Wie ist die Stimmung der Gerichte bzgl. Umgang?

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Beitrag von -janna- - 11.12.11 - 22:44 Uhr

Guten Abend allerseits,
wie hier ja vor einiger Zeit schonmal erwähnt, arbeitet der KV jetzt nur noch Spätschicht, also von 12.30.- ca. 21.00 Uhr. Somit sieht er unsere Tochter nur noch einen Tag vom Wochenende. Jetzt fordert er mal wieder mehr Zeit mit ihr, seine Arbeitszeiten möchte er aber nicht ändern. Vielmehr stellt er sich jetzt vor, dass ich unseren Alltag wieder umschmeiße, er sie nach belieben morgens bei mir abholt(wohnen ca. 30 min auseinander), mittags bevor er dann zur Arbeit geht im Kindergarten abgibt und ich sie nach der Arbeit (14Uhr) da wieder abholen kann. Ich möchte das aber nicht, weil es a) unseren Ablauf in der Früh, der eh schon knapp bemessen ist, über den Haufen wirft b) er nicht der zuverlässigste ist und ich dann nicht einfach mal später auf der Arbeit erscheinen kann, nur weil er nicht beikommt und ich möchte auch nicht, dass die Kleine (2) den ganzen Tag hin und her gereicht wird und den halben morgen im Auto verbringt. Außerdem kehrt gegen 11Uhr immer Ruhe im Kindergarten ein, es wird gemeinsam gegessen und Mittagsschlaf gehalten, wenn er sie dann erst gegen 12./12.30 bringt kann sie dort weder essen noch schlafen und der gesamte Ablauf wird gestört. Wie immer wenn ich nicht mache was er will kam wieder die Klageandrohung. Was kommt da auf mich zu? Wahrscheinlich wird es dann doch eher auf die 14-Tage Regelung hinauslaufen, dass er sie dann Samstags früh holt und Sonntags zurückbringt (damit könnte ich wohl eher noch leben), damit hätte er aber doch auch nicht mehr gewonnen, weil er sie dann nur noch alle 14 Tage sieht und ihm das auch wieder nicht genug wäre.

Wieder viel #bla, vielleicht hatte jemand eine ähnliche Situation und kann über Erfahrungen berichten. #danke

Beitrag von parzifal - 11.12.11 - 22:58 Uhr

Du unterstellst, dass er seine Arbeitszeiten legen kann wie er will.

1. Ist das tatsächlich der Fall? Liegt es ausschließlich an ihm wann er arbeitet?

2. Falls ja, welchen Grund hat er für seine gewählte Entscheidung nur noch spät zu arbeiten?

3. Wenn es beim Spätarbeiten bleibt möchtest Du, dass er Eure Tochter nur noch alle 14 Tage für eine Nacht hat, weil Dir die Umstellungen zu viel sind, richtig?

Hältst Du diese Entscheidung für Euer Kind wirklich für die Beste?

Beitrag von -janna- - 11.12.11 - 23:23 Uhr

1. ja das ist der Fall, denn bis zum Herbst hat er regulär bis 14 Uhr gearbeitet. Dann hatte er angeblich die Aussicht auf eine Managerposition, aber nur, wenn er Spätschicht arbeitet. Er wollte es so, deswegen steh ich ja jedes Wochenende hier parat.

zu deiner 3. Frage, andere Väter haben auch nur die 14 Tage Regelung. Ich bin mir nicht sicher ob es wirklich so toll für meine Tochter ist, wenn sie morgens im Stress dann aus dem Haus geschickt und ins Auto gepackt wird, um dann 2 Std. später wieder ne halbe Std. im Auto zu sitzen, keine anständige warme Mahlzeit und keinen gewohnten Schlaf mehr bekommt. Achja, und wer steht grade, wenn ich es dann wegen seiner Unzuverlässigkeit zu spät zur Arbeit komme?

Beitrag von redrose123 - 12.12.11 - 08:17 Uhr

zu 1.

Ist doch gut wenn er weiterkommt, kommt auch euch im Unterhalt zugute. Würde ich und jeder andere wohl auch machen um im Leben weiterzukommen oder nicht#gruebel

zu 3.

Ja haben wir auch, und trotzdem muss mein Mann manchmal ganze Wochenenden durcharbeiten, dafür wurde er dieses Jahr auch schon 2 mal Hochgestuft.

