen will, dann kann er das auch tun.
Beitrag von lena1309 - 10.12.11 - 23:42 Uhr
Und wenn jedem klar ist, dass er die Stelle nicht doppelt besetzen will auf Dauer, es aber noch keine Kündigung gibt?
Und in der Stellenausschreibung steht "unbefristet".
Ich habe einfach mal gehört, es gibt Fristen in denen man den direkten Nachfolger nicht einstellen darf. Das mag veraltet oder falsch sein, ich weiß es eben nicht, ich bin darin kein Profi.
Aber ist es legitim, dass man den scheinbaren Nachfolger sucht, während der Stelleninhaber noch eine gültige AU hat?
Beitrag von shampoo - 10.12.11 - 23:52 Uhr
"Aber ist es legitim, dass man den scheinbaren Nachfolger sucht, während der Stelleninhaber noch eine gültige AU hat? "
Ich glaube, Du verwechselst da etwas. Natürlich kann sich der Arbeitgeber nach neuen Mitarbeitern umsehen und auch die Stelle neu besetzen.
Wäre ja auch etwas unsinnig dies erst zu tun, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb arbeitet. Das Unternehmen muss ja weiterlaufen.
Beitrag von lena1309 - 10.12.11 - 23:56 Uhr
Klar darf der Arbeitgeber suchen.
Ich hatte nur etwas im Hinterkopf, dass die gleiche Stelle nicht zeitgleich besetzt werden darf, außer es bestehen bestimmte Sonderregelungen. Aber ich komm eben nicht aus dem Personalbereich.
Beitrag von shampoo - 11.12.11 - 00:03 Uhr
Nun, wie Du bereits erwähntest, muss Dein Mann ja sowieso laut Deiner Aussage viel mehr Wochenstunden arbeiten, also wird man sich wohl dazu Gedanken machen und deswegen noch jemanden einstellen. Demzufolge wird diese Stelle halt mit noch einer Person besetzt.
Vollkommen legitim und in dem Fall ja auch sinnvoll, oder nicht ?
Es schadet ja niemandem.
Beitrag von lena1309 - 11.12.11 - 01:15 Uhr
Ja das war auch mein erster Gedanke, aber man macht sich Gedanken, denn die Beschreibung ist 1 zu 1 die Stelle meines Mannes und es gibt eine klare Aufgabenteilung. Und die Werkstatt meines Mannes umfasst genau den beschriebenen Aufgabenbereich.
In der anderen Werkstatt wäre noch Luft, aber dann wäre die Aufgabe anders um schrieben.
Natürlich würde Unterstützung nicht schaden, aber der Chef sträubt sich wohl schon länger, also wohl auch schon vor meinem Mann.
Ach ich weiß einfach nicht.
Beitrag von windsbraut69 - 11.12.11 - 09:58 Uhr
Euch bzw. Deinen Mann geht das alles nichts an.
Euch betrifft erst eine Kündigung und die von Dir angesprochenen Fristen wären mir neu.
Es wird ja auch idealerweise ein Wechsel überlappend durchgeführt, damit der Nachfolger noch eine Anlern- bzw. Einarbeitungszeit hat.
Gruß,
W
Beitrag von sassi31 - 11.12.11 - 13:50 Uhr
OT:
Schön, mal wieder etwas von dir zu lesen. 
Gruß
Sassi
Beitrag von windsbraut69 - 12.12.11 - 10:54 Uhr
Danke!
Bin jetzt technisch endlich wieder auf der Höhe mit neuer Hardware :)
LG
Beitrag von sassi31 - 12.12.11 - 13:16 Uhr
Klingt vielleicht blöde, aber ich hab mir wirklich Gedanken gemacht, ob bei dir alles ok ist.
LG
Sassi
Beitrag von windsbraut69 - 12.12.11 - 13:28 Uhr
Ich auch :)
Beitrag von nick71 - 11.12.11 - 09:50 Uhr
"Genauer: Darf man den Nachfolger suchen, wenn der Stelleninhaber noch nicht gekündigt ist?"
Ich kann ja durchaus verstehen, dass die Stellenanzeige euch beunruhigt...aber wartet doch erst mal ab. Wenn deinem Mann gekündigt würde (was ja noch gar nicht sicher ist), ändert sich daran auch nix, wenn ihr im Vorfeld schon in Panik verfallt. Weiters steht nicht fest, ob der Chef mit einer Kündigung überhaupt durchkäme...also ruhig Blut.
BTW: Du schreibst, es gibt noch einen zweiten Meister. Vielleicht hat der gekündigt, weil er woanders anfängt?
Beitrag von lena1309 - 11.12.11 - 15:41 Uhr
Der kündigt seine Stelle nicht, weil er weiß, dass er das gleiche Gehalt nicht noch einmal kriegt. Es liegt weit über Tarif und weil, der Chef keinen eigenen Sohn hat, ist er quasi der Kronprinz.
Also eher unwahrscheinlich, dass der geht.
Beitrag von manavgat - 11.12.11 - 10:59 Uhr
Reg Dich nicht auf. Wen es Dich beruhigt, dann sprich mit einer Anwältin die Sache durch. Alternativ kannst Du auch abwarten, was passiert.
Die Sache von wegen: Kinderkrank ist Frauensache - ist das irgendwo dokumentiert? Hat Dein Mann Protokolle angefertigt von solchen Vorkommnissen? Falls nicht, würde ich Gedächtnisprotokolle schreiben, eventuell braucht er sie später.
Gruß
Manavgat
Beitrag von vwpassat - 11.12.11 - 11:03 Uhr
Wenn Dein Mann und die Kinder soooooooooo krank sind, wie Du schreibst, wie kommt man dann auf die Idee, nach Stellenangeboten zu suchen?
Beitrag von lena1309 - 11.12.11 - 15:39 Uhr
Weil wir Samstag und Mittwoch immer so eine kostenlose Zeitung bekommen und ich die durchgeblättert habe. Da stehen neben Stellenangeboten und Wohnungsanzeigen auch die üblichen Kleinanzeigen drin. Und da mein Vertrag befristet ist, schaue ich eben auch mal drüber, was so derzeit im Angebot ist. Und dabei ist mir die Anzeige aufgefallen. Bei einer Anzeige von etwa 7,5 x 5 cm ist das nicht schwer die zu sehen.
Beitrag von lumi1980 - 12.12.11 - 08:26 Uhr
Was ist das denn für eine sinnfreie Frage? Das paßt gar nicht zu Dir!
Beitrag von vwpassat - 12.12.11 - 10:33 Uhr
Ich vermute einen anderen Hintergrund.
Beitrag von lumi1980 - 12.12.11 - 12:46 Uhr
Lol. Holzauge sei wachsam!
Beitrag von lena1309 - 12.12.11 - 15:40 Uhr
Nein, da bist mal auf dem Holzweg.
Aber die Antwort dazu habe ich dir ja schon geschrieben.
Aber wenn es dich interessiert, wie es weitergeht.
Meinem Mann wurde heute durch die Blume angedeutet, ob er nicht kündigen möchte, denn krank werden geht ja eigentlich mal gar nicht.
