Elterngeld - vor Geburt erwerbstätig und ALG II - nun Fragen über Fragen

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Beitrag von puschelflori - 13.12.11 - 18:46 Uhr

Ach menno, ich sitze wieder einmal über dem Elterngeldantrag. Ständig fehlt noch irgendeine Kopie oder ein Bescheid grrrr und ich muss ihn wieder weglegen. Eigentlich wollte ich den Antrag am Donnerstag persönlich abgeben, aber mit fehlenden Bescheinigungen habe ich da sicher schlechte Karten... naja jedenfalls bin ich bei Punkt 13 angekommen.

Ich war vor der Geburt erwerbstätig und habe zusätzlich für ein paar Monate ALG II bekommen. (Das trage ich bei Punkt 13 in die Tabelle ein und mache natürlich Kopien der Bescheide...)

-> Wie verhält sich nun die Berechnung für das Elterngeld bzw. ALG II?

Die Dame bei der zust. Elterngeldstelle sagte mir einmal, dass ALG II kein Einkommen sei und deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt würde. Gut, das leuchtet ein, sonst würde der EG Betrag wesentlich höher ausfallen, als durch die Arbeit erworbene Prozentzahl.

-> Wird das Elterngeld bei evtl. Zahlung von ALG II im Elterngeldbezugszeitraum dann mit Freibetrag von 300 Euro bei ALG II bewertet oder entfällt durch die Zahlung von ALG II in einigen Monaten vor der Geburt dieser Freibetrag???

-> Oder bekomme ich durch die ALG II Zahlung überhaupt nur die 300 Euro Mindestelterngeld? Das könnte ich mir fast nicht vorstellen, da ich ja erwarbstätig war...

Also ich blick da nicht mehr durch! Bitte helft mir auf die Sprünge.

Danke Puschelflori

Beitrag von kati543 - 13.12.11 - 19:45 Uhr

Also eigentlich habe ich deine Fragen auch kaum verstanden...
Aber ich versuche es mal, vielleicht habe ich ja Glück und beantworte dir deine Frage:
zum Berechnungszeitraum:
1. die Monate mit ALG2-Bezug gehen mit 0€ in die Berechnung des Elterngeldes ein
2. Zeiten mit Mutterschaftsgeld und Elterngeldbezug (für ein anderes Kind) verlagern den Berechnungszeitraum nach vorn

jetzt zum Elterngeld und ALG2:
1. Elterngeld ist IMMER vorrangig - ALG2 ist eine Sozialleistung
2. Elterngeld verringert also für 1 Jahr das ALG2 - nicht umgedreht (im optimalen Fall fällt sogar das ALG2 ganz weg)

Inwieweit nun was bei dir passieren wird, hängt von dem Verhältnis zwischen ALG2 und gearbeiteten Monaten und deinem damaligen Verdienst ab. Entsprechende Elterngeld-Rechner gibt es im Internet.

Beitrag von kruemel87 - 13.12.11 - 19:47 Uhr

Hallo,

also bei der Berechnung wird nur dein Erwerbseinkommen berücksichtigt, das ALG II wird sozusagen "ignoriert".

Von dem Elterngeld wird dann nur der Betrag, der 300 € (bzw. 150 € bei Aufteilung auf den doppelten Zeitraum) übersteigt, auf das ALG II angerechnet.

LG,
kr.