Könnt Ihr keinen Mittelweg finden? Also das man das einmal die Woche so macht? Schlag das vieleicht vor Gericht vor.

Beitrag von parzifal - 12.12.11 - 08:24 Uhr

Du hast recht. Die Aussicht auf Beförderung ist schlichtweg ein Witz als Begründung für die Spätarbeit.

Wie man überhaupt berufliche Belange berücksichtigen kann, wenn es um ein Kind geht ist auch mir rätselhaft.

Da ist auch einmal Streß in der Woche dem Kind nicht zumutbar.

Allein schon die Abwägung einmal Streß für das Kind in der Woche gegen eine mögliche Beförderung kann nur zum Ergebnis führen, dass dies dem Kind nicht zumutbar ist.

Euer Kind würde ja sonst schwere seelische Schäden davontragen und eine Langzeittherapie bis ins Erwachsenenalter benötigen um den Schaden den dieser Streß verursachte zu verarbeiten.

Und keine warme Mahlzeit (immerhin 1x die Woche, dass ist Kindermißhandlung die hoch bestraft werden sollte) im Tausch gegen Umgang mit dem Vater kann auch nur zum Ergebnis führen, dass auf den Umgang verzichtet werden sollte. Du siehst Du hast mein vollstes Verständnis.

Was meint eigentlich Eurer Kind dazu, auf eine warme Mahlzeit die Woche zu verzichten (steht dass denn überhaupt fest)?

Was ich nicht verstehe. Wenn er für das Bringen zum Kindergarten verantwortlich ist, wieso kommst Du dann zu spät zur Arbeit?

Beitrag von mausebeen - 12.12.11 - 14:17 Uhr

@ parzifal: Hast du eigentlich keine anderen Problme, als mit deinen Aussagen die Leute die um Rat bitten zu provozieren. Du fällst damit bei vielen Beiträgen auf, hör doch einfach auf damit und bleib mal sachlich oder halt sich am besten raus. Wahrscheinlich bist du total verbittert und läßt das hier in diesem Forum aus. Echt armselig und traurig!

Beitrag von parzifal - 12.12.11 - 15:28 Uhr

"armselig"?

Danke für die Beleidigung.

Mir scheint Du verstehst nicht worum es geht. Hast Du meinen Ausführungen nicht entnehmen können, dass die TE mit ihrer Meinung nicht sehr überzeugend ist? Habe ich das durch die Aufzählung der entstehenden Probleme nicht versucht aufzuzeigen?

Solange Du nicht verstehst wie man überspitzt aufzeigt, dass jemand mit seiner Meinung nicht überzeugen, kann solltest Du in Deiner Wortwahl vorsichtiger sein.

Nur weil jemand um Rat bittet muss er ja mit seiner Meinung nicht richtig liegen oder?

Warum ist es Deiner Meinung nach "armselig" dies aufzuzeigen?

Und nein, verbittert bin ich nicht, da ich glücklicherweise rein gar keinen Grund dazu habe. Insofern kann ich hier neutraler urteilen als viele anderen.

parzifal

P.S.

Wenn Du Verständnis für den Wunsch der TE hast, den Kontakt des Vaters auf zwei Tage die Woche zu beschränken dann schreib das einfach.

Ich zeige lieber, dass es dafür von mir keiner Zustimmung gibt. Und wenn Du erkennst, dass alles was ich genannt habe gar nicht eintritt, dann siehst Du hoffentlich auch, dass es gar keinen Grund gibt dies so zu handhaben.

Beitrag von comapo - 12.12.11 - 15:59 Uhr

>>Was ich nicht verstehe. Wenn er für das Bringen zum Kindergarten verantwortlich ist, wieso kommst Du dann zu spät zur Arbeit? <<

Nun ja, wenn die TO bspw um 8 Uhr auf Arbeit sein muss und keine Gleitzeit hat, der Vater aber ein notorischer Zuspätkommer ist oder aber meint, sich von ihr "nichts vorschreiben" zu lassen, dann läuft sie in die Gefahr zu spät zu kommen, wenn er eben nicht zur vereinbarten Zeit vor der Tür steht.

Und sie kann ja einer 2jährigen nicht um 7 Uhr sagen "Papa holt dich heute und verbringt den Tag bis zum Mittagessen mit Dir" und wenn er um halb acht nicht auf der Matte steht, muss sie sagen: "Sorry, wir fahren jetzt doch in die Kita!" Da wird so ein Kind ja malle.

