ergibt sich das eine zwangsläufig aus dem anderen? stell ich also automathisch mit der einrichtung einer beistandschaft beim jugendamt einen antrag auf unterhaltsvorschuss?
beistandschaft=unterhaltsvorschuss
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Beitrag von lilalu34 - 13.12.11 - 14:14 Uhr
Beitrag von cliffi - 13.12.11 - 15:47 Uhr
Kurz und knapp: NEIN!
Die Beistandschaft hilft deinem Kind seine Interessen dem Vater gegenüber durchzusetzen, sprich, sie ziehen den Vater vor Gericht wenn er nicht zahlt, du bekommst aber nicht automatisch Unterhaltsvorschuß, da musst du nen extra Antrag stellen und extra Unterlagen für abgeben. Unterhaltsvorschuß gibt es auch nur 5 Jahre lang, ne Beistandschaft kann ja bis zur Volljährigkeit des Kindes gehen.....
Beitrag von lilalu34 - 13.12.11 - 15:51 Uhr
vielen dank für die schnelle und informative antwort
