Elterngeld und Nebenjob

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Beitrag von sota - 12.12.11 - 21:28 Uhr

hallo ihr lieben,

mein zweiter sohn ist im august 2011 geboren und ich bekomme elterngeld. den sockelbetrag von 300 euro, da ich nicht gearbeitet habe zwischen meinen beiden kindern. ich hab mir das elterngeld auf 2 jahre auszahlen lassen, also bekomme ich 150 euro im monat.
nun könnte ich ab 01.01. einen bürojob machen. ich würde 120 euro im monat verdienen und ca. 10 - 12 stunden arbeiten im monat.

hab ich das richtig verstanden das das nicht angerechnet wird beim elterngeld?
muß ich den job trotzdem bei der elterngeldstelle melden?

danke für eure antworten.
einen schönen abend noch. sota

Beitrag von ujn1 - 12.12.11 - 23:07 Uhr

Hi,

der Sockelbetrag bleibt Dir immer - solange Du nicht mehr als 30h die Woche arbeitest, dann würde nämlich der Anspruch auf Elterngeld erlöschen, aber davon bist Du ja weit entfernt.

Nach den gesetzlichen Regelungen mußt Du eigentlich alle wesentlichen Änderungen, und dazu gehört auch die Arbeitsaufnahme, melden. Bei Bezug des Sockelbetrags ist das allerdings in der Praxis irrelevant. Du kannst ja anrufen und fragen, ob sie in diesem Fall eine Anzeige von Dir wollen oder nicht.

LG

Beitrag von susannea - 13.12.11 - 00:00 Uhr

Ja, ansagen musst du es und bestätigen, dass du weniger als 30h arbeitest. UNd ja, es wird nicht angerechnet!