wie soll ich da ruhig bleiben?

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Beitrag von kathrin-verena - 12.12.11 - 20:24 Uhr

hallo ich habe eine kleinen sohn 17 monate alte er ist ein richtiger türan er schreit den ganzen tag so das ich dadurch manchmal sehr gereizt bin leider bekommt mein ältester 5jahre das dann ab obwohl ich das garnicht will er tut mir dann immer leid und abends wenn ich zur ruhe komm bereue ich es das ich soviel mit ihm mecker,aber der kleine ist teilweise so schlimm er schmeisst alles durch die gegend man kann nicht mit ihm spielen ohne einen bauklotz ins gesicht zu bekommen er beisst und schlägt seinen grossen bruder,und wenn er was nicht bekommt was er will rastet er richtig aus wie kann ich das beste draus machen? bitte gebt mir ein paar tipps danke

Beitrag von haruka80 - 12.12.11 - 20:40 Uhr

Hallo,

wenn Kinder kleinen TYRANNEN sind für die Eltern, läuft einiges in der Erziehung falsch.
Überleg dich mal, ob einer Erziehungsberatung für euch angebracht wäre, oder ob du deinem Kind genug Grenzen setzen kannst und konsequent deine Erziehung durchziehen kannst ohne Hilfe.
Kein Kind ist ein Tyrann und kein Kind ist bösartig, Kinder spiegeln entweder die Eltern oder können sich nicht anders verhalten, weil sie zu wenig Regeln und Konsequenzen kennenlernen.

Vielleicht überlegst du mal , wann er wie ausrastet und wie du reagieren könntest, deine jetzige Erziehung scheint im Moment ja nicht angebracht zu sein, da muß sich was verändern, damit auch der Große sich wieder wohler fühlt.

Wenn ein Kind etwas möchte und es nicht geht: Nein sagen, kurze Sätze, auf Augenhöhe, es kann eine 2. Ermahnung geben, dann muß das Kind aber aus der Situation genommen werden, was anderes anbieten, nicht drauf einlassen. Ablenken, neues bieten.
Dein Kind ist noch klein, da sollte kein Machtkampf stattfinden.

L.G

Beitrag von karin3 - 13.12.11 - 09:19 Uhr

Hallo,

"wenn Kinder kleinen TYRANNEN sind für die Eltern, läuft einiges in der Erziehung falsch."
So pauschal kannst du das nicht sagen, es kommt immer noch auf den Tonfall an. Gut den kann man nicht lesen...

"Kinder spiegeln entweder die Eltern oder können sich nicht anders verhalten, weil sie zu wenig Regeln und Konsequenzen kennenlernen."
lass mich ergänzen
oder weil sie von der Entwicklung noch nicht so weit sind.

Gruß Karin

Beitrag von lisasimpson - 13.12.11 - 07:23 Uhr

17 monate alte kinder sind keine tyrannen!

Bitte besuche doch mal einen Elternkurs wie "starke kinder- starke eltern" oder "tripel p"

Bitte schieb deinen erneuten Kinderwunsch auf, wenn dich zwei Kinder bereits so an deine grenzen bringen, daß du sie dermaßen abwertest, daß du abends immer "bereuen" mußt.

Such dir einen ausgleich, tu etwas für dich und deine bildung, inforioere dich über die entwicklung von kleinkindern (z.B. remao larg "babyjahre" oder "Smart love"- autor fällt mir gerade nicht ein)

Beitrag von juniorette - 13.12.11 - 08:32 Uhr

Hallo,

Bauklötze (und alles andere) sofort wegnehmen, wenn er damit wirft und erst zurück geben, wenn du eine Chance siehst, dass er das Werfen lässt. Im Wiederholungsfall bleibt das geworfene Spielzeug länger weg.

Dem großen Bruder musst du beibringen, sich zu wehren. Ich glaube, dein kleiner Sohn lässt sein Beißen und Schlagen sehr schnell, wenn der große Bruder zurückbeißt und zurückschlägt.

"und wenn er was nicht bekommt was er will rastet er richtig aus "

Mein Sohn hat dann eine Auszeit in seinem Zimmer bekommen. Die wollte und brauchte er dann auch, um wieder "zu sich zu kommen".

LG,
J.

Beitrag von widowwadman - 13.12.11 - 09:55 Uhr

"Dem großen Bruder musst du beibringen, sich zu wehren. Ich glaube, dein kleiner Sohn lässt sein Beißen und Schlagen sehr schnell, wenn der große Bruder zurückbeißt und zurückschlägt."

