So liebe Leute.
Einige kennen mich vielleicht noch, bin ja schon ne Weile hier, immer mal wieder ;)
Jedenfalls schrieb mein Ex mir ja im August das er (1 Woche später) nach Neuseeland geht und wollte die Generalvollmacht für unser Kind nicht unterschreiben (gemeinsames Sorgerecht).
Danach hab ich ja mit meiner Anwältin das alleige Sorgerecht beantragt, da wir ja schon eine 3 jährige Vorgeschichte haben und ich ja nunmal handlungsunfähig war weil ich ihn nicht mehr erreichen kann.
Nachdem ich dann mit einer netten Mitarbeiterin vom Jugendamt ein Gespräch hatte bestätigte sie mir das sie es auch für nötig hält mir das Sorgerecht zurück zu übertragen und dies auch so dem gericht schilderte. Die Richterin hätte mir das auch gern überschrieben, Problem war das man ihm das ja postalisch zustellen müsste, und das ja nicht geht. Wenn sie mir das jetzt ohne Posturkunde an ihn wieder zurückübertragen hätte, dann hätte er sobald er wieder in Deutschland wäre dagegen vorgehen können und dann wär alles hinfällig gewesen.
Die Richterin hat also das "Ruhen der elterlichen Sorge" beschlossen. Für alle die damit nix anfangen können: das heißt, das ich einen gerichtlichen Beschluss bekomme und damit alleine entscheiden darf. Wenn er irgendwann mal zurückkommen sollte, KANN er (oder ich, wenn ich wollen würde, was ich sicher nicht will) zum Gericht gehen und beantragen den Beschluss aufzuheben, dann würde es zu einer erneuten Verhandlung hierüber kommen. (Dazu müsste er allerdings erstmal wissen das er momentan gar kein Entscheidungsrecht mehr hat quasi, was ich ihm sicher nicht sagen werde) ;)
Wenn er allerdings mal wieder da sein sollte, und ich weiß das, dann soll ich mich bei der Mitarbeiterin vom Jugendamt melden und dann beantragen wir erneut das alleinige Sorgerecht, und dann kann er auch angeschrieben und angehört werden und würde sicher trotzdem verlieren, sodass ich das Sorgerecht dann wieder zurück übertragen bekommen würde.
Also: seit August bekomme ich zwar keinen Unterhalt mehr, nur Unterhaltsvorschuß, aber seit Dezember darf ich wieder allein entscheiden was meinen Sohn angeht :)
Ergebnis Gerichtsverhandlung weil Vater ins Ausland abgehauen
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Beitrag von cliffi - 13.12.11 - 15:59 Uhr
Beitrag von scullyagent01 - 13.12.11 - 16:04 Uhr
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mehr als ich gedacht hätte.
Scully
Beitrag von hauke-haien - 13.12.11 - 16:20 Uhr
"...(oder ich, wenn ich wollen würde, was ich sicher nicht will)..."
"...was ich ihm sicher nicht sagen werde) ;)"
Bist du schon erwachsen oder tust du nur so?
Beitrag von cliffi - 13.12.11 - 16:33 Uhr
Das sich darüber wieder jemand aufregen kann war mir ja klar ^^
aber weißt du was, ist mir Wurst!
Ein Vater der sein Kind seit 2 Jahren nicht besucht hat, der ihm nicht zu Weihnachten oder zum Geburtstag gratuliert hat, nicht mal zwischendurch gefragt hat wies dem Kleinen geht, der nicht mal weiß in welchen Kindergarten der Kleine geht, der eine Woche vor Abreise angeschissen kommt, erst großzügig was regeln will und dann die Vollmacht nicht unterschreibt weil er bockig ist und seinen Willen nicht bekommt, der keinen Unterhalt zahlt für SEIN Kind, der seit Ausreise aus Deutschland vollkommen unerreichbar für mich ist, der seinen Freunden früher von der Ausreise erzählt hat als der Mutter seines Kindes, die dann handlungsunfähig ist in bezug auf Einschulung, Kontoeröffnung oder sogar bei der Krankenhausbehandlung, dessen Freundin mich sogar als Schlampe beschimpft, weil ich für die Interessen meines Kindes gekämpft habe, und ich bin ihm nie fremd gegangen oder ähnliches, das Kind ist zu 99% wie der Vater (leider), da gibts gar kein Zweifel an der Vaterschaft, aber die kleine Püppi muss die Klappe aufreißen.....
