hallo zusammen,
wir bekommen demnächst unser erstes kind. wird wohl so um die weihnachtszeit sein.
jetzt zu meinen fragen.
1. wir würden gerne das kind auf die lohnsteuerkarte meines mannes nehmen. muss man dies dann noch dieses jáhr machen, damit wir den steuervorteil bei der steuererklärung bekommen? oder kann man das bei der steuererklärung noch ändern und angeben? ich denke mal, das es ein paar tage dauert, bis wir die geburtsurkunde bekommen und zwischen den jahren haben die ämter bestimmt auch nicht wirklich auf....
2. wir haben bisher die steuerklassen 4/4. da mein mann nun mehr verdient wie ich elterngeld bekomme, lohnt sich dann der wechsel auf 3/5? falls ja, dann nach dem mutterschutzgeld oder gleich zum neuen jahr??
bin mal gespannt, was ihr mir so ratet. hab schon versucht beim finanzamt anzurufen, aber wohl immer zu den falschen zeiten....
so danke schön und nun widme ich mich wieder den vielen anträgen, die man ausfüllen muss.....
gruss
steuerklasse ändern??
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Beitrag von olga31 - 12.12.11 - 13:41 Uhr
Beitrag von mamma2be - 12.12.11 - 13:49 Uhr
hi,
also zur ersten frage kann ich dir nicht weiterhelfen.
zu 2.: wir haben bereits kurz nach dem wissen um meine schwangerschaft die steuerklasse gewechselt (ich auf 3, mein mann auf 5) damit ich mehr elterngeld bekomme. um die geburt rum werden wir dann auf 5/3 tauschen. es macht durchaus sinn, da dein elterngeld ja fest gezahlt wird, unabhängig von der steuerklasse und dein mann dann mehr rausbekommt. allerdings wird dein elterngeld auf sein gehalt mit angerechnet. d.h. es kann u. U. zu einer steuernachzahlung kommen. steuerlich ist es daher günstiger sich das elterngeld auf 2 jahre auszahlen zu lassen.
hoffe ich konnte dir etwas helfen.
lg, mamma2be
Beitrag von angietoao - 12.12.11 - 13:49 Uhr
Kann dir nur zu 2. sagen, das ihr es leider versäumt habt, dir mehr Elterngeld zu verschaffen.
Da wir geplant haben, haben wir schon im Januar unsere Steuerklassen auf 3/5 zu meinen Gunsten wechseln lassen. Dadurch bekam ich mehr raus und dementsprechend bekomm ich nachher mehr Elterngeld.
Das lassen wir jetzt wieder zu Gunsten meines Mannes ändern, damit er wieder mehr rausbekommt.
Also das solltest ihr jetzt schon machen!
Lg Alex
Beitrag von moosbluemchen - 12.12.11 - 13:53 Uhr
Hallo!
Wenn ihr ne Steuererklärung macht, dann kann man das Kind selbstvrständlich noch nachträglich im Rahmen der Erklärung berücksichtigen. Wegen der paar Tage macht das absolut keinen Sinn, den Kinderfreibetrag eintragen zu lassen. Macht das ganz entspannt nächstes Jahr, wenn ihr alle Unterlagen zusammen habt. Ich glaube, dafür ist übrigens NICHT die Geburtsurkunde notwendig sondern der Kindergeldbescheid.
Zu deiner Frage bezüglich der Steuerklassen: Also ich denke, es acht Sinn, wenn ihr die Steuerklasse wechselt, wenn das Elterngeld beginnt, zu laufen.
Eigentlich wäre es aus finanzieller Hinsicht gesehen praktischer gewesen, ihr hättet in den letzten 12 Monaten schon folgende Kombination gewählt: Du (Klasse 3) und dein Mann Klasse 5. Klingt erstmal unlogisch, aber das Elterngeld wird vom Netto der letzten 12 Monate berechnet und da ist es natürlich super, wenn man soviel Netto wie möglich hat. Aber dafür ist es in deinem Fall jetzt ohnehin zu spät.
Ich würde an eurer Stelle nach derm Mutterschutz die Steuerklasse ändern.
Alles Gute!
Beitrag von motte1983 - 12.12.11 - 14:31 Uhr
zu der 2. Aussage: Steuerklasse sie:3 er:5. Pauschal macht das keinen Sinn!
Wir hätten durch diese Konstellation zwar 100€ mehr Elterngeld für 12 Monate, aber dafür würden 200€ monatlich aktuell fehlen! Es macht also nicht immer Sinn! Wir behalten bis zum MuSchu die 4/4 und wechseln dann in die 5/3.
LG, Motte1983
Beitrag von angietoao - 12.12.11 - 14:51 Uhr
Wir haben im Januar gewechselt. Ich auf 3, mein Mann auf 5.
Ich hab 200€ mehr gehabt, er 300€ weniger. Ich hab halt öfter mal eingekauft, damit er das nicht zahlen muss. Aber dafür haben wir dann, wenn der Kleine da ist, umso mehr geld, was wir auch brauchen, wenn mein 35% meines Gehaltes wegfallen. Deswegen jetzt mit 100€ weniger leben, als nächstes Jahr mit viel weniger!
Beitrag von kati543 - 12.12.11 - 18:50 Uhr
"Wir hätten durch diese Konstellation zwar 100€ mehr Elterngeld für 12 Monate, aber dafür würden 200€ monatlich aktuell fehlen! Es macht also nicht immer Sinn! Wir behalten bis zum MuSchu die 4/4 und wechseln dann in die 5/3."
Natürlich setzt man voraus, dass man eine Lohnsteuererklärung macht am Jahresende und sich so das geradezu "herausgeworfene" Geld wiederholt. Das Geld ist nicht futsch, keine Angst. Es ist nur vorübergehend nicht da. Und wenn man die Zeit vor der Geburt überbrücken kann, lohnt es sich locker. Es macht IMMER Sinn. Man muß nur den Verlust verkraften können
- aber das schafft man vielleicht, indem man mal mit Verwandten redet...
Elterngeld ist quasi geschenktes Geld. Steuern zahlst du zwar monatlich. Aber das ist immer nur eine Abschlagszahlung auf deine Jahressteuer. An letzterem kannst du nichts drehen. Aber das "Geschenk" kann ja ruhig so hoch wie möglich ausfallen, oder? Du kannst ja nichts dafür, wenn der Staat sich ein Bein stellt mit seiner blöden Gesetzesgebung.
Beitrag von susannea - 12.12.11 - 15:01 Uhr
1. zu diesem Jahr gehts nicht mehr!
2. Ein Wechsel geht ja erst im nächsten Jahr, im Mutterschutz ist ok, wenn du nicht Beamtin bist. Ich würde aber nur wechseln, wenn ihr bisher oft Rückzahlungen hattet vom Finanzamt.
Beitrag von comapo - 12.12.11 - 19:57 Uhr
Und daran denken: Wer Stkl. 3 hat zahlt wenig Steuern, Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wirkt sich also steuererhöhend aus. Viele Eltern mit 3/5 müssen dann durch die Veranlagung zur Einkommensteuer nachzahlen.
LG