Jetzt im Ernst? Anstatt Schlagen und Beissen durch Zurueckschlagen und Beissen zu kontrollieren waere es besser dem kleineren Kind klar zu machen, dass man weder schlagen noch beissen darf. Ein scharfes "Nein" und aus der Situation entfernt werden versteht auch schon ein 17 Monate altes Kind.

Wenn ich einfach meinem aelteren Kind nahelege sich koerperlich zu wehren bringe ich ihm doch nur bei das physische Gewalt ein akkzeptables Konfliktloesungsmittel ist.

Beitrag von juniorette - 13.12.11 - 10:15 Uhr

"Wenn ich einfach meinem aelteren Kind nahelege sich koerperlich zu wehren bringe ich ihm doch nur bei das physische Gewalt ein akkzeptables Konfliktloesungsmittel ist. "

Ich bitte dich. Sogar die Gesetzgebung sagt, dass Gewalt in einer Notwehr(!)situation völlig okay ist.

"Ein scharfes "Nein" und aus der Situation entfernt werden versteht auch schon ein 17 Monate altes Kind."

Ich gehe davon aus, dass die TE genau das auch macht. Bis das Kind aber mit seinem Beißen und Schlagen aufhört, hat der große Bruder jedes Recht der Welt sich zur Wehr zu setzen.

Und wenn es mit einmal "scharfes Nein" und "aus der Situation nehmen" so einfach erledigt wäre, gäbe es keine Kindergartenkinder, die grundlos (!) andere schlagen und beißen mehr.

Eltern, die ihren Kindern beibringen, dass Gewalt unter keinen Umständen akzeptabel sind (also auch nicht in Notwehrsituationen), erziehen ihre Kinder zu Opfern (hier auch schon bei Urbia gelesen, dass es genauso gekommen ist).

Oder glaubst du, einen Fremden, der einfach so auf dich einprügelt, wird es beeindrucken, wenn du ihm sagst "Gewalt ist kein akzeptables Konfliktlösungsmittel"?

Und der große Bruder in diesem Thread wird sicher auch was zu seinem kleinen Bruder sagen, ohne dass das Wirkung zeigt.

LG,
J.

P.S.: natürlich habe ich meinem Sohn beigebracht, Konflikte erstmal verbal zu lösen. Wenn das aber nicht hilft, darf mein Sohn durchaus zurück hauen/kratzen/beißen...

Beitrag von widowwadman - 13.12.11 - 10:28 Uhr

Ich hab in meinem Leben noch nie physische Gewalt anwenden muessen um mich zu wehren und betrachte mich nicht als Opfer.

Ausserdem fuehrt zurueckpruegeln wenn man angegriffen wird zu ggfs schlimmeren Verletzungen als weglaufen - weglaufen macht dich nicht zum Opfer.

Das Gleiche gebe ich an meine Kinder weiter. Wie kann ich meinem Kind beibringen das Hauen und Beissen falsch ist, wenn ich gleichzeitig die "Notwehr-Situation" erlaube?

Beitrag von juniorette - 13.12.11 - 10:36 Uhr

"weglaufen macht dich nicht zum Opfer."

Ich weiß ja nicht, wie deine Schulzeit war, in meiner Schulzeit waren die passiven "Wegläufer" sehr beliebte Mobbingopfer.

"Wie kann ich meinem Kind beibringen das Hauen und Beissen falsch ist, wenn ich gleichzeitig die "Notwehr-Situation" erlaube? "

Keine Ahnung wie du das deinem Kind beibringen kannst, mein Kind hat den Unterschied von vornherein verstanden.

Trotzdem löst er Konflikte lieber dadurch, dass er sich der entsprechenden Situation entzieht anstatt körperliche Gewalt anzuwenden.

Auch wenn ich froh bin, dass mein Sohn kein kleiner Schläger ist, würde ich es bei manchen Attacken anderer Kinder doch sehr begrüßen, wenn er den ihn attackierenden Kindern mal Grenzen setzen würde, die etwas weh tun :-p

Beitrag von lisasimpson - 13.12.11 - 16:07 Uhr

dir ist schon klar, daß "zurückschlagen" nicht einer notwehr-reaktion entspricht, oder?!

Beitrag von juniorette - 13.12.11 - 16:28 Uhr

Man darf sogar jemanden in Notwehr tödlich verletzen:

"So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist."

