Arbeitgeber einfach bei der KK abgemeldet

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Beitrag von starlight3586 - 13.12.11 - 12:22 Uhr

Hallo Leute,

und zwar bin ich in Elternzeit. Meine erste Tochter hab ich am 11.08.2008 bekommen und die zweite am 17.07.2010. Bei beiden habe ich Elternzeit beantrage drei Jahre. Also wäre ich ja bis zum 16.07.2013 in Elternzeit. (oder?)

Nun war ich vor 3Wochen im KKH und heute ruft mich das KKH an ich wäre nicht mehr bei der AOK krankenversichert. Also ruf ich dort an und die sagen mein Arbeitgeber hat mich zum 30.09.2011 abgemeldet! Einfach so.
Ich rief darauf hin meinen Arbeitgeber (die zuständige Frau war grad am gehen und hat mich nur kurz am telefon gesprochen) und sagte ja der Herr M. (der Filialleiter) hat gesagt, die Frau N. (ich) wird sofwieso nicht mehr hier her kommen zum arbeiten also können wir sie abmeldet.

Wir sind innerorts umgezogen, hatte vergessen dort die Adressänderung anzugeben und somit sind meine Unterlagen dort wieder zurück gekommen.
Die Frau am Telefon meinte ich hätte nie für meine zweite Tochter Elternzeit beantragt....weiß ich aber das ich das hab, hab ja selber auch die Unterlagen dazu und zudem hab ich ja auch Mutterschaftsgeld bekommen und so.

Was kann ich denn nun tun? Die Frau ruft mich morgen wieder an und dann wollen wir das klären. Bin ich denn im Recht oder können die mich einfach so abmelden?
Ich hoffe nur das ich die Unterlagen nicht beim Umzug verloren hab, muss ich gleich mal suchen.

Danke für die Antworten
LG

Beitrag von vwpassat - 13.12.11 - 12:44 Uhr

Du hast Deinem AG Deine neue Adrese nicht mitgeteilt?

Beitrag von starlight3586 - 13.12.11 - 13:03 Uhr

Ne, dummerweise nicht. ich bin da ja nun schon 3Jahre nimmer tätig und hab es leider vergessen.

Beitrag von schmerle123 - 13.12.11 - 13:05 Uhr

DAs ist schlecht. So etwas sollte man nicht vergessen. Hoffe auch für Dich, dass Dein AG kulant ist!

Beitrag von vwpassat - 13.12.11 - 13:18 Uhr

Du bist zwar im Moment nicht da tätig, aber immer noch da angestellt.

Ich finde es immer merkwürdig, dass heutzutage vielen elementare Dinge erst einfallen, wenn es brenzlig wird oder bereits zu spät ist.

Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 12:58 Uhr

Du hast weder keine Bestätigung der Elternzeit durch den AG bekommen und kannst auch nicht nachweisen, dass Du die zweite Elternzeit fristgemäß angemeldet hast?

Dann drücke ich Dir die Daumen, dass Dein AG kulant reagiert.

Gruß,

W

Beitrag von starlight3586 - 13.12.11 - 13:05 Uhr

Ich weiß hundert 100%ig das ich es ihm geschickt hab. Ich hoffe heute abend finde ich meine Beischeinigung. Suche wenn die Kinder im Bett sind.
Ich hab aber auch shcon bei meinem ersten Kind keine bestättigung vom AG bekommen das die Elternzeit ok ist. Und beim zweiten eben auch nicht.

Beitrag von thea21 - 13.12.11 - 13:16 Uhr

Ohje, warum macht man sowas?

Beitrag von vwpassat - 13.12.11 - 13:19 Uhr

Warum kannst Du das erst suchen, wenn die Kinder im Bett sind?

Beitrag von ein-ein-halb - 13.12.11 - 13:20 Uhr

Puh, manche Menschen sind ja sowas von entspannt.... ich hätte schon 3 Mal die Wohnung auf den Kopf gestellt ....

Beitrag von vwpassat - 13.12.11 - 13:32 Uhr

Fortpflanzung und Bespaßung des Nachwuches scheint halt wichtiger zu sein.

Es geht doch nur um einen Job.

Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 13:36 Uhr

Du hast ja Nerven....
Erst vergißt Du, dass Du noch einen Job/Arbeitgeber hast, wunderst Dich dann, dass er Dich ebenfalls vergißt und hast dann nach der Info, dass Du seit 3 Monaten nicht mehr versichert bist, die Ruhe, bis abends mit dem Suchen zu warten?

Beitrag von sassi31 - 13.12.11 - 15:01 Uhr

Darüber habe ich mich gerade auch gewundert. Ich hätte die Wohnung längst komplett auf den Kopf gestellt.

Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 15:51 Uhr

Ja, wir können wohl nicht nachvollziehen, was sich alles ändert, wenn Kinder ins Spiel kommen :)

Beitrag von sassi31 - 13.12.11 - 23:03 Uhr

Scheint so. :)

Beitrag von susannea - 13.12.11 - 15:15 Uhr

UNd wie hast du dann Elterngeld erhalten? Hier gitbs das nur mit Bestätigung des AG über die Elternzeit!

