Arbeitslosengeld aus Teilzeitjob...

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Beitrag von novidana - 13.12.11 - 09:46 Uhr

Guten Morgen Ihr Lieben, #winke

nach einem gestrigen Gespräch mit meinem Chef muss ich wohl damit rechnen, dass ich demnächst gekündigt werde (Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz). :-[

Nun frage ich mich, wie dann wohl mein Arbeitslosengeld aussieht. Ich bekomme 700 € brutto + Kitkostenübernahme+ Fahrtgeld. Ich bin der Meinung, dass nur das Bruttogehalt angerechnet wird. Ist das richtig, oder bekomme ich auch die Kitakosten und Fahrtgeld anteilig, da dies ja als "Leistung" vertraglich festgehalten wurde? #kratz

Ich habe schon das Internet bemüht, finde aber nichts passendes. Könntet Ihr mir kurz helfen, bevor ich den Beratungstermin beim Arbeitsamt warnehme?

Vielen Dank. #danke

Antje (mit Svea, 16 Monate)

PS: Nur um unpassende Antworten zu vermeiden: Ich suche einen neuen Job und sehe das Arbeitslosengeld nur als Notgeld zur Überbrückung!

Beitrag von kerstini - 13.12.11 - 11:59 Uhr

Hallo,

also ich würde jetzt auch davon ausgehen das nur der Bruttolohn zählt. Aber sich kann ich es dir leider auch nicht sagen. Aber der ein oder andere hier kann dir bestimmt weiterhelfen. Und wenn nicht musst du doch warten bis zu deinem Beratungsgespräch #winke

Kerstin mit Ida #verliebt im Bett und MADITA, LEO & #stern #stern im #herzlich

Beitrag von lichtenstein - 13.12.11 - 13:02 Uhr

Angerechnet wird nur, was auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen ist.

Beitrag von susannea - 13.12.11 - 15:22 Uhr

DArf ich mal fragen, warum du nicht in Elternzeit bist, wenn du nur Teilzeit arbeitest? DAnn könntest du nicht gekündigt werden.

Ich gehe davon aus, du hattest schon Elternzeit?

Die Berechnung sollte bei dir ganz einfach sein. Zeiten mit Kidnern unter 3 in denen man wegen diesen nicht oder nur Teilzeit arbeitet dürfen nicht berücksichtigt werden. DA du nun aber keine 12 Monate innerhalb von 24 Monaten zusammenbekommst, muss mit einem fiktiven Vollzeitgehalt berechnet werden!

Beitrag von novidana - 14.12.11 - 09:19 Uhr

Danke für Deine Antwort. :-D
Ich hatte leider nur ein Jahr Elternzeit. Habe danach einen Änderungsvertrag aus meiner Vollzeitstelle bekommen und den dummerweise auch angenommen.

Es ist richtig, dass ich so keine 12 Monate Gehalt zusammen bekomme. (Hatte ja seit dem 1. Juli 2010 Elterngeld, bis 30.6.2011) Meinst Du, dass zur Berechnung dann mein vorheriger Lohn aus der Vollzeitbeschäftigung genommen wird?

Danke für Deine Hilfe.

Antje

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 09:40 Uhr

Nein, da der schon länger zurück liegt als 24 Monate dann, dürfen sie den auch nicht nehmen. Denn auch das Gehalt jetzt darf ja nicht berücksichtigt werden, dein Kind ist ja immer noch unter 3 und du arbeitest nur Teilzeit deswegen! Sie müssen also einen Verdienst für deine Stelle, wie er üblich ist, nehmen in Vollzeit.

Und dann wird das ganze auf die Stundenzahl, die du zur Verfügung stehst runter gerechnet.

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 09:47 Uhr

Solltest du bis Mai übrigens noch keine Kündigung haben (kann ja vorkommen), dann würde ich ab dem 2. Geburtstag deiner Tochter bis zum 3. Geburtstag Elternzeit anmelden und die Stundenzahl, die du jetzt arbeitest als Teilzeit in Elternzeit angeben, dann hast du nämlich Kündigungsschutz und in der Zeit kannst du in Ruhe suchen.

Beitrag von novidana - 14.12.11 - 10:02 Uhr

Super, vielen Dank für die Antworten.

Ich nehme an, für ein fiktives Gehalt gibt es Tabellen beim Arbeitsamt, da kann man mir bestimmt schon jetzt Info geben, wie es im Fall der Fälle aussieht.
Ich werde auf jeden Fall ein Beratungsgespräch machen.

Ganz lieben Dank.
Antje

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 10:13 Uhr

Das vermutet ich auch, aber ob du die Info bekommst, weiß ich nicht. Ich hatte es versucht und zumindest die Beraterin konnte mir nichts dazu sagen :(
Evtl. erwischst du ja jemanden mitmehr Ahnung.

Beitrag von dumbina - 13.12.11 - 16:09 Uhr

Hallo,

während du gearbeitet hast, hast du diese Zuschüsse sozialversicherungs- und steuerfrei zu deinem Gehalt dazu bekommen. Du hast also von diesem Betrag nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Diese Zuschüsse gehen nicht in die Berechnung für Arbeitslosengeld 1 mit ein. Nur Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

LG, d.