Umgang und Unterhaltsvorschuss

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Beitrag von lumache - 13.12.11 - 17:16 Uhr

Hallo ihr lieben
wollte mal eure Meinung zu meinem anliegen hören.
Und zwar ist es so das der Vater meines Kindes sich erst regelmäßig kümmern will seid dem ich einen neuen Partner habe,machen tut er es trotzdem nicht wirklich.
Meiner Meinung nach nimmt er ihn wie er Lust hat.
In letzter Zeit ging es einiger maßen.er holte den klein meist Sonntag Abend und brachte ihn Montag früh in die Kita,Montag 15 Uhr hol ich den klein aus der Kita wo er dann bei mir ist auch über Nacht,Dienstag Abend holt er den klein wieder bei mir und Mittwoch bringt er ihn wieder frühs in die Kita. Quasi hat er den klein Unter der Woche alle zwei Abende über Nacht halt,also für ein paar Stunden,Freitag Abend und Samstag nimmt er ihn auf keinen Fall ,da er mir kein gefallen tun will,ich könnte ja mal ein bissl Spaß haben ,d.h. er gönnt es mir nicht mal weg zugehen.
Ich habe Arge Probleme mit ihm da er mir Ständig auflauert,gedroht hat usw.in der Wohnung damals ist er auch aus gerastet wo er sich die Hand zertrümmerte.Immer wenn er kam hatten wir streit und er Provozierte mich aufs äußerste,der kleine bekam alles mit,leider.
Am Wochenende trinkt er gerne mal einen.wo er mir die Schuld für gibt,und wenn er dann im Alkohol Rausch war kam es auch dazu das er vor meiner Haustüre unten randalierte dies ging soweit Polizei kam,Platzverweis den er nicht einhielt und ins Haus gelang und dann Festgenommen wurde.
Wir haben beide Sorge und Erziehungsrecht,wie gesagt zur Zeit nimmt er den klein und wenn er ihn hat..also er tut alles für den klein.
Jetzt ist es so das er zum Amt gehen will weil er der Meinung ist er hat den klein öfters und so würde mir der Unterhaltsvorschuss nicht zustehen.Was sagt ihr dazu???
Der kleine Lebt bei mir, ist hier gemeldet, ich Wasche seine Wäsche und Kaufe ihm auch Komplett seine Sachen.Gut eine Winterjacke hat er nun vom Vater bekommen 20 euro war sie.
Wie würdet ihr das handhaben?Einmal ging ich zum Juamt und wollte das regeln.wir wurden beide eingeladen die Tante vom Amt machte den Vorschlag eine Woche der kleine bei mir eine Woche der kleine bei ihm,zur der Regelung hatte ich ohne groß nachzudenken eingestimmt,nach ein Paar Tagen überlegen mich allerdings doch dagegen entschieden habe.Mein Ex denkt nun das es mir dabei um das Geld ging was ich mit ihm Teilen müsste ,also Unterhalt und Kindergeld.
Sry das es doch so lang geworden ist,aber könnte eigentlich ein Buch schreiben.

Lglumache

Beitrag von cliffi - 13.12.11 - 17:29 Uhr

Rein rechtlich kann ich dir da leider keine Auskunft zu geben, aber rechne doch einfach mal zusammen wieviel stunden er wöchtenlich bei dir und bei ihm ist.
Wenn er ihn allerdings wirklich mehrmals die Woche auch über Nacht hat, dann steht ihm ja schon ein Teil zu. Wieso bekommst du UVG? Geht er nicht arbeiten? Weil normalerweise würde man da ja dann drüber reden können, das er eben weniger zahlen müsste wenn er das Kind auch fast so oft betreut wie du...

Aber ich muss ja mal ehrlich sagen, eine Nacht bei dir, eine Nacht bei ihm, hin und her.... Ich find das furchtbar für das Kind. Klar ist der Vater wichtig und geregelte Umgangszeiten, aber mal hier ne Nacht und mal da ne Nacht, jeden Tag ne Überraschung wer ihn aus der Kita holt.... Ich find das absolut nicht gut, meine Meinung.

Beitrag von silbermond65 - 13.12.11 - 17:47 Uhr

Jetzt ist es so das er zum Amt gehen will weil er der Meinung ist er hat den klein öfters und so würde mir der Unterhaltsvorschuss nicht zustehen.Was sagt ihr dazu???

Laß ihn laufen und sich lächerlich machen.
Und dann solltet ihr euch mal zusammensetzen und eine vernünftige Umgangsregelung überlegen.
Ich persönlich finde dieses hin und her fürs Kind auch nicht die beste Lösung.

