Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier oder im Forum "Finanzen" richtig bin. Ich versuche es einfach mal...
Mein Freund (querschnittgelähmt) und ich wohnen seit 01.01.2011 zusammen, d.h. wir leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft. (oder?)
Meine "Schwiedereltern" haben mir am Wochenende erzählt, dass ich meinen Freund bei meiner Steuererklärung 2011 "absetzen" kann. 
Also eher die Pflege für ihn, da er in seinem Ausweiß den Vermerk "H" hat. Bis zum 31.12.2010 haben sie ihn immer in ihrer Steuererklärung "abgesetzt".
Stimmt das und wie muss ich das dann angeben?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
LG Püppi
Steuererklärung wg. Pflegefall
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Beitrag von pueppi706 - 12.12.11 - 12:59 Uhr
Beitrag von krokolady - 12.12.11 - 16:20 Uhr
nein, das geht nur wenn ihr verheiratet seit und gemeinsame Erklärung macht, dann gibt es den Freibetrag.
So kann nur er den Freibetrag bei seiner Erklärung geltend machen.
Die Pflege bekommt man ja über die Pflegestufe bezahlt von der Pflegegeldkasse der Krankenversicherung.
Wenn Du also seine Pflegeperson bist, also ihm helfen musst beim waschen, duschen, umziehen und so, dann könnt ihr bei seiner Krankenkasse eine Pflegestufe beantragen.
Beitrag von pueppi706 - 13.12.11 - 07:04 Uhr
Da er keine Einkommssteuer zahlt, macht er auch keine Steuererklärung. Ob er eine Pflegestufe hat weiß ich jetzt nicht 100%ig, aber ich denke schon.
Waschen, anziehen usw. kann er ja alleine, aber kochen, einkaufen, Wäsche waschen usw. mache ich ja für ihn mit. Genau sein Auto tanken usw.
Beitrag von krokolady - 13.12.11 - 07:16 Uhr
Die Pflegestufe müsst ihr bei seiner KK beantragen, du bekommst dann Geld und evtl. Auch was zu Deiner Rentenberechnung
Beitrag von kati543 - 13.12.11 - 09:25 Uhr
DAS ("Waschen, anziehen usw. kann er ja alleine") zählt aber bei einer PS und
DAS ("kochen, einkaufen, Wäsche waschen") nur bedingt bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und
DAS ("Auto tanken") zählt gar nicht
Für eine Pflegestufe ist relevant, wieviel Minuten Mehraufwand pro pflegerelevanter Verrichtung entstehen. Also das sind: Körperpflege (kann er alleine, laut deiner Aussage), Nahrungsaufnahme (sicher auch, oder? damit ist das reine Essen gemeint, nicht die Zubereitung), Mobilität (muß er regelmäßig zum Arzt und/oder zu Therapien GEBRACHT werden?) und natürlich die hauswirtschaftliche Versorgung...
In den 3 ersten Punkten muß er auf mindestens 46 Minuten pro Tag kommen.
Beitrag von kati543 - 12.12.11 - 18:38 Uhr
Wie alt ist dein Freund? Zahlen seine Eltern Unterhalt für ihn?
Beitrag von pueppi706 - 13.12.11 - 07:01 Uhr
Mein Freund ist 23 Jahre alt. Seine Eltern zahlen keinen Unterhalt. Er bekommt von der BG Pflegegeld, aber seine Eltern sind der Meinung, dass man das absetzen kann
Beitrag von kati543 - 13.12.11 - 09:31 Uhr
Ich bin mir nicht wirklich sicher. Aber dein Freund bekommt ja Kindergeld bzw. seine Eltern für ihn (falls es so ist, sollte er es mal einfordern)
. Warum können also seine Eltern ihn nicht in ihrer Steuererklärung geltend machen? Er ist 23 und schwerbehindert. Laut Gesetz wird er damit quasi immer ein Kind bleiben (also das jetzt bitte nicht falsch verstehen
- mir geht es ja genauso). Erkundigt euch mal bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein,... Ich bin mir eigentlich fast sicher, dass sie es noch absetzen können.
Also definitiv haben seine Eltern Recht. Man kann es absetzen. Aber du bist die falsche Person. Ohne Trauschein geht das nicht.
Bei H können die Eltern die 3700€ Behindertenpauschbetrag und 15.000km absetzen.
Beitrag von pueppi706 - 13.12.11 - 10:22 Uhr
Hmm....
also Kindergeld bekommt er auf keinen Fall, das weiß ich. Wüsste auch nicht wieso. Er hat eine Berufsausbildung und ist derzeit arbeitssuchend. Er bekommt BG-Rente + Pflegegeld.
Seine Eltern meinten, dass ich ihn jetzt bei mir mitaufführen kann, da er jetzt "bei mir" wohnt.
Ich werde mich auf jeden Fall mal bei einem Steuerberater beraten lassen.
Beitrag von kati543 - 13.12.11 - 13:53 Uhr
Liegen denn seine Rente und sein Pflegegeld über der Grenze um das Kindergeld zu bekommen? Ist seine Rente schon so hoch?
Wenn eine Behinderung noch vor dem 25. LJ eintritt, dann kann man lebenslänglich Kindergeld beziehen, solange man die Einkommensgrenze fürs Kindergeld nicht überschreitet.
Ansonsten - falls es wirklich NIEMAND irgendwo absetzen kann, soll ER unbedingt eine Steuererklärung machen und einen Verlustvortrag schreiben. Vielleicht heiratet ihr ja irgendwann mal...