Zum Weglaufen ist auch niemand verpflichtet:

"Ebenso wenig ist er zu einer schimpflichen Flucht verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss."

Mehr hier:

"Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer schimpflichen Flucht verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[1] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.[1]"

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Im Gegensatz zu dir bin ich juristischer Laie, aber es wäre mir neu gewesen, wenn ich einen Angreifer nicht zurückschlagen dürfte, um dessen Angriff zu beenden :-)

Beitrag von lisasimpson - 13.12.11 - 16:50 Uhr

wenn du den angriff anders beenden kannst, denn NEIN, dann ist nicht in jedem fall gewalt legitmiert, nur weil dich ein kleinkind kratzt!

"(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

einfach mal zurückschlagen, um jemanden zum zeigen, daß es mir stinkt, ist nicht notwehr!

Beitrag von juniorette - 13.12.11 - 18:02 Uhr

"nur weil dich ein kleinkind kratzt!"

DU redest von Kleinkindern, ICH rede von Strafmündigen.
DU redest von Kratzern, ICH rede (wie die TE) von Schlagen und Beißen.

Das Gesetz bei unter 14Jährigen zu bemühen, macht nun wirklich so überhaupt keinen Sinn #rofl

Beitrag von lisasimpson - 13.12.11 - 18:12 Uhr

die te redet von einem 17 Monate alten kind- gerade dem babyalter entwachsen.
DAS ist die Diskussionsgrundlage auf der kommst mit notwehr und "tödlicher abwehrhandlung"

Beitrag von juniorette - 13.12.11 - 18:25 Uhr

Meine Aussage hat sich (ganz offensichtlich) nicht auf 17monatige Kleinkinder bezogen, sondern auf die Aussage einer Userin, dass Gewalt unter gar keinen Umständen akzeptabel ist #klatsch

Wenn du schon deinen Senf in einer threadunabhängigen Unterdiskussion (sozusagen off topic) geben musst, dann solltest du auch verstehen, worüber gerade diskutiert wird #augen

Beitrag von lisasimpson - 13.12.11 - 18:29 Uhr

""Wenn ich einfach meinem aelteren Kind nahelege sich koerperlich zu wehren bringe ich ihm doch nur bei das physische Gewalt ein akkzeptables Konfliktloesungsmittel ist. "

Ich bitte dich. Sogar die Gesetzgebung sagt, dass Gewalt in einer Notwehr(!)situation völlig okay ist."

das war deine ausage.
es ging dabei DIKREKT um die frage, solle man einem 5 jährigen sagen: beiß/ hau/ tritt zurück, wenn dein 17 monat altes geschwisterchen kommt

Beitrag von juniorette - 13.12.11 - 19:29 Uhr

Wenn du nicht verstehst, dass Gesetzestexte (bzw. Hinweise darauf) sich niemals auf Kinder unter 14 Jahren (Stichwort "nicht strafmündig") beziehen können, dann kann ich dir auch nicht helfen #winke

Damit beende ich die Diskussion mit dir - der Klügere gibt nach #cool

Beitrag von widowwadman - 13.12.11 - 19:34 Uhr

Aber du bist doch diejenige die mit dem Gesetzestext-Schmarrn und der Notwehr angefangen hat

Beitrag von lisasimpson - 13.12.11 - 19:38 Uhr

na, offenbar ist es ihr mittlerweile auch aufgegangen, daß das vollkommener schwachsinn war

Beitrag von lisasimpson - 13.12.11 - 19:44 Uhr

oh man, jetzt vergaloppierst du dich aber

1. hast DU mit der notwehr angefangen
2. hat das in keiner weise etwas mit strafmündigkeit zu tun!
denn eine rechtswidrige handlung kann jeder vollziehen- auch ein 13 jähriges kind. Ob und inwiefern jemand für eine rechtswidrige handlung jedoch zur rechenschaft gezogen werden kann, hängt wiederum von bestimmten kriterien ab - unter andern eben davon, ob jemand strafmündig ist oder ob es in der notwehr- Paragraph geltend gemacht werden kann

ich kann also sowohl eine straftat begehen als auch eine notwehrreaktion geltend machen- vollkommen unabhängig vom alter.

da du offenbar selbst gemekrt hast, wie blödsinng dein aufruf zur "notwehr" gegenüber einem 17 monate alten kind war, finde ich deine entscheidung gut, nun aus der diskussion auszusteigern, denn das nimmt ja immer absurdere formenn an

Beitrag von monab1978 - 15.12.11 - 05:47 Uhr

Hast dich da irgendwie verrannt, oder?

