Darf ich neben dem Elterngeld (gesplittet) etwas dazuverdienen?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von binstephie - 14.12.11 - 12:24 Uhr

Hallo

Bei meinem Sohn bin ich damals kurz nach der Geburt wieder arbeiten gegangen. Allerdings habe ich da das Elterngeld nur ein Jahr bekommen. Das was ich verdient habe, wurde mir fast alles beim Elterngeld wieder abgezogen, es hat sich für mich also gar nicht gelohnt.
Diesmal lassen wir es uns 2 Jahre lang auszahlen. Meine Tochter wird im Januar ein Jahr. Dürfte ich arbeiten gehen OHNE das mir was vom Elterngeld abgezogen wird oder wird mir auch dann wieder ein Teil abgezogen, weil ihc etwas dazuverdiene?

Wer kennt sich aus?

LG

Beitrag von hensaba - 14.12.11 - 12:33 Uhr

so weit ich weiß darfst du nur 30std/woche arbeiten gehen wenn du elterngeld beziehst....

glaube ich...angaben ohne gewähr...;o)

Beitrag von zappelbrinchen - 14.12.11 - 12:45 Uhr

Hey, wenn du vor Januar noch Arbeiten gehst, wird dir das vom Elterngeld abgezogen. Wenn du aber, nach dem 1 Geburtstag deiner Tochter gehst, wird dir nichts mehr angerechnet oder abgezogen. Denn Bezugszeitraum und Auszahlun sind dunterschiedlich..

Beitrag von la1973 - 14.12.11 - 12:46 Uhr

Was Du im 2. Jahr dazuverdienst wird nicht berechnet - allerdings gilt auch hier die 30h/Woche Grenze.

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 13:30 Uhr

Ab ihrem 1. Geburtstag darfst du sogar Vollzeit arbeiten, ohne das das was am Elterngeld ändert, nur an der Elternzeit!

Beitrag von binstephie - 14.12.11 - 14:46 Uhr

Danke euch!!!!!