Hallo,
gleich vorab, es betrifft nicht mich, sondern hatte gestern eine Diskussion und konnte es nicht glauben...
Die Eltern sind nie mitteinander verheiratet gewesen. Das gemeinsame Kind (6 Jahre) lebt nach der Trennung bei der Mutter.
Der Vater soll/muß immernoch Unterhalt an die Mutter zahlen. Angeblich muß er das bis zum 7 LJ.
Also ich weiß nur, dass die Mutter bis zum 3. LJ Unterhalt für sich bekommen kann. Aber bis zum 7. LJ? Ist mir neu und konnte es nicht glauben.
Habe auch nichts finden können.....Weiß das jemand von euch? Oder schon mal was davon gehört.
Würde mich wirklich mal interessieren....
lg
Christina
Betreuungsunterhalt für Kindesmutter bis 7 Jahre?
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Beitrag von christinaf - 11.12.11 - 21:14 Uhr
Beitrag von witch71 - 11.12.11 - 21:18 Uhr
Man müsste natürlich die Begründung kennen. Vorstellbar wäre ein erhöhter Betreuungsaufwand, beispielsweise durch eine Behinderung, so dass die Mutter nicht arbeiten gehen kann.
Beitrag von krokolady - 11.12.11 - 21:19 Uhr
Ist das Kind vielleicht behindert?
Denn da greifen andere "Regeln"
Beitrag von christinaf - 11.12.11 - 21:23 Uhr
Also es im Grunde alles "normal" sein. Kind ist nicht behindert, Mutter geht halbtags arbeiten...gut mehr weiß ich natürlich nicht....nur, dass bezahlt werden muß die 7 jahre, vorausgesetzt er kann es. Da gibt es wohl schon lange und immer und immer wieder Streit über Anwälte aber viel mehr weiß ich nicht.
Habe im Internet auch schon geguckt aber finde auch nur, dass grundsätzlich bis 3 Jahre gezahlt werden muss.
Komisch komisch......
Beitrag von redrose123 - 12.12.11 - 07:17 Uhr
Ich kenne es auch nur bis zum dritten Jahr aber wie schon einige schrieben durch eine Behinderung könnte es ja eventuell sein,
Beitrag von lunacy - 12.12.11 - 08:22 Uhr
Das sind immer Einzelfallentscheidungen abhängig von den Umständen. Ich gehe mal davon aus, dass der Vater aufgrund eines Urteils den Betreuungsunterhalt zahlt und nicht aufgrund der bloßen Aufforderung der Mutter, oder?
Beitrag von christinaf - 12.12.11 - 09:33 Uhr
Habe jetzt doch noch erfahren, dass es zwar eine Verhandlung gab, allerdings nur wegen der Höhe! Es gab also keine gerichtliche Entscheidung wegen der 7 Jahre.
Da es sich auch um keine Behinderung des Kindes handelt, denke ich, dass er einfach über den Tisch gezogen wurde.... Aber wie gesagt, betrifft mich nicht persönlich aber hat mich beschäftigt...weil ich es mir nicht vorstellen konnte.
Sachen gibt´s...
Euch aber trozdem Danke, einen schönen Wochenanfang!
lg
Christina
Beitrag von lunacy - 12.12.11 - 09:43 Uhr
Wenn es nur eine gerichtliche Entscheidung wegen der Höhe (und dann zeitlich nicht begrenzt) gab, dann wäre es wohl an der Zeit, diese aufheben zu lassen.
Man muss ja auch bedenken, dass es sein kann, dass diese Entscheidung noch nach altem Recht getroffen wurde, das Kind ist ja schon älter. 
Ich würde damit einfach mal zum Anwalt gehen und fragen - aber keinesfalls einfach so die Zahlungen einstellen, solange es diesen Titel gibt! Das gibt nur Ärger...
Beitrag von christinaf - 12.12.11 - 09:51 Uhr
War das nach altem Recht so? Also, dass länger gezahlt werden muss/kann?
Ich gebe das trotzdem mal weiter. Denke mal zum Anwalt und sich erkundigen kann nichts schaden.....
Beitrag von lunacy - 12.12.11 - 09:56 Uhr
2008 gabs eine große Reform im Unterhaltsrecht. Da wurden u. a. auch diese 3 Jahre festgelegt, diese Regelung gab es vorher meines Wissens nicht
Beitrag von christinaf - 12.12.11 - 09:58 Uhr
Danke!
Beitrag von comapo - 12.12.11 - 19:07 Uhr
Grundsätzlich ist es merkwürdig. Eigentlich soll es länger als 3 Jahre nur Unterhalt geben, wenn Gründe, die im Kind liegen, das unvermeidbar machen.
Merkwürdig ist es schon und ich würde an seiner Stelle auch versuchen, dass er diesen Titel los wird. Halte die Chancen für nicht schlecht, sofern keine Fußangeln da sind, die wir schlicht nicht kennen.
Das neue Unterhaltsrecht ist eher nicht schuld, denn das begrenzt eher die Ansprüche verheirateter Frauen nach unten als die von unverheirateten nach oben.
LG
Beitrag von manavgat - 12.12.11 - 13:51 Uhr
Da es sich auch um keine Behinderung des Kindes handelt, denke ich, dass er einfach über den Tisch gezogen wurde
Sollte er sich über den Tisch gezogen fühlen, dann kann er ja das Kind nehmen.
Er wird aber dankend ablehnen, wetten?
Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 12.12.11 - 13:49 Uhr
warum hast Du ein Problem damit?
Grundsätzlich gibt es Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Danach, wenn die Mutter nicht arbeiten gehen kann. Das gilt auch, wenn sie keinen Arbeitsplatz und/oder Betreuungsplatz findet. Es sind aber hier individuelle Gründe erforderlich, d. h. es wird vom Gericht entschieden. Auch möglich: die Frau war nicht dumm und hat eine notarielle Trennungsfolgenvereinbarung.
Gruß
Manavgat
Beitrag von christinaf - 12.12.11 - 14:05 Uhr
Habe nicht geschrieben, dass ich ein Problem damit habe , nur, dass es mir nicht bekannt war und ich wissen wollte ob das so ist.
Und tauschen würde er wie viele andere auch gerne.......nur, dann würden sich viele umgucken...