Beitrag von myimmortal1977 - 13.12.11 - 13:13 Uhr

Die Elternzeit beantragt man beim AG schriftlich! Man lässt sich entweder eine schriftliche Bestätigung vom AG geben, wo genau definiert ist, von wann bis wann man Elternzeit in Anspruch nimmt oder man schickt es als Nachweis mit Einschreiben und Rückschein!

Hast Du keine Bestätigung vom AG und keinen Beleg für den Eingang des Antrages beim AG, sondern nur eine mündliche Auskunft, wird es jetzt sehr schwierig werden zu beweisen, dass der AG in der Tat von Deiner Elternzeit wusste.

Eine andere Sache ist das jetzt mit dem Vertrag. Denn ein Arbeitsvertrag MUSS schriftlich gekündigt werden. Also einfach so stillschweigend hinnehmen und dann davon ausgehen, die kommt so wie so nicht wieder, gilt vor dem Gesetz nicht. Der AG hätte Dich kündigen müssen oder Du hättest schriftlich kündigen müssen.

Was jetzt allerdings ganz gefährlich für Dich ist, ist die Tatsache, dass der AG nichts von Eurem Umzug wusste.

Wenn der AG Dir dumm kommt, schreibt der mal schnell ne Kündigung und datiert diese zurück. Es reicht, wenn die Kündigung auf normalem Postwege bei Dir eingeht.

So, dann musst Du beweisen und belegen, dass Du nie eine Kündigung erhalten hast. Das könnte rein theoretisch nur gehen, indem Du beweist, dass Du zu Datum X gar nicht mehr unter der Anschrift zu erreichen warst.

Allerdings hast Du eine Mitteilungspflicht gegenüber Geschäftspartnern und dazu zählt auch Dein Arbeitgeber, wenn Du die Anschrift wechselst....

Wie das dann ein Gericht bewerten würde.... Au weia..... 50 zu 50 Chance, das es für Dich gut ausgehen könnte....

Mensch Mädel, man zieht doch nicht einfach um und sagt dann seinem AG nichts über die neue Anschrift.... Und vor allem hat man auch keinen schriftlichen Hinterhalt über die Elternzeit....

Viel Spaß bei der Lösung Deines Problems!

Beitrag von bruchetta - 13.12.11 - 13:35 Uhr

Selbst wenn jetzt kein Beleg vorliegt, dass Elternzeit beantragt wurde... das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt oder aufgehoben, also bist Du noch dort beschäftigt.
Vielleicht irre ich mich auch, erscheint mir aber logisch!

Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 13:38 Uhr

Wenn sie dort noch beschäftigt ist und keine Elternzeit hat, fehlt sie seit längerer Zeit unentschuldigt und der AG hatte durch Ihr Verschulden nicht mal die Möglichkeit, sie abzumahnen...

LG

Beitrag von susannea - 13.12.11 - 15:14 Uhr

"Also ruf ich dort an und die sagen mein Arbeitgeber hat mich zum 30.09.2011 abgemeldet! Einfach so"

Hatten wir auch. Es hilft die KK danach zu fragen, ob sie denn beweisen können, dass dir gekündigt wurde oder der Vertrag beendet ist, immerhin könntest du das Gegenteil beweisen.

Klar bist du noch versichert, das muss die KK mit dem AG wieder hinbiegen.

1. Darf natürlich der AG dich nciht abmelden. Er hat dir doch auch deine Elternzeit schriftlich bestätigt, oder?!? DAnn reiche das ein bei der KK.

2. Darf die KK die Abmeldung nicht einfach so annehmen, wenn sie bei dir Elternzeit drin stehen hat!

Also einfach Bestätigung der Elternzeit der KK bringen und gut ist!

Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 15:50 Uhr

Sie hat KEINE Bestätigung!

LG

Beitrag von susannea - 13.12.11 - 15:54 Uhr

Tja, dann hat sie sicherlich auch gar kein Elterngeld erhalten wenn der AG das dazu alles nicht ausgefüllt hat ;)

Denn wenn sie die Unterlagen hat, dann reicht das ja auch.

Aber der AG müsste ja auch die Kündigung nachweisen.

Beitrag von emmy06 - 13.12.11 - 16:25 Uhr

Noch nie (also bei beiden Kindern nicht und weder Hessen oder NRW) verlangten die Versorgungsämter die Bescheinigung vom AG. Weder den AG-Teil des Elterngeldantrages, noch die Bestätigung der Elternzeit durch den AG...

Ich hätte solche Unterlagen auch nie gehabt ;-)

Beitrag von susannea - 13.12.11 - 16:32 Uhr

Brandenburg und einige andere Bundesländer verlangen es, Bayern akzeptiert nur den ausgefüllten AG Teil usw. ;)

Hier musste man sogar bei einem Vertragsende vor dem ET den alten Vertrag beilegen um zu beweisen, dass der Vertrag beendet ist!

Beitrag von windsbraut69 - 13.12.11 - 17:04 Uhr

Der AG konnte ja nicht mal eine Kündigung zustellen, weil sie vergessen hat, ihm ihre Adresse mitzuteilen...

LG