Elterngeld zurückzahlen?

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Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 12:41 Uhr

Hallo, ich habe heute von meiner Elterngeldstelle einen Brief bekommen, dass ichknapp 600 Euro innerhalb der nächsten 4 Wochen zurückzahlen muss...

Wie kann das passieren? Ich habe ab Feb2011 (noch in Elternzeit) wieder in Teilzeit gearbeitet und habe das auch samt zukünftigen Einkommen der Elterngeldstelle mitgeteilt. Daraufhin habe ich dann nicht mehr 1800€ Elterngeld bekommen, sondern nur noch ca 340€.

Jetzt wollten sie nochmal mein gesamtes Jahreseinkommen und haben es neu berechnet! So kamen sie auf die Rückzahlung von knapp 600 €! Wie kann das sein, dass sie sich vorher so "verrechnet" haben?

Was mich auch noch plagt ist, dass ich steuerpflichtigen Familienzuschlag für meine Kinder mit im zugrunde gelegten Gehalt habe welchen ich an meine volljährigen in Ausbildung befindlichen Kinder weiterleite. Natürlich bekommen die beiden auch noch den restlichen Unterhalt von mir.
Das wird gar nicht angerechnet bzw abgezogen?

Das heißt, das was ich für die vorhandenen Kinder zahlen muss interessiert die Elterngeldstelle nicht, aber was ich für diese Kinder bekomme (viel weniger) wird mit einbezogen?

Ich hätte in Elternzeit nicht arbeiten gehen sollen... es hat sich finanziell sowieso nicht gelohnt ... unheimlich viel Stress, Geld für die Tagesmutter und Fahrtkosten. Hätte ich nicht gearbeitet, wären mir 1800 € sicher gewesen und meine Großen hätten eben in der Zeit HartzIV bekommen ... ich habe mich ja eh schon geärgert, aber die Rückzahlung ist für mich wie ein Schlag ins Gesicht...

Beitrag von hensaba - 14.12.11 - 12:53 Uhr

hast du deinen bescheid denn net nachgerechnet, ob er korrekt ist???

und wie ist die grundlage warum die stelle der meinung ist, das du die 600€ zurück zahlen musst???

<Hätte ich nicht gearbeitet, wären mir 1800 € sicher gewesen und meine Großen hätten eben in der Zeit HartzIV bekommen >
versteh ich net....

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 13:40 Uhr

Ich habe damals eine Aufstellung der Zahlung bekommen und kann mich nicht entsinnen, dass da eine Berechnung dabei war.

Diesmal ist neben der Aufstellung der Zahlung auch eine Berechnung zur "Ermittlung des Einkommens" dabei. Da werden auch meine Steuerzahlungen berücksichtigt ...

Ich muss mal die Elterngeldunterlagen heraussuchen, vielleicht werde ich fündig wo der fehler lag ... wobei ich glaube dass ich die bei der Steuererklärung für 2010 mit ans Finanzamt gegeben habe ...

Beitrag von zwillinge2005 - 14.12.11 - 12:54 Uhr

Hallo,

Du wärest doch auch im Elterngeldbezug Unterhaltspflichtig gewesen. Warum hätten die Kinder denn dann ALGII berechtigt gewesen? Den Unterhalt hättest Du so oder so zahlen müssen. Das Geld für die Tagesmutter und die Fahrtkosten wirst Du doch sicherlich wieder steuerlich geltend machne, oder? Und bei 1800,- Euro Elterngeld wird Dein "Normales" Einkommen auch nicht sehr gering sein.

Du wirst sicherlich Deine Gründe gehabt habe wieder zu arbeiten. Vielleicht sogar um Deinen sehr guten Job behalten zu können. Also hast Du doch alles richtig gemacht und hast mit Arbeit sicher mehr Geld gehabt als ohne.

LG, Andrea

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 13:34 Uhr

Ja, ich habe einen gut bezahlten Job, und deswegen bin ich auch Hauptverdienerin, mein Mann hat sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbsständig gemacht, "verdient" noch nichts, muss aber dranbleiben sonst ist Investition futsch und Kundenstamm weg.