Glaubst du im Ernst, das ich dieser Person freiwillig Bescheid sagen werde, wenn ich überhaupt in Erfahrung bringen kann das er wieder da ist, das er zum Gericht gehen muss um meinen erkämpften Bescheid anzufechten????
ER ist abgehauen, ich hatte und habe die ganze "Arbeit" mit dem Kind, dem Gericht, Anwalt etc. pp. Soll er sich doch mal kümmern wenn er was wissen will!!!! Ich hab dieselbe Adresse wie immer, die selbe Nummer wie immer, und habe auch bei Facebook oder Studi-VZ immernoch den selben Namen, soll er sich doch melden, steht ihm doch frei, von mir brauch keiner mehr einen Schritt auf ihn zu erwarten, die Zeiten sind vorbei und daran ist er selber Schuld!
Und DU hast wahrscheinlich nicht mal im geringsten ne Vorstellung was man psychisch durchmacht in dieser ganzen Zeit, wie einen das für den rest seines Lebens prägt!
Beitrag von sternenschnee - 13.12.11 - 16:47 Uhr
ich denke mal das der Vater des Kindes weniger Erwaschen ist,wie die TE.Er haut ohne irgend etwas zu klären,hat sich die ganze Zeit nicht um das Kind gekümmert oder sich sonst irgendwie bei dem Kind gemeldet.Ganz klar,dem hätte ich die Hammelbeine lang gezogen.
Ein Vater der nie da ist,sich nie kümmert und dann noch oben drauf einfach abhaut,der hat jegliches Recht verloren ein Sorgerecht aus zu üben. Sorge und Recht davon hat er beides ja wohl nie aus geübt,nicht mal das Recht sich um sein Kind zu kümmern.
Und jetzt werde ich dein Weltbild noch mal ins wanken bringen.Der Vater meiner Tochter wollte gemeinsames Sorgerecht und Nein er hat es nicht bekommen.Die kleine bald 15 Monate alt kennt ihn nicht,sieht ihn nie,er zahlt keinen Unterhalt,beantragte eine Vaterschaftsanfechtungsklage,verlor er da er die nicht zahlen konnte und keinen weiteren möglichen Vater angeben konnte,er wollte sie bisher auch nie in Begleitung einer anderen Person sehen,aber das Sorgerecht.
Und ich werde einen Teufel tun ihm jemals das gemeinsame Sorgerecht freiwillig zu unterschreiben und vom Gericht bekommt er es nicht.
Hier wird oft geschrieben das bekommst du niemals durch,da muss erst die Welt untergehen,aber in der Realität hängt es nun mal von den genauen Umständen ab,wie ist es in der Vergangenheit gelaufen ist und wenn man einen guten Anwalt hat ist vieles möglich.
Ein Vater sollte das gleiche Recht wie die Mutter haben,aber auch die gleichen Pflichten und die gleiche Verantwortung.Und wer sich nicht kümmert und dann auch abhaut ja der hat halt Pech gehabt.
Beitrag von cliffi - 13.12.11 - 16:54 Uhr
DAAANKE :)
Beitrag von at_me - 13.12.11 - 18:01 Uhr
soll sie ihm etwa auch noch sagen das er sich die Nase putzen muss?
Er ist doch erwachsen und weis was passiert wenn man ohne Adresse abhaut und sollte auch in der Lage sein sich selbst um seine Angelegenheiten zukümmer. Es ist doch nicht Ihre Aufgabe den Kindsvater auf seine Pflichten und Rechte hinzuweisen.
Beitrag von lunacy - 13.12.11 - 18:58 Uhr
Solidarität unter Männern/Vätern in allen Ehren - aber ganz ehrlich - ein VATER, der sich ins Ausland verzieht und das mal eben lapidar der Mutter mitteilt ohne sich von seinem Kind anständig zu verabschieden....? Ich bitte Dich. Viel mehr Desinteresse kann man doch nicht zeigen, oder.
Beitrag von a11ure - 13.12.11 - 19:14 Uhr
An dem Verhalten des KV hast Du hingegen nichts auszusetzen?
Immer die Relationen im Blick behalten.
Sorge um's Kind sollte auch eine Bring- keine Holschuld sein.
Im Interesse ihres Kindes hat sich die TE durchaus er-/gewachsen gezeigt.
Beitrag von hauke-haien - 14.12.11 - 09:05 Uhr
Interessant, wie sich hier alle echauffieren und Dinge lesen, die ich gar nicht geschrieben habe...
Soll ich sagen: "Typisch AE-Forum" - typisch, weil frau hier nur das liest, was sie lesen will, auch wenn es nicht da geschrieben steht?
Die Frage war doch:
- Warum lässt sich die TE hier auf das Niveau des Kindsvaters herab und kommentiert Entscheidungen bzw. Konsequenzen daraus mit kindischen Floskeln?
Für mich hört sich das nach Kindergarten an: "Der hat aber zuerst gehauen - das petz ich!"
Statt sich hier einigermaßen erwachsen zu verhalten, postet sie hier ihre Befindlichkeiten, ihre Verletztheit, ihre Wut auf den Kindsvater....
Kein Wort z.B. davon, wie es ihrem Sohn denn damit ergeht, kein Wort, warum es eigentlich so wichtig ist, dass er nach einer evtl. Rückkehr nicht erfährt, dass das Sorgerecht wieder aufgenommen werden kann.
Im Gegenteil, aus einer vorübergehenden Lösung will die TE am liebsten eine Entscheidung für immer machen.
Und warum? Weil sie verletzt ist!
Das mag zwar verständlich sein, angesichts des Verhaltens des Vater. Aber erwachsen ist das nicht!
LG
H.H.
PS. Kommentare über das, was ich nicht geschrieben habe, könnt ihr euch sparen, die lese ich eh nicht
Beitrag von sternenschnee - 14.12.11 - 12:25 Uhr
Du hast nicht richtig gelesen.sie war um den Kontakt zwichen Vater und Kind bemüht.Er wollte nicht,hat sich weder gemeldet noch um das Kind gekümmert.Er hat jedes Recht verwirkt ein Recht auf sorge zu haben.Du schreibst,kein Wort davon wie es dem Kind damit geht.Das hat sie lang und breit immer wieder beschrieben und das sie den Kontakt wollte.Der Vater hat sich weder gekümmert und haut dann auch noch ab.Sie hatte ihr Kind im blick,er nicht und das sie so reagiert ist doch klar.Sie muss ein trauriges Kind immer wieder auffangen und die Entäuschungen auffangen.Irgend wann ist auch mal gut und ich würde diesem Menschen nichts mehr hinter her schieben.Rechte heißt auch Pflichten und die hat er nie war genommen.
Wie lange muss ein Kind eigentlich kaputt gemacht werden bis endlich Grenzen gezogen werden?
Beitrag von scullyagent01 - 14.12.11 - 16:09 Uhr
"Er hat jedes Recht verwirkt ein Recht auf sorge zu haben"
Es ist glücklicherweise so, das Deutsche Gerichte diesen Sachstand komplett anders werten.
Und es ist ja nun nicht das erste Mal, das Du Dein persönliches Moralempfinden als geltendes Recht verkaufen willst. Das ist nicht nur falsch, sondern kann , je nach dem, für die entsprechenden Mütter sehr sehr gefährlich werden.
Scully
Beitrag von sternenschnee - 14.12.11 - 16:54 Uhr
Ja ich weis ganz gefährlich.Ein Vater der sich so verhält steht nicht sonderlich gut da vor Gericht.Das ist nun auch einmal so.Sie hat ihm nie Steine in den Weg gelegt sondern er sich selber.
Was haben mir Leute schon erzählt was alles passieren wird,wenn man so und so handelt.Letzt endlich ist nichts von all dem passiert,weil auch Mütter und vor allem die Kinder Rechte haben.Ich als Mutter muss nicht zu sehen wie das Kind kaputt gemacht wird.
Beitrag von scullyagent01 - 14.12.11 - 17:23 Uhr
Der Mann wird aber dennoch wieder das SR bekommen, wenn ihm danach verlangt - und sei es erst in ein paar Jahren!
Und das wird geschehen, egal was du von diesem Verhalten hält.
Und wer sagt, das ein Kind daran kaputt geht, das der Vater erst spät seine Pflichten erkennt? Eher das Gegenteil ist der Fall.
http://www.wera-fischer.de/pas.html
Scully
Beitrag von sternenschnee - 14.12.11 - 18:36 Uhr
Genau dieses Pas.Weißt du im Gegensatz zu vielen hier bin ich erfolgreich gegen vieles angegangen und er hat weder Sorgerecht noch seit knapp 15 Monaten sein Kind gesehen.Und er wird es auch nicht in Zukunft sehen weil er sich als Vater selber ins aus geschossen hat.Trotz allem was er mir angetan hat bin ich die erste Zeit hinter ihm her gerannt was den Umgang betrifft.Er wollte nicht.Erst als ich ihm deutlich Grenzen aufgezeigt habe nach allem was war,wollte er dann Umgang und dies habe ich unterbunden da es nicht um das Kind ging sondern nur um weider an mich rann zu kommen.
Das Kind ist kein Spielball und ein Kind mal ja mal nein,das kann und wird dem Kindeswohl nicht dienen.Studien gibt es genug für das wieder,aber es gibt genug Gegenstudien die ebenfalls belegen das es ein hin und her nicht dem Kindeswohl dient.
Ein Vater der sich nicht kümmert und dann auch noch abhaut,hat sich doch selber ins Abseits gestellt.
Beitrag von cliffi - 14.12.11 - 19:32 Uhr
Die Frage war doch:
- Warum lässt sich die TE hier auf das Niveau des Kindsvaters herab und kommentiert Entscheidungen bzw. Konsequenzen daraus mit kindischen Floskeln?
Für mich hört sich das nach Kindergarten an: "Der hat aber zuerst gehauen - das petz ich!"
Wie ich bereits geschrieben habe: warum sollte ich erst um mein Recht kämpfen und ihm dann freiwillig auftischen das ER das wieder aufheben lassen könnte vor Gericht???? DAS wäre jawohl mehr als dämlich! Wenn dann bin ich jawohl diejenige die das Familiengericht über seine Rückkehr unterrichtet und anschließend die komplette Übertragung des Sorgerechts beantragt. Aus welchen Gründen habe ich ja nun auch schon mehrfach erläutert.
Statt sich hier einigermaßen erwachsen zu verhalten, postet sie hier ihre Befindlichkeiten, ihre Verletztheit, ihre Wut auf den Kindsvater....
Kein Wort z.B. davon, wie es ihrem Sohn denn damit ergeht, kein Wort, warum es eigentlich so wichtig ist, dass er nach einer evtl. Rückkehr nicht erfährt, dass das Sorgerecht wieder aufgenommen werden kann.
Im Gegenteil, aus einer vorübergehenden Lösung will die TE am liebsten eine Entscheidung für immer machen.
Und warum? Weil sie verletzt ist!
Das mag zwar verständlich sein, angesichts des Verhaltens des Vater. Aber erwachsen ist das nicht!
Was du als erwachsen und kindisch und verletzte betrachtest, das tangiert mich absolut peripher. Wenn dich meine Geschichte so sehr interessiert wie du hier schreibst, dann hättest du dir auch die Mühe machen sollen und nach meinen vorherigen Posts suchen können, denn ich bin schon über 3 Jahre alleinerziehend, ich habe bereits mehrere Male ausführlich geschildert wie es meinem Sohn ging und das ich sogar zum Psychologen gegangen bin um eine Lösung FÜR MEIN KIND zu finden. Und wenn mir sogar Gericht und Jugendamt Recht geben, dann wird es wohl kaum an meiner kindischen und verletzten Art liegen, sondern an Tatsachen und Fakten, den den wichtigen Leuten liegen alle Schriftstücke und Aussagen vor.
Wenn es allerdings falsch ist sich nach jahrelanger Quälerei, Rennerei und Macherei auch mal über einen Erfolg zu freuen, oh ja, dann tuts mir natürlich Leid das ich überhaupt lebe ^^
Ich habe jahrelang gekämpft, gemacht und getan, habe mein möglichstes gegeben, er hat gegen mich gearbeitet und sich n Scheiß interessiert, warum sollte ich da jetzt nicht auch mal ein wenig fies sein? Wobei ich es nicht mal als fies sein ansehe, sondern nur als Schutz für mein Kind wenn er hierüber nichts weiß und ich allein entscheiden darf, weil so kann ich ihm in Bezug aufs alleinige Sorgerecht zuvorkommen, denn mein Kind muss nicht erst wieder Nachts weinend aufwachen weil er vom Vater psychisch kaputt gemacht wurde!!!!
Beitrag von at_me - 13.12.11 - 17:57 Uhr
*lach* es gibt ja Zufälle. Eins zu eins der gleiche Beschluss wurde heute auch bei mir getroffen.
Freu mich für uns beide
Beitrag von a11ure - 13.12.11 - 19:11 Uhr
Glückwunsch.
Auch wenn ich finde, dass es sein verschulden ist, wenn er postalisch nicht erreichbar ist und dass dies kein Argument gegen eine Übertragung der Alleinsorge ist - aber immerhin bist Du handlungsfähig.
Beitrag von parzifal - 14.12.11 - 05:12 Uhr
Bist Du dir sicher dass das Ruhen des Sorgerechts nur wegen der Nichterreichbarkeit für eine Zustellung beschlossen wurde und nicht deshalb, weil er schlichtweg sein Sorgerecht nicht ausüben kann?
Muss nicht auch der jetzige Beschluss (Ruhen des Sorgerechts) zugestellt werden (bei Nichterreichbarkeit durch öffentliche Zustellung)?
Ich kenne mich in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht gut aus. Die Begründung erscheint mir aber nicht so recht stimmig.
Beitrag von lunacy - 14.12.11 - 09:05 Uhr
Stimmt
Beitrag von cliffi - 14.12.11 - 19:06 Uhr
§ 1674 BGB
Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
(1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn das Familiengericht feststellt, dass er auf längere Zeit die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben kann.
(2) Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass der Grund des Ruhens nicht mehr besteht.
§ 1673 BGB
Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
(1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist.
(2) Das Gleiche gilt, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Die Personensorge für das Kind steht ihm neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu; zur Vertretung des Kindes ist er nicht berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteils vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist; andernfalls gelten § 1627 Satz 2 und § 1628.
§ 1678 BGB
Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil
(1) Ist ein Elternteil tatsächlich verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, oder ruht seine elterliche Sorge, so übt der andere Teil die elterliche Sorge allein aus; dies gilt nicht, wenn die elterliche Sorge dem Elternteil nach § 1626a Abs. 2, § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand.
(2) Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie nach § 1626a Abs. 2 allein zustand, und besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen werde, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
Ich hab den Beschluss noch nicht in Schriftform vorliegen, Fakt ist aber das er die Sorge vorher auch schon nicht ausgeübt hat und das Jugendamt und das Gericht deshalb am liebsten komplett das Sorgerecht übertragen hätten.
Offenbar bedarf es beim Ruhen der Sorge keiner öffentlichen Zustellung, sonst hätte man das wohl kaum beschlossen. Und wenn es diese Möglichkeit nicht geben würde wären offenbar einige Mütter absolut handlungsunfähig.
Der Beschluss wird jedoch erst wieder aufgehoben wenn das Familiengericht weiß das er wieder da ist, sprich es muss jemand den Beschluss anfechten damit dieser aufgehoben wird. Vielleicht tu ich dies wenn er wieder da sein sollte, aber nur um dann erneut das alleinige Sorgerecht zu beantragen.....