Ich bin wirklich pro Umgang, aber den Heckmeck würde ich auch nicht unterstützen.

LG

Beitrag von parzifal - 12.12.11 - 17:03 Uhr

Weshsalb kann die TE nicht ihr Kind wie immer in den Kindergarten bringen, wenn der Vater nicht auftaucht?

Und wenn der Vater mehrere Male nicht kommt erledigt sich das doch sowieso.

Die Begründung "was wäre wenn" als Ablehnungsgrund ist hier sehr sehr dünn. Was spricht gegen den Versuch? Dass das Kind ein paarmal entäuscht werden KÖNNTE?

Und was ist wenn es klappt? Weshalb wird das nicht in die Überlegung mit einbezogen?

Hier wird doch nicht die Welt durcheinander gewirbelt. Schlimmstenfalls fährt die TE ein paarmal wie immer zum Kindergarten und der Fall ist dafür klar, dass er seine Zusagen nicht einhält.

Was hier vollkommen ignoriert wird ist gerade der Umstand, dass die TE so gut wie nichts "umschmeißen" muss.

Beitrag von comapo - 11.12.11 - 23:58 Uhr

Hallo,

mir ist Entgegenkommen bei Umgängen wichtig. Allerdings finde ich es kontraproduktiv, wenn das Kind dann spontan immer aus dem Rhythmus gerissen wird. Strukturierte Tagesabläufe sind wichtig für Kinder und es würde mich auch nicht begeistern, wenn ich mich auf solche unplanbare Absprachen gepaart mit Unzuverlässigkeit einlassen müsste.

Ich würde daher zu diesem Vorschlag "nein" sagen und auch die Klageandrohung gelassen auf mich zukommen lassen. Ich vermute stark, dass auch das Gericht nicht wirklich begeistert von seiner Idee ist. Denn auch wenn es "nur" Kindergarten ist, wird i. d. R. darauf geachtet, dass Kinder geregelte Tagesabläufe haben.

Das sähe ja anders aus, wenn er sich unter der Woche einen Nachmittag fix freihalten würde. Aber auch in Anbetracht der Tatsache, dass Du selbst arbeiten musst und die Regelung funktionieren muss, räume ich ihm da keine großartigen Chancen ein.

Aber das ist nur meine Meinung und die muss nicht maßgeblich sein ;)

LG

Beitrag von vifrana58116 - 12.12.11 - 06:46 Uhr

Ich finde es v.a. schwierig, weil ein Kind sich ja auch auf die Dinge freut, die es in der KiTa so gibt. Wenn also was tolles angesagt ist und deine Kleine freut sich drauf und ihm fällt ein, dass er sie genau dann holen will - wäre es dann ok für ihn, sie an einem anderen Tag zu nehmen?

Die Frage würde sich im Übrigen schon gar nicht stellen, wenn deine Tochter schon schulpflichtig wäre...

Grundsätzlich bin ich immer dafür, dass der Umgang fair läuft, aber so wie es sich bei dir anhört (hatte schon mal einen Post von dir gelesen), scheint dein Ex ja nicht unbedingt Kompromisse machen zu wollen. Das wäre mir persönlich jetzt etwas einseitig. V.a. wenn er dir mal aus Gnatz den Arbeitstag torpediert.... Wenn er schon mit einer Klage droht, wenn du nicht so tust wie er will, wäre mir das zu heiß.

Beitrag von silbermond65 - 12.12.11 - 07:01 Uhr

Ich würde auf den Vorschlag bzw. die Idee des Vaters nicht eingehen und es auf eine Klage ankommen lassen.
Wenn er denn überhaupt klagt.

Beitrag von redrose123 - 12.12.11 - 08:15 Uhr

Ich denke auch das er seine Arbeitszeit nicht einfach einteilen kann. Warum hat er nur noch diese Schicht? Mein Mann geht auch oft in die Spätschicht, er bekommt mehr Geld.

Vieleicht macht Ihr diese Regelung einmal die Woche als Ersatz für das WE?

Beitrag von parzifal - 12.12.11 - 08:29 Uhr

Das hört sich gut an. 4x ein paar Stunden vormittags (12.30h muss er ja schon arbeiten) und dafür fallen 2 Wochenenden mit Übernachtungen weg.