Und nein, verloren hätte ich den Job nicht, ich habe aus rein wirtschaftlichen Gründen wieder angefangen zu arbeiten. 6 Personen durchzufüttern, die Krankenversicherung zu bezahlen und noch ein Dach übern Kopf zu bieten ist eben nicht billig. Ein Arbeitszimmer (das ich für meinen gut bezahlten Job brauche) musste ich auch trotzdem weiter unterhalten (zumindest Miete).

Durch das Arbeiten in Elternzeit hatte ich dann im Endeffekt knapp 100 Euro mehr als mit reinem Elterngeld und zuhause bleiben. Natürlich erst nach Abzug aller Aufwendungen die ich durch das Arbeiten hatte (Tagesmutti, Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien).

Das war mir vorher nicht klar und ich habe mich damals schon ein bisschen geärgert dass ich so viel stress hatte (3/4 arbeiten) für knapp 100 € sozusagen... aber ich habe es sportlich gesehen und mir gedacht ich bin froh überhaupt einen Job zu haben.

Jetzt werden aus den "knapp 100€ mehr" "weniger als 50€ mehr" (hab ja nur 10 Monate Elterngeld bekommen...)
Das ärgert mich eben, zumal ich das in 4Wochen zurückzahlen soll, als hätte ich falsche Angaben gemacht oder sowas...

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 14:45 Uhr

ach ja... steuerlich geltend machen hört sich ja immer so toll an... aber im Endeffekt sind das von ca 500 € Tagesmutterkosten 100€ die ich über die Steuern zurückbekomme und von 350€ fahrtkosten 70€ ... auf 680€ sind dann trotzdem e ich dann halt trotzdem sitzen.... arbeitsbedingt weg

Naja im endeffekt ärgere ich mich eigentlich nur noch über meine Doofheit und über die 4 Wochen Rückzahlungsfrist... ansonsten würde ich bei einem weiteren Kind in der Elternzeit nicht mehr arbeiten gehen (falls es Elterngeld dann überhaupt noch gibt), davon war ich aber auch schon VOR dieser Rückzahlungsaufforderung überzeugt ...

Beitrag von myimmortal1977 - 14.12.11 - 13:13 Uhr

Die Elterngeldstelle interessiert Unterhalt, den Du zu zahlen hast, nicht. Die interessieren sich nur für das, was auf Deinem Verdienstzettel steht. Alles andere ist "Privatvergnügen".

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 14:01 Uhr

Krankenkassenbeiträge auch?

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 15:10 Uhr

Ja, denn dadurch, dass die nicht wie bei den "normal" versicherten vorher abgezogen werden, ist ja das Elterngeld höher!

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 16:06 Uhr

du meinst die 1800? die ich ja nicht bekommen habe weil ich gearbeitet habe ...

ich habe gerade mit der Sachbearbeiterin gesprochen, sie schickt mir nochmal die Arbeitgeberbescheinigungen und einen Ratenzahlungsvorschlag zu ... Vielleicht hat ja ist ja ein Fehler irgendwo drin, ein zahlendreher oder sowas... ich hatte die Angaben jetzt beim Nachweisen nicht geprüft (naiv), hab irgendwie gedacht dass das alles schon richtig ist ...

Die Sachbearbeiterin hat mir im Übrigen bestätigt, dass bei meinem Verdienst/Berufsstand das Teilzeitarbeiten gehen während der Elternzeit ein Minusgeschäft ist ...

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 16:17 Uhr

Das ist möglich, dass du so weit über der Einkommensgrenze vorher lagst, dass es eines ist. Aber das muss man sich natürlich vorher durchrechnen. Bei uns wars das nicht, wir kamen somit bei meinem auf das EInkommen, was er vorher Vollzeit hatte.
Ist aber ein ziemliches Rechenspiel und kommt natürlich immer darauf an, was einem noch für Kosten entstehen.

Und nein, nicht die 1800 sondern die 2700 bzw. die Berechnungsgrundlage ist damit höher.

