Hallo,
meine Frage ist ja schon oben...
Also die Kaution liegt auf dem Sparbuch schon seit 10 Jahren.
Seit 2 Jahren haben wir aber die andere Wohnung von dem gleichen Vermieter. Beim Umzug wurde die Kaution nicht ausgezahlt sonder für die neue Wohnung übernommen, jetzt stellt sich aber heraus das die Kaution für die jetzige Wohnung 300€ mehr ist.
Das ich das nachzahlen muss ist klar, aber was ist mit den Zinsen für die 10 Jahre die auf dem Sparbuch sind???
Vielen Dank für die Hilfe
LG
Kaution auf dem Sparbuch - Wer bekommt die Zinsen???
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Beitrag von ftl - 13.12.11 - 11:54 Uhr
Beitrag von kathi.net - 13.12.11 - 11:56 Uhr
Na die Zinsen gehören euch. Oder was meinst du?
Beitrag von thea21 - 13.12.11 - 11:58 Uhr
Die gehören dem Mieter.
Beitrag von myimmortal1977 - 13.12.11 - 13:03 Uhr
Die Zinsen gehören dem Mieter.
Nun weiß ich aber nicht, ob der Vermieter drauf bestehen kann, die höhere Kaution trotzdem in einer Summe zu fordern oder der Mieter drauf bestehen kann, schon angefallene Zinsen verrechnen zu lassen.
Alles Gute!
Janette
Beitrag von kati543 - 13.12.11 - 13:55 Uhr
Immer dem Mieter. Das ist mit der Zeit sogar richtig viel Geld teilweise.
Beitrag von dany2308 - 13.12.11 - 14:45 Uhr
Hallo,
wie schon richtig erwähnt, stehen die Zinsen dir zu und müssen normalerweise bei Beendigung des Mietverhältnisses ausbezahlt werden.
Wenn vereinbart wurde, dass das Sparbuch als Sicherheit für die neue Wohnung übernommen wurde, gehe ich mal davon aus, dass die Zinsen drauf bleiben und auf die 300€ Differenz angerechnet werden sollten, d.h. du müsstest nur auf die 300€ ergänzen. Dafür muss dir dein Vermieter den Stand des Sparbuchs zum Umzugstermin mitteilen.
Sollten die Zinsen für 8 Jahre 300€ übersteigen (weiß ja nicht, wie hoch die alte Kaution war), d.h. die "neue" Kaution würde 3 Monatskaltmieten übersteigen (+evtl. 2Jahre Zinsen auf die neue Summe, da bin ich mir nicht sicher) hast du allerdings das Recht, dir die Differenz auszahlen zu lassen.
In jedem Fall würde ich den Sachverhalt mit Berechnung kurz schriftlich niederlegen und, von beiden Seiten unterschrieben, zum Mietvertrag legen. So erspart man sich in bestimmten Fällen (Eigentümerwechsel etc.) langwierige Diskussionen.
LG Dany
