Hallo!
Ich habe letzte Woche endlich den SBA für meinen Sohn bekommen.
Nun ist da ein Blatt zur KFZ-Steuerbefreiung dabei. Muss ich das machen?
Und wenn ichs mache, darf ich das Auto dann NUR zum Transport von meinem Sohn verwenden, d.h. ohne Kinder nicht fahren?
ich kenn mich da nicht wirklich aus...
Klärt mich jemand auf?
DANKE!
SBA 100, G,B,H - Beiblatt Steuerbefreiung fürs KFZ?
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Beitrag von wunschmama83 - 14.12.11 - 12:02 Uhr
Beitrag von deschnegge - 14.12.11 - 14:33 Uhr
Hallo!
Müssen tust du das nicht.
Die Steuerbefreiung is eigentlich Quatsch. Du darfst wirklich nur dein Kind transportieren. Eigentlich nciht mal einkaufen gehen, nachdem du dein Kind in den Kindergarten geschafft hast. Aber erklär das dann mal der Polizei etc.
Wir habens gelassen. Bringt nix. Wenn se dich dann doch erwischen...
Du hast auch so schon viel Ermäßigungen mit dem SBA. 
LG
Melli
Beitrag von wunschmama83 - 14.12.11 - 16:30 Uhr
hallo!
Vielen Dank, ich dachte schon dass da wieder was faul ist 
Welche Vergünstigungen meinst Du?
z.B. Eintrittsgelder und sowas?
Entschuldige bitte, das ist für mich alles Neuland... ich bin alleinerziehend und habe keine Ahnung wo es Unterstützung gibt...
und danke!
Beitrag von kati543 - 14.12.11 - 18:02 Uhr
Also einkaufen gehen ist eigentlich das, was man auch ohne Kind machen darf (das Kind wird ja von den eingekauften Artikeln mit versorgt). Was definitiv nicht geht, ist auf Arbeit fahren, eine Bekannte besuchen (ohne Kind),...
Also das zu machen ist wirklich Blödsinn, zumal man dann (glaube ich), die Marke für den Bus nicht bekommt.
Beitrag von kati543 - 14.12.11 - 18:35 Uhr
Also diese Steuerbefreiung ist in meinen Augen der größte Mist, den es gibt (zumindest bei Kindern). Laß es lieber, man macht nur Verlust damit.
Hast du denn kein Merkblatt zugeschickt bekommen mit dem SBA?
H ist hauptsächlich interessant für die Steuer. Das bringt dir einen Behindertenpauschbetrag von 3700€ und einen Pflegepauschbetrag von 924€. Außerdem kannst du bis zu 15.000km - mit Nachweis! - steuerlich absetzen. Alles, was du für und mit deinem Sohn gefahren bist, zählt da - auch Urlaub. Außerdem hat dein Sohn mit Merkzeichen H Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr. (Du solltest auf dieser Wertmarke bestehen, auch wenn das Versorgungsamt dir vielleicht sagen wird, dass dein Sohn ja noch zu jung ist und sowieso nicht zahlen muss - glaube mir, es wissen sehr viele Kontrolleure nicht
. Mein 3-J)
G ist eigentlich egal, da er H hat. Du hast ja geschrieben, dass er eine geistige Behinderung hat - motorisch ist er fit, oder?
B ist ein sehr wichtiges Merkzeichen. Zum einen kann damit eine Begleitperson in allen öffentlichen Verkehrsmitteln jederzeit in der selben Klasse wie dein Sohn fahren. Solange wie dein Sohn noch nicht 6 ist, zahlt ihr gar nichts. Du kannst sogar FERNreisen in der 1. Klasse kostenlos buchen. Es gibt eine entsprechende Hotline bei der DB für Reisende mit Handicap. Nur die können die kostenlosen Sitzplatzreservierungen vornehmen. (Das selbe gilt für einige innerdeutsche Flüge.)
Ansonsten kann man mit dem B in sehr vielen Freizeiteinrichtungen (als Begleitperson) kostenlos rein. Also muß nur das Kind den Kinderpreis zahlen. Aber wie es genau ist, ist überall anders geregelt. Manchmal reicht auch schon der Besitz eines SBA für einen kostenlosen Eintritt und das B erlaubt einer weiteren Person den kostenlosen Eintritt. Manchmal werden die Eintrittspreise halbiert,... also lesen der Eintrittspreise ist ab jetzt angesagt 
Dann kann man dank dem B auch wieder viel steuerlich absetzen. Du fährst jetzt also nicht mehr als "Mutter" mit deinem Sohn in den Urlaub, sondern du bist seine Begleitperson. Dein Hotelaufenthalt, Flugticket,... kannst du steuerlich geltend machen.
Ich hoffe ihr habt das Ganze rückwirkend ab der Geburt bekommen, falls nicht, unbedingt in Widerspruch gehen und beantragen. Wenn es dann durch ist (bzw. wenn ihr es schon habt, dann sofort jetzt) dem Finanzamt einen formlosen Zettel schreiben, eine Kopie des SBA (Vorder- und Rückseite) und des Bescheids des Widerspruchs zuschicken und um Änderung der Steuerbescheide für alle Jahre ab Geburt deines Kindes bitten.