Beitrag von lumache - 13.12.11 - 17:53 Uhr

Also das Juamt würde ja vorschlagen eine Woche ich den klein eine Woche er.
Aber das kann ich nicht...habe mich die ganze zeit um den klein gekümmert Spielplatz jeden Sommer jeden Tag wo er sich nie beteiligte.Es ist richtig auffällig wofür es auch Zeugen gibt das er sich nun Kümmert,weil er Angst hat der kleine könnte zu meinen neuen mehr Bezug haben als zum eigenen Vater und das er irgendwie doch mit mir Kontakt hat durch den kleinen halt.
Er hat sich 3 jahre als wir zusammen waren kaum gekümmert.
Das ist alles nur show,zumal er wieder droht dieses Wee mal wieder richtig einen zu kippen und dann werden wir sehen was passiert.
Er hat nix mehr zu verlieren in seiner Wut würde er alles machen ,drohte auch meinen Neuen Partner was anzutun usw....
Wie gesagt er kleine gehört zu mir eine ganze Woche ohne ihn würde ich nicht verkraften zumal wir auch jetzt noch jeden Tag auf Spieplätze gehen usw.

Beitrag von sternenschnee - 13.12.11 - 18:03 Uhr

Hallo,
aufgrund das du schreibst das du es nicht verkraftest ohne das Kind zu sein,würdest du dich lächerlisch machen beim Amt.Ich würde auf alle 14 Tage bestehen aufgrund der Vorgeschichte mit deinem Ex den Drohungen und den Gewaltausbrüchen.Kein Stück mehr würde ich ihm entgegen bringen nach dem was er sich da geleistet hat.Alle 14 Tage und gut.Dann hört das hin und her auch auf.

Beitrag von lumache - 13.12.11 - 18:12 Uhr

oh das wäre ein Traum.alle 14 tage aber das Wochenende meinst du oder?
Damit wird er sich nicht zufrieden geben.Dem klein hat er nie geschadet nur immer mir vor allem psychisch hat er mich zeitweise richtig fertig gemacht.
Ich weiß ja nicht was in seinem Kopf vor geht aber er denkt immer noch wenn er mir droht mir das leben zur Hölle macht usw.ich würde hin zurück nehmen...
Er ist halt der Meinung wenn er ihn alle zwei Tage am Späten Nachmittag hat,sind ja nur paar Stunden,das er ihn genauso lange wie ich habe ,also zwei Tage weniger.Aber trotzdem will er gehen weil er denkt er macht dann keine Schulden mehr an den Staat,daswill er nur erreichen.Achso Unterhaltsvorschuss weil er zu wenig verdient,also unter 1000 euro.

Beitrag von sternenschnee - 13.12.11 - 18:45 Uhr

Hallo,
ich habe auch so ein Exemplar als Ex gehabt.Auch wenn er dem Kind selber nicht geschadet hat,hat er es doch getan und das sehen auch die Gerichte mitlerweile so.Wenn er dich vor dem Kind so fertig macht und bedroht dann schadet er dem Kind auch.Zwar nicht körperlich aber Psychisch erheblich.Mein Ex dachte auch immer,je mehr drauf haut und droht um so schneller komme ich zurück.Das Ende vom Lied,er hat eine Verfügung bekommen eine Haftstrafe wegen Verstoßes gegen die Verfügung und jetzt geht alles noch mal vors Strafgericht.Ich habe gleich einen Riegel davor geschoben und mir Hilfe bei den Gerichten geholt.

Beitrag von redrose123 - 14.12.11 - 07:49 Uhr

Was er dir getan hat steht hier ausser frage, leider oder wahrscheinlich besser für das Kind das für eure Beziehungseskapaten nichts kann.

Solange er dem Kind nicht schadet wirst du nichts tun können, ob er damit durchkommt das er das Kind eine Woche bekommt werdet Ihr dann ja sehen.

Geh auf seine Äusserungen nicht ein, das wird schwer aber das beste. Im Notfall macht die Übergabe über eine dritte neutrale Person. Kontakt im Notfall nur über den Anwalt oder Jugendamt.

Vieleicht wäre eine Mediation angebracht, wobei ich fürchte er wird nicht mitmachen.

Wieso nutzt er seine Zeit nicht um sich weiterzubilden und Umschulen zu lassen wenn er so wenig verdient? Das er die Schulden loswerden will ok, aber dazu gehört mehr,

Beitrag von redrose123 - 14.12.11 - 07:46 Uhr

Ist es nur weil du es nicht verkraftest? Ich denke der Punkt naja da gehen viele Väter diesen Weg diese werden auch nicht gefragt,

Wenn er zuviel trinkt und im beisein des Kindes kann ich die Angst nachvollziehen, geht er nur feiern wenn das Kind nicht mit bei ist kann es dir egal sein.

Solange er dem Kind nichts tut und die zwei klarkommen find ich deine Aussage nicht gerechtfertigt.

Schade finde ich das manche Väter erst aktiv werden wenn sie merken das das Kind zu einem "fremden" einen besseren Kontakt hben könnten. Das sollte vorraussetzung sein das mein Kind mir wichtig ist

Beitrag von witch71 - 13.12.11 - 18:44 Uhr

Ich würde beim Jugendamt anrufen und die zuständige Sachbearbeiterin (bzw. das männliche Pendent) instruieren, bitte gleich dem anwesenden Vater eine geregelte Umgangsvereinbarung vorzuschlagen. Ist doch gut, wenn er da hingeht, mit seinem Anliegen hat er zwar absolut keine Chance, aber wenn er schon mal da ist, könnte man die Umgangsproblematik auch gleich besprechen.

