Hallo,
da wir uns mit Autos und allem drumherum überhaupt nicht auskennen habe ich eine Frage dazu.
Ich (die Frau) besitze seit 2003 ein kleines Auto, das natürlich auch über mich versichert ist. Bin nun SFK 8 und auch die Hauptnutzerin. Mein Mann ist bei der Versicherung als Fahrer eingetragen.
Nächste Woche kaufen wir ein neues Auto und mein Mann möchte, dass er dieses Mal der Besitzer ist und auch die Versicherung abschließt. Nun wäre er ja SFK 1/2, was wahnsinnig viel teurer ist als wenn ich mit meiner SFK 8 die Versicherung abschließe.
Das Auto wird auf jedem Fall meinem Mann gehören - er wird auf dem Brief eingetragen sein.
Ist es möglich, dass das Auto meinem Mann gehört, die Versicherung dafür über mich läuft?
Gibt es Versicherungen, die meinem Mann auch ohne Vorversicherung meine SFK einräumