Hi,
ich frag Euch mal schnell.
Ich soll einen neuen Vertrag bzw. eine Änderung unterschreiben, weil mich eine andere Niederlassung übernimmt. Es geht nicht nur um mich, sondern um alle kfm. Angestellten, die dort betreut werden.
Diese ist für mich verkehrstechnisch äußerst schlecht zu erreichen. Sie ist doppelt so weit weg wie die Niederlassung, die mich derzeit betreut. OK, so oft muss ich da nicht hin, aber trotzdem. Gerade in Hinsicht darauf, dass mein Einsatz endet und sie für zwei Monate noch was für mich suchen müssen...
Außerdem habe ich mit der alten Niederlassung eine Zusatzvereinbarung. Muss diese auch erneuert werden?
Ich weiß ich weiß, das ist keine große Sache und das wird schon alles ok sein. Ich will mich halt nur absichern, bevor ich was unterschreibe.
PS: Bitte keine Motz-Antworten von gewissen Leuten.
Gruß
Patricia
Vertragsänderung Zeitarbeit?
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Beitrag von ulala-1980 - 13.12.11 - 08:17 Uhr
Beitrag von thea21 - 13.12.11 - 09:12 Uhr
Was genau beinhaltet denn die Vertragsänderung?
WAS soll geändert werden?
Und: Ja die Zusatzvereinbarung wird in der Regel "wegfallen", da sie meist durch einen Einsatz begrenzt ist.
Zb: "Für die Zeit wo du bei Firma XY tätig bist, bekommst du 5 Euro brutto mehr auf deinen Grundstundenlohn"
Bist du da nicht mehr tätig, fällt die Zusatzvereinbarung natürlich weg.
Aber dazu muss man wissen, was auch die aussagt.
Beitrag von ulala-1980 - 13.12.11 - 13:38 Uhr
Ich habe die Änderung leider noch nicht, sie wurde mir nur per E-Mail angekündigt:
Aufgrund einer internen organisatorischen Änderung möchte ich Sie hiermit informieren, dass sich Ihre betreuende Niederlassung inkl. Ansprechpartner ab 01.01.2012 ändern wird. Ein entsprechendes Anschreiben werden wir Ihnen diese Woche zukommen lassen.
Ihre neue Niederlassung wird die Niederlassung XYZ sein. Mit den KollegInnen können Sie gern im neuen Jahr Kontakt aufnehmen und Ihre Anfragen klären. Selbstverständlich werde ich Ihr Anliegen (Urlaubsantrag) an die Kollegen weiterleiten.
Bitte lassen Sie uns das Schreiben mit Ihrer Unterschrift schnellstmöglich zukommen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gern noch zur Verfügung.
Das fällt denen wirklich früh ein und von wegen schnellstmöglich, das muss ich doch erst mal prüfen...
Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 09:17 Uhr
Wie soll Dir hier jemand helfen können, ohne Vertrag/Zusatzvereinbarung und Änderung zu kennen?
Gruß,
W
Beitrag von ulala-1980 - 13.12.11 - 12:36 Uhr
Ich tipp sie schnell ab:
Zwischen Firma X, Niederlassung 123 und Frau Y wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Die Vertragsparteien aus dem Vertrag vom XX sich darüber einig, dass ab dem XX die IRMAZ wie folgt verändert wird.
Als individuelle monatliche Arbeitszeit werden im Sinne von §2 MTV BZA 104 Stunden vereinbart. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden.
Auf Basis der oben vereinbarten Arbeitszeit und dem zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültigen Brutto-Stundenarif vonXX Euro wird somit eine verstetigte Monatsvergütung von XX Eurp vergütet.
Diese Vereinbarung wurde auf Wunsch des Mitarbeiters geschlossen und gilt bis auf weiteres. Sie kann nur durch Kündigung oder durch eine ersetzende Vereinbarung aufgehoben werden.
Habe vorher schon 24h gearbeitet, aber nur 21 bezahlt bekommen.
Da steht halt explizit die Niederlassungsnummer drin, kann mit gut vorstellen, dass sie diese Vereinbarung dann mal gediegen unter den Tisch fallen lassen.
Muss ich denn so einer Übernahme überhaupt zustimmen?
Gruß
Patricia
Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 12:44 Uhr
Wenn die Vereinbarung explizit mit dieser bestimmten Niederlassung geschlossen ist, ist sie m. E. nach Wechsel hinfällig.
Ob die Übernahme vertragsgemäß ist, sollte aus Deinem Vertrag ersichtlich sein :)
Beitrag von ulala-1980 - 13.12.11 - 13:39 Uhr
Vielen Dank für Deine Hilfe. Ich frag mal schnell bei der ARAG, was es in so einem Fall zu beachten gibt.
LG
Patricia
Beitrag von ulala-1980 - 13.12.11 - 13:55 Uhr
Die ARAG sagt, ich soll bloß nix ungeprüft unterschreiben
Schöner Mist...
Beitrag von thea21 - 13.12.11 - 14:04 Uhr
Wieso Mist?
Hast du unterschrieben oder nicht?
Wenn nicht, würde ich darum bitten, das dein Vertrag auf die neue Niederlassung geändert wird, fertig aus!
Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 14:19 Uhr
Was sollen sie denn sonst antworten?
Beitrag von ulala-1980 - 13.12.11 - 14:26 Uhr
Da hast du auch wieder Recht...
Also mal abwarten, was da kommt und dann melde ich mich da noch mal.
Beitrag von susannea - 13.12.11 - 15:25 Uhr
Ehrliche Antwort, ich würde da gar ncihts unterschrieben. Wenn du Rechtschutzversichert bist, ab zum Anwalt.
Vertragsänderungen niemals ohne einfach so unterschreiben!
Mit welcehr Begründung soll dein Vertrag geändert werden, wenn du es nicht willst, bleibt er nämlich erstmal so. Sie müssten dir dann kündigen, aber das geht ja momentan nicht.
Also ganz ruhig und aussitzen oder/ und Anwalt befragen.
Beitrag von ulala-1980 - 13.12.11 - 16:13 Uhr
Zum Glück bin ich rechtsschutzversichert. Habe da heute schon angerufen und die meinten auch, ich soll mich noch mal melden, sobald ich das Schriftstück vorliegen habe und wenn es zu umfangreich ist, gleich zum Anwalt.
Geändert werden soll der Vertrag, weil meine Niederlassung wohl in Zukunft nur noch gewerbliche Arbeitnehmer vertritt. Hm... Finds halt komisch, dass das in den Zeitraum fällt, in dem ursprünglich mein Einsatz enden sollte (ist jetzt einen Monat verlängert worden) und dass ich jetzt schnell schnell 2 Wochen vorher was unterschreiben soll 
Vielleicht bin ich auch zu skeptisch, aber es kommt mir komisch vor...
LG
Patricia
Beitrag von susannea - 13.12.11 - 16:16 Uhr
Ja, genau das kommt mir auch komisch vor und Zeitarbeitsfirmen sind ja eh immer etwas heikel!
Beitrag von ulala-1980 - 14.12.11 - 06:58 Uhr
Ich kann dir ja dann mal schreiben, was dabei rausgekommen ist, wenn es soweit ist.
Wenn du magst.
LG
Patricia
Beitrag von susannea - 14.12.11 - 07:21 Uhr
Ja, das wäre nett!
Danke dir. Viel Erfolg!