Abends holen und das in Abständen ist sicher weniger dem Kindeswohl dienlich, als dass er ihn beispielsweise Freitag aus der KiTa holt und ihn dann bis Samstag Abend betreut. Das kann die Dame vom Jugendamt ihm dann gleich mal vorschlagen.

Beitrag von redrose123 - 14.12.11 - 06:18 Uhr

Ich glaube wenn Ihr das Kind halbe halbe hat steht dir wirklich kein Unterhalt zu. Renn jetzt aber bitte nciht hin und verweiger Ihm nur deshalb den Kontakt.

Solange es gut geht bzw eurem Kind gut geht damit ist es ok. Zu dem Stalken und bedrohen hast du einen anwalt befragt was man da tun kann?

Beitrag von sternenschnee - 14.12.11 - 07:25 Uhr

Hallo,
bei einem Stalker ist diese Umgangsregelung daneben und wird nach hinten los gehen.Wie sie schrieb will er das Kind ja nicht mal alle 14 Tage übers Wochenende was die TE sich ja wünscht.Da geht es um Macht und die Situation unter Kontrolle haben zu wollen.Mehr ist es nicht bei solchen Menschen.Wenn es ihm das Kind geht und nicht um seine Ex hätte er sein Kind auch alle 14 Tage am Wochenende und in der Woche noch mal,aber er will sein übles Spiel seine Macht nicht verlieren.Ich würde mit dem Jugendamt den Umgang besprechen ihm mitteilen und gut.Bei solchen Leuten hilft es wenig sich immer wieder hin zu setzen,dadurch keimt immer wieder die Hoffnung auf das man ja doch wieder mit ihm spricht,ein Entgegen kommen wird dann auch wieder falsch gewertet.Klare Ansprache und fertig.Den Rest über den Anwalt sonst hört das nie auf.Ich habe es so gemacht und endlich Ruhe,weil klare Grenzen da waren.

Beitrag von redrose123 - 14.12.11 - 07:40 Uhr

Dann soll man per Gericht den Umgang sicher machen, so haben wir es gemacht, weil die KM die Macht haben wollte.

Ich weiss janicht in wie weit er sie bedrängt. Aber man sollte mal einen Anwalt einschalten und schaun was der tun kann.

Beitrag von sternenschnee - 14.12.11 - 07:58 Uhr

Hätte ich an ihrer Stelle auch schon längst getan.Versteh auch nicht das man damit so lange wartet.Ich war sofort beim Anwalt und beim Gericht.Daran kann dann erst mal keiner rütteln und auch das Stalking und die Bedrohungen werden beim Familiengericht gleich mit verhandelt.Das gute ist das es bei ein und dem gleichem Richter landet und dann hören so war es bei mir erst mal diese blöden Machtspiele auf.

Beitrag von redrose123 - 14.12.11 - 12:17 Uhr

Ja so habenwir das auch getan einfach das alle seiten wissen woran sie sind.

Beitrag von thea21 - 14.12.11 - 09:16 Uhr

Kind halbe - halbe = Kein Unterhalt stimmt nicht!

Beitrag von redrose123 - 14.12.11 - 12:18 Uhr

Hab ich gedacht. Ok #winke

Beitrag von xbienchenx - 15.12.11 - 10:55 Uhr

<<<Kind halbe - halbe = Kein Unterhalt stimmt nicht!

Man zahlt keinen Unterhalt mehr. Da das Kind bei beiden wohnt.
Denn so ist es bei uns. Das Kind hat sogar einen Zweitwohnsitz, was polizeilich auch gemeldet ist.
Wenn allerdings ein Elternteil weitaus mehr verdiehnt, muss es dem anderen Elternteil für das Kind etwas zusteuern. Es wird ausgerechnet wie viel jeder an Unterhalt zahlen müsste. Demzufolge bekommt das Elternteil was deutlich weniger verdieht eine Art Unterhalt.

Damals sagten wir nur das wir das Wechselmodel durchführen wollen. Somit musste mein Mann kein Unterhalt mehr zahlen. Wir könnten natürlich zum Anwalt gehen und alles genaustens ausrechnen lassen. Machen wir aber nicht, denn es klappt auch so.

Wenn aber ein Elternteil gegen das Wechselmodel ist, wird es eh nicht gemacht. Denn um dies führen zu können, müssen die Eltern eng miteinander arbeiten.

Beitrag von thea21 - 15.12.11 - 12:19 Uhr

Eben, drum stimmt mein Beitrag ja auch. Oder nicht? ;-)

Beitrag von xbienchenx - 15.12.11 - 14:37 Uhr

Naja, nur sollte man es auch erklären und nicht so stehen lassen als wenn sich nichts ändern würde

Beitrag von thea21 - 19.12.11 - 09:12 Uhr

Und warum meinst du bin ich verpflichtet dazu?

Ich könnte, ja. Warum aber sollte ich?

Und so "stehenlassen, als ändere sich nichts" habe ich das ganze auch nicht, ich denke das kann man auch klar rauslesen.