Wieviel Tageskinder darf ich betreuen

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Beitrag von fairie76 - 12.12.11 - 12:41 Uhr

Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand aus, ich starte meinen Neubeginn als Tagesmutter 2012(habe 2 Jahre pausiert wegen sanierung) ich habe einen Qualy Kurs gemacht etc.
Wir haben ein großes Haus (160qm)und extra 2 Räume für die Tageskinder hergerichtet, nun habe ich damit gerechnet da ich eine Gruppe von 3 Kindern gründen kann,aben nun wurde mir gesagt das ich nur drei betreuen darf, ich war eigentlich immer der Annahme das 5 Tageskinder Zeitgleich von einer Tagesmutter betreut werden kann aber hier in Hessen/Hofheim ist das wohl anders, liegt das am Bundesland?Weil ich weiß in Reihnland Pfalz gibts da keine Probleme von seitens einer Bekannten von mir.....
Freue mich auf Erfahrungsberichte

Beitrag von seikon - 12.12.11 - 12:48 Uhr

Da müsstest du mal bei deiner zuständigen Stelle anfragen. Hier in Hamburg ist es so, dass man z.B. mit der Grundqualifikation nur 2 Tageskinder betreuen darf. Wenn man sich dann besser qualifiziert durch Aufbaustufen werden es mehr. Maximal darf man hier aber dann 5 Kinder alleine zur gleichen Zeit betreuen.

Beitrag von ploetschi - 12.12.11 - 13:22 Uhr

Hi,

ist es ein Tipp-Fehler oder übersehe ich das Problem?

Du mächtest eine Gruppe von 3 Kindern gründen? Darfst aber nur 3 Kinder aufnehmen. Wo liegt das Problem?

LG
ploetschi

Beitrag von sassi31 - 12.12.11 - 14:25 Uhr

Vielleicht hat die TE selber Kinder und darf dann insgesamt nur 3 Kinder betreuen, aber nicht 3 zusätzlich zu den Eigenen.

Beitrag von ploetschi - 12.12.11 - 19:12 Uhr

Hi,

ganz genau: vielleicht :-p

Wenn sie hier nochmal rein schauen würde, könnte sie es aufklären.

LG
ploetschi

Beitrag von sassi31 - 13.12.11 - 01:11 Uhr

Huhu,

ich finde es immer schade, wenn von den TE keine Antworten bzw. keine weiteren Infos kommen.

Mich würde wirklich interessieren, ob eigene Kinder mit einbezogen werden bei der festgesetzten Anzahl. Ich kenn mich da doch nicht mit aus.

LG
Sassi

Beitrag von sissy1981 - 13.12.11 - 10:06 Uhr

Ob und unter welchen Vorraussetzungen eigene Kinder mitgezählt werden ist eine der vielen Punkte die sich je nach Gemeinde unterscheiden können.

Manche rechnen eigene Kinder garnicht ein, manche nur wenn sie das Alter der zu betreuenden Kinder haben, manche rechnen sie generell mit ein etc. pp

Beitrag von sassi31 - 13.12.11 - 14:47 Uhr

#danke

Das ist mal eine Info, mit der ich was anfangen kann.

LG
Sassi

Beitrag von fairie76 - 16.12.11 - 16:32 Uhr

ups meine 5 Kinder

Beitrag von sissy1981 - 12.12.11 - 13:46 Uhr

Die Richtlinien sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland sondern teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich - ergo kann auch nur dein für dich zuständiges Jugendamt dir fundierte Auskünfte geben. Und ja es gibte (mittlerweile) einige Gemeinden/BL die die Tagespflege auf 3 Kinder reduziert haben und für höhere Belegungen entweder nur höhere Qualifizierungen etc. fordern.

Beitrag von sanne2209 - 12.12.11 - 20:34 Uhr

Hallo,

Bei uns - Ba-Wü, Landkreis Rastatt- geht es nach qm Spielfläche, Garten (oder Spielplatz) und Schlafmöglichkeiten.

Wenn man bei uns extra Räume hat kann man - wenn sie groß genug sind - 5 Kinder Zeitgleich, 8 verschiedene insgesamt.

Wir müssen aber auch 160 Stunden Qualifizierung machen, mit Abschlussprüfung und jährlich 15 UE Fortbildung nachweisen. Jährlicher Hausbesuch vom Jugendamt.

Ich darf trotz meiner 4 eigenen Kinder 4 Tageskinder zeitgleich (8 Verschiedene) betreuen.