kaufvertrag per SMS ???????

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Beitrag von feuerblume1 - 14.12.11 - 08:02 Uhr

Hallo

ich habe über ebay kleinanzeigen einem Verkäufer zugesagt etwas für 100 euro zu kaufen.

Im Nachhinein war es mir dann doch zu teuer da ich das gleiche günstiger bekommen hatte.

Jetzt droht er mir mit rechtlichen Schritten.

Ist das so und ich bin nun verpflichtet den Artikel zu kaufen ?

grüßle
feuerblume

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 08:04 Uhr

Ich sehe das wie einen mündlichen Kaufvertrag und auch der ist bindend und durch die SMS kann er den gut beweisen.

WArum sagt man etwas zu, wenn man es dann doch nicht will?

Ich würde sagen, Pech gehabt, hätte man sich vorher überlegen sollen!

Beitrag von mamavonyannick - 14.12.11 - 08:11 Uhr

hallo,

ich sehe es auch so: Du hast zugesagt den Artikel zu kaufen und das scheinbar noch schriftlich.

vg, m.

Beitrag von feuerblume1 - 14.12.11 - 08:38 Uhr

Danke für die Antworten. Konnte mich mit dem Verkäufer doch einigen.

Beitrag von twisterdister - 14.12.11 - 08:39 Uhr

Ich sehe das nicht so. Selber schon gefühlte 100 mal erlebt, von Beiden Seiten. Entweder kam der Käufer nicht oder ich habe es nicht gekauft. Da passiert nichts rechtliches, im Gegenzug bei den ebay Auktionen schon. Seh das mal ganz locker und mach Dir keine Gedanken. Mit was für rechtlichen Schritten will er Dir denn drohen? Mit Mahnbescheid? Mit Anzeige bei der Polizei? Mit Anwalt? Ich über so einen Vogel kann man nur lachen...

Lass Dich durch die vorigen Antworten und die noch kommen nicht verrückt machen, so spießig ist das Leben nun auch nicht...

Beitrag von thea21 - 14.12.11 - 08:58 Uhr

Und warum nicht? Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal WIE er geschlossen wurde.

Komische Moralvorstellungen hast du!

Beitrag von vwpassat - 14.12.11 - 09:13 Uhr

Wegen Personen wie Dir geht alles immer mehr den Bach herunter.

Beitrag von twisterdister - 14.12.11 - 11:17 Uhr

#rofl Du hast immer die coolsten Weisheiten auf Lager und tolle Meinungen, danke für Deine Lebenserfahrung...

Es ist wie es ist, die TE konnte sich mit dem Verkäufer einigen, wie in den meisten Fällen, aber es kommt hier immer der Ratschlag, Du musst..., das kannst Du doch nicht machen usw, ABER das Leben ist oft einfacher als sich hier manch engstirnige denken können...

Nein, nicht wegen mir geht alles immer den Bach herunter, sondern Leuten wie Dir, die alles verbissen sehen, nicht reden können und nur in Ihrer kleinen (Auto) Welt leben...

Beitrag von parzifal - 14.12.11 - 10:52 Uhr

"Da passiert nichts rechtliches"

Weißt Du wie man Kaufverträge schließt und was dafür ausreichend ist?

"Mit was für rechtlichen Schritten will er Dir denn drohen?"

Wenn ein Kaufvertrag vorliegt was hältst Du von einer Klage (Mahnbescheid geht hier nicht)?

Beitrag von senior888 - 14.12.11 - 11:13 Uhr

Kaufverträge sind spießig? und lachst du Nixwissserin auch noch wenn du die Kosten der Zivilklage (Gerichts und Anwaltskosten) an der Backe hast?

Beitrag von trollmama - 14.12.11 - 12:49 Uhr

>>Ich über so einen Vogel kann man nur lachen...<<

Und das würde Dir ganz schnell vergehen, wenn Du an den Falschen gerätst.........

Ach ja, ein Tip: Bevor Du irgendwelche unsinnigen Ratschläge erteilst, die auch noch jeglicher Fakten entbehren, halte lieber die Finger still! Oder darf sich die TE auf Dich berufen, wenn sie wegen Deiner 'Ratschläge' richtig Ärger am Hals hat? Übernimmst Du dann die Verantwortung inkl. sämtlicher Kosten?

Beitrag von babymaerz2012 - 14.12.11 - 09:19 Uhr

Jau vorvertragliches Schuldverhätnis, culpa in contrahendo, für die, die Ahnung haben.

Sicher bist du zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises verpflichtet; derjenige der hier was von Anzeige bei der Polizei geschrieben hat, hat ntaürlich wieder mal keine Ahnung, denn es geht hier ums Zivilrecht.

Man kann dich vor einem Zivilgericht zur Erfüllung des Kaufvertrages verklagen, oder dann folgend auf Schadenersatz, wenn es anders laufen sollte.

Hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Also sei vorsichtig mit dem was du schreibst, egal ob per SMS.

DIE Intelligenz sollte man haben und auch seine Finanzen im Auge!

Beitrag von parzifal - 14.12.11 - 10:44 Uhr

Für die die Ahnung haben: Du widersprichst dir.

Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde was willst Du dann noch mit cic?

Entweder cic oder Vertrag.

Im Übrigen wäre bei cic auch fraglich was überhaupt eingeklagt werden soll? Ein darüber zu ersetzender Schaden ist aus dem Sachverhalt gar nicht ersichtlich.

Bleibt also nur ein Kaufvertrag übrig. Es sieht danach aus, dass ein solcher abgeschlossen wurde. Konkret kann man das erst nach Kenntnis des genauen Sachverhalts beurteilen.

Beitrag von twisterdister - 14.12.11 - 11:05 Uhr

Nochmal, bei den ganzen Schlauen hier, mach Dich nicht verrückt...

Beitrag von thea21 - 14.12.11 - 11:33 Uhr

Das was du hier rätst ist brandgefährlich und ich hoffe für dich, dass du nicht mal übel auf die Nase fällst!