Beitrag von dominiksmami - 13.12.11 - 14:03 Uhr

Huhu,

>>Ein scharfes "Nein" und aus der Situation entfernt werden versteht auch schon ein 17 Monate altes Kind.<<

überzeugt davon?

Mit Laura habe ich das heute erstmal wieder durch:

- kleines Kind schmeißt sich in den Hundekorb ( dem Herrn sei dank das dieser Hund soviel Nachsicht zeigt)

- Mama spricht "nein" und nimmt das kleine Kind da weg

- kleines Kind schmeißt sich in dem Hundekorb ( und wieder danke ich still dem Schöpfer dieses Hundes)

- Mama spricht "NEIN" und nimmt das kleine Kind da weg

- kleines Kind schmeißt sich in den Hundekorb ( hach was hab ich ihn schrecklich lieb...auch wenn ich sonst so viel über ihn zu motzen habe)

- Mama spricht schärfer "NEIN" und nimmt das kleine Kind da weg

- kleines Kind ändert Taktik...lacht, umkreist den Sessel UND...schmeißt sich in den Hundekorb ( Hund ist schon in die äusserste Ecke gerutscht)

- Mama spricht "nein Laura" und ..ja richtig...nimmt das kleine Kind da weg

- kleines Kind lacht und schmeißt sich in den Hundekorb ( Hund schnauft Gott ergeben)

- Mama schimpft "NEIN" und nimmt das kleine Kind da weg

- kleines Kind hüpft wieder in den Korb ( Hund steht auf und legt sich aufs Sofa)

- Mama schimpft "Nein Laura" und nimmt das kleine Kind auf den Schoß

- kleines Kind rutscht vom Schoß, zeigt Mama ein Buch, rennt um den Sessel und schmeißt sich in den Hundekorb

- Mama sagt "nein" und holt das kleine Kind aus dem Korb

und das ganze sicherlich noch 20 mal, ehe der große Bruder nach Hause kam und Laura endlich abgelenkt war.

*lach* und da sag mal einer Konsequenz allein reicht.

lg

Andrea

Beitrag von juniorette - 13.12.11 - 14:17 Uhr

Hallo,

finde ich nicht sehr konsequent #kratz (nicht böse gemeint!)

Ich hätte verhindert, dass das Kind vorläufig überhaupt in die Nähe des Hundekorbes kommt (Kind auf dem Schoß behalten, in einen anderen Raum gehen, Kind ablenken...).

Und auf die Gutmütigkeit eines Hundes würde ich mich nicht verlassen, wenn der Hund wiederholt geärgert wird.

Verstanden hat deine Tochter ganz sicher, dass sie nicht in den Hundekorb springen soll, aber sie wollte testen, wie ernst du deine Anweisung meintest. Du hast leider eher ein Spiel daraus gemacht.

"und das ganze sicherlich noch 20 mal, "

Wer konsequent auf ein bestimmtes "Vergehen" seiner Kinder reagiert, muss nicht irgendetwas 20x sagen (wobei ich natürlich zugebe, dass ich auch manchmal nicht konsequent genug bin und entsprechend manchmal manches öfter sagen muss).

LG,
J.

Beitrag von dominiksmami - 13.12.11 - 14:31 Uhr

nagut...vielleicht hätte ich es anders formulieren müssen, wir waren zwischendurch in der Küche, ich habe versucht sie abzulenken etc., aber sobald sie eine Lücke findet huscht sie wieder rüber.

Ich nehme sie z.B. raus aus dem Hundekorb und sage "nein", dann nehme ich mir ein Spielzeug und sage "komm wir spielen lieber hiermit, der Wolf ( ja unser Hund heißt Wolf, DAS erklär mal einem Kind *lach*) möchte seine Ruhe haben". Sie guckt sich das ganze an und sobald ich sie loslasse....hüpft sie in den Hundekorb.

Das sie das versteht, das glaube ich gern, es scheint ihr im Moment aber völlig egal zu sein und das schafft sie locker 20 mal, glaubs mir.

Auf den Schoß behalten geht bei ihr so gut wie gar nicht gegen ihren Willen.

lg

Andrea

Beitrag von dominiksmami - 13.12.11 - 14:32 Uhr

btw....ich weiß dass das nur vorübergehend so ist und das dieses Austesten dazugehört, aber es ist trotzdem manchmal nicht so leicht dabei wirklich ruhig zu bleiben.