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 16:55 Uhr

ja, 2700 wurde mir als Einkommen VOR der Geburt angerechnet. Mein tatsächliches Einkommen vor der Geburt war aber um einiges höher.

Naja, das war dann eben Lehrgeld :-)

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 13:33 Uhr

Wann hast du angefangen zu arbeiten und wann ist dein Kind geboren? Welche Monate wurden neu berechnet.

Ich würde nun mal kontrollieren, ob der neue Bescheid überhaupt stimmt bevor ich mich aufrege ;)

Du musst vorher ja mindestens 2777 Euro verdient haben, nun müssen es noch ca. 2250 Euro gewesen sein, damit das hinkommt. Und wie gesagt, dann ist auch der Berechnugnszeitraum entscheidend!

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 14:08 Uhr

19.Juli 2010 geboren, angefangen zu arbeiten habe ich am 1.2.2011

ich habe einen Rückruf des Sachbearbeiters veranlasst, der mir die Differenz erklären soll ...

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 14:41 Uhr

Tja, da hat dich auch jemand schlecht beraten vorher, somit zählt alles ab dem 19.1. schon als Teilzeitarbeit (sprich ab dem 7. LM).
DAs könnte z.B. die Differenze sein, dass ein Monat mehr nun in die Berechnung reinfließt, weil du keine Rücksicht auf die Lebensmonate genommen hast!

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 14:52 Uhr

hmm... das wäre möglich ... beraten wurde ich gar nicht (selbst schuld, ich weiß) ...
kann es sein, dass im nachhinein auch noch mein Einkommen NACH dem 19.7. mit eingeflossen ist in die nachberechnung?denn dadurch war mein einkommen im Juli 2011 ja schon etwas höher (ich werde im Voraus bezahlt)

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 14:27 Uhr

8.-12. Monat wurde mit 65% gerechnet vorher mit 67%....

dann wird eine Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen. Allerdings übersteigt mein Aufwand diesen Pauschbetrag bei einer Steuererklärung immer weit hinaus (berufsbedingt) ... müssten da nicht auch meine tatsächlichen "Werbungskosten" zugrundegelegt werden?

Und Krankenkassenbeiträge? Wäre ich nicht teilzeitarbeiten gegangen hätte ich während der Elternzeit einen Krankenkassenzuschuß von meinem Arbeitgeber bekommen (habe ich für die Monate, in denen ich vollzeitElternzeitler war bekommen)

Beitrag von susannea - 14.12.11 - 15:09 Uhr

Nein, tatsächlichen Ausgaben interessieren nicht!
Krankenkassenbeiträge interessieren auch nicht, dadurch war ja vorher auch dein Elterngeld höher!

Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 17:59 Uhr

Ich glaube ich weiß welchen Denkfehler ich mache: die L-Bank ist kein Sozialamt ;-)

Hab grad spaßeshalber mit so nem HARTZIV-Rechner mal unseren "Bedarf" ausgerechnet. In meiner Elterngeldzeit war mein Verdienst inklusive 340€ Elterngeld weniger als unser "sozialrechtlicher" Bedarf. Und soweit ich weiß hat man als Arbeitnehmer noch 200 € "Freibetrag" ... bekommt KITA und KK bezahlt ....

Hätten wir evtl Anspruch auf ergänzende Leistungen gehabt? Und wenn ja, kann man sowas im Nachhinein noch beantragen?

Ich vermute fast, dass wir selbst jetzt noch einen Anspruch haben ... vielleicht sollte ich einfach mal einen Antrag stellen?

Wenn ich mir überlege, dass ich selbst als "Gutverdiener" so am Minimum herumkreuche, wie ergeht es dann weniger gut Verdienenden mit mehreren Kindern?

Ganz ganz manchmal, wenn ich völlig geschafft abends ins Bett falle und mir den Wecker wieder auf halb 6 stelle, da bin ich dann schon ein bisschen neidisch auf meine Nachbarn, zwei Kinder, bekommen HARTZIV und sind den ganzen Tag zuhause...