Kannst Du mir vorrechnen wo da der Umgangsgewinn für den Vater ist? Ich sehe ein "minus"

Beitrag von redrose123 - 12.12.11 - 08:31 Uhr

Er hat sie doch einen Tag am We. Zusätzlich dann noch Vormittags, ich sehe eben keine andere Möglichkeit durch seine Arbeitszeiten. Oder was schlägst du vor? Ich denke auch das 2 Tage am WE schon zu wenig sind, aber mitnehmen auf Arbeit wird wohl schlecht möglich sein;-)

Beitrag von parzifal - 12.12.11 - 09:24 Uhr

Ich hatte dich so verstanden, dass er den Wochentag nicht zusätzlich bekommen sollte, sondern statt dem Wochenende ("als Ersatz").

Beitrag von redrose123 - 12.12.11 - 09:33 Uhr

Nein ;-) Zusätzlich zu dem WE Tag.

Beitrag von parzifal - 12.12.11 - 08:30 Uhr

Wann wird denn überhaupt im Kindergarten zu Mittag gegessen? Um 11.00h?

Beitrag von redrose123 - 12.12.11 - 08:33 Uhr

Ich kenn es so das die da um 12.00 Uhr oder spätestens 12.30Uhr essen #gruebel Mag aber von Kindergarten zu Kindergarten unterschiedlich sein ....

Beitrag von -janna- - 12.12.11 - 09:16 Uhr

Es wird gegen 11.30 Uhr gegessen. Spielt hier jetzt aber auch keine allzu große Rolle oder? Wie oben schon mal erwähnt sollte es doch auch irgendwo fair ablaufen, aber bisher musste ich immer springen. Und wenn ich morgens hier warten muss, bis er sie abholt und er sich wie immer verspätet, dann komme ich wohl zu spät zur Arbeit. Dieses Chaos am Morgen will er auch nicht nur 1x sondern 2-3 mal die Woche. Er hingegen weigert sich überhaupt das Gespräch mit seinem AG zu suchen um wenigstens an einem Tag die Schicht zu wechseln. Aber was solls, ich warte jetzt einfach ab, wollte einfach nur hören wie es in anderen Familien ist, aber da scheint ja wie immer das perfekte Leben zu laufen.

Beitrag von parzifal - 12.12.11 - 09:33 Uhr

Da er ja schon um 12.30 auf der Arbeit sein muss, dann wäre zumindest in "normalen" Kindergarten das Essen gewährleistet.

Und da dir das Mittagessen so wichtig ist, warum soll das auf einmal keine Rolle spielen?

Wenn sie also z.B. um 12.00 Essen kann wäre das Mittagessen doch gewährleistet? Wann will er sie denn bringen? Und ist dann Mittagessen noch möglich?

2-3 x die Woche halte ich jetzt auch übertrieben.

Was spricht aber dagegen, dies zunächst einmal die Woche zu machen und zu sehen wie es läuft?

Und wenn Du so eine Pnik hast, dass Du zu spät kommst setz
e eine Abholzeit fest bei der Du sie noch in denb Kindergarten bringen kannst. Wenn er dann nicht da ist bist Du halt mit ihr schon unterwegs.

Mit ein bißchen guten Willen ist das zu lösen. Den kann icg aber nicht erkennen.

Beitrag von redrose123 - 12.12.11 - 09:35 Uhr

Aha und fair ist er hat sein Kind 2 Tage im Monat und das wars? Fair ist was anderes was du machst ist ignorant. Er sollte sein Job hinschmeissen dann bekommst kein Unterhalt und er kann sein Kind nehmen #augen

Beitrag von carrie23 - 12.12.11 - 10:50 Uhr

Meine Güte bist du trotzig.

Beitrag von redrose123 - 12.12.11 - 10:52 Uhr

Ich würde gern wissen wie die TE den Umgang sonst handhaben will, oder ob es ihr am liebsten wäre gar keiner besteht.

Beitrag von carrie23 - 12.12.11 - 11:03 Uhr

Ja wäre interessant, ich meine es kommt ja auch ihr und dem gemeinsamen Kind zugute wenn er beruflich aufsteigt und mehr verdient.
Alleine zu wissen dass es meinen Kindern finanziell gut gehen wird, wäre es mir wert dass zu unterstützen.
Man kann natürlich auch auf Biegen und Brechen versuchen dem Ex Partner alles kaputt zu machen weil man gekränkt ist.
Aber obs das wert ist...#gruebel