Kleinkind soll Erbe Ausschlagen?!

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Beitrag von ninim - 12.12.11 - 19:50 Uhr

Hallo,

der Opa meines Freundes ist kürzlich verstorben.

Nun hat die Mutter meines Freundes das Erbe (Schulden) ausgeschlagen und mein Freund tut dies auch und nun soll unsere Tochter auch das Erbe ausschlagen? Muss ein Kleinkind (2) das?

Und wenn ja kann mein Freund das unterschreiben oder muss ich das machen? Ich hab das alleinige Sorgerecht.

Bin dankbar für Tipps.

Beitrag von comapo - 12.12.11 - 19:55 Uhr

Ja das Kind muss das Erbe ausschlagen, wenn es die Schulden nicht erben will. Wenn Du das ASR hast, dann kannst nur Du das Erbe ausschlagen, weil Du ja die einzige Erziehungsberechtigte bist und als solche auch die Vermögenssorge hast.

Bei GSR müssen beide Eltern gemeinsam das Erbe ausschlagen.

LG

Beitrag von ninim - 12.12.11 - 19:57 Uhr

Danke. Hast mir sehr geholfen!!! Ist ja wirklich schreklich das man das selbst als Kleinkind machen müsste ...

Lg

Beitrag von nick71 - 12.12.11 - 21:14 Uhr

"Ist ja wirklich schreklich das man das selbst als Kleinkind machen müsste ..."

Ein Kleinkind kann logischerweise kein Erbe ausschlagen. Aber dass die Erziehungsberechtigten das tun müssen, wenn ihr Kind nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe geworden ist, ist doch wohl logisch...wer sollte das denn sonst machen?

Beitrag von windsbraut69 - 12.12.11 - 22:43 Uhr

Ein Kleinkind kann und muß nichts ausschlagen, dafür sind die Eltern zuständig.
Findest Du es auch schrecklich, dass "ein Kleinkind" in der Erbfolge nachrückt, wenn das Erbe nicht überschuldet ist?

Gruß,

W

Beitrag von hanna21lars - 12.12.11 - 19:56 Uhr

Ja musst du machen, du bist sorge berechtig ich habe aktuell vor 9 tagen das erbe meines onkels auschlagen müssen für mich und meine kinder, der vater der älteren 2 musste ich mitnehmen leider weil wir gemeinsam sorgeberechtigt sind leider...aber nicht mehr lange....ja aber ich musste es wie gesagt auch tun mein jüngster ist 16 monate von daher is deine frage wohl beantwortet. und halte die frist ein diese beträgt 4-6 wochen also mach es lieber früher wie später

LG hanna

Beitrag von ninim - 12.12.11 - 19:58 Uhr

Super Dank dir. Jetzt weiß ich bescheid. Alles klar. Wirlich doof das man als Kind auch Erben kann ...vorallem bei Schulden ;/

Beitrag von wasteline - 12.12.11 - 21:10 Uhr

Dass man als Kind erben kann, ist keineswegs dumm. Wenn Geld zu erben wäre, würdest Du das bestimmt anders sehen.

Beitrag von schneutzerfrau - 12.12.11 - 20:06 Uhr

Hallo

wir mussten damals sogar bei unseren Kindern beide Unterschreiben obwohl wir ja beide das sorgerecht haben.

Lg sabrina

Beitrag von wasteline - 12.12.11 - 21:21 Uhr

Nicht obwohl, sondern weil Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Sonst macht es keinen Sinn.

Beitrag von ylenja - 13.12.11 - 00:29 Uhr

Hallo,

Du mußt unterschreiben !
Kann allerdings sein, dass Dein Freund es auch muß - da bin ich überfragt. Geh zu einem Notar und frag ihn. Das kostet nicht viel. Wir haben 15,00 € (glaube ich #kratz) bezahlt.
Falls Du schwanger sein solltest, mußt Du auch für dieses Kind das Erbe ausschlagen.
Du solltest Dich schnell erkundigen, damit Du die Frist einhalten kannst.

LG

Ylenja

Beitrag von woodgo - 13.12.11 - 08:10 Uhr

Hallo,

Du und Dein Mann müssen das Erbe für Dein Kind ausschlagen.

LG

Beitrag von twisterdister - 13.12.11 - 09:08 Uhr

Ja, das ist richtig. Diesen Fall hatten wir erst vor kurzem auch. Die Mutter meiner Frau hatte das Erbe ausgeschlagen, daraufhin hatte meine Frau einen Brief vom Gericht bekommen, dass Sie erberechtigt ist und wenn Sie auch ausschlägt das Erbe auf vorhandene Kinder übergeht. In diesem Fall mussten wir Beide für unsere Tochter unterschreiben, wir sind aber auch verheiratet. WICHTIG: Die Frist beginnt mit Schreiben vom Amt und beträgt dann 6 Wochen. In dieser Zeit muss das Erbe aussgeschlagen werden! Die Gebühr hierfür betrug bei uns 20 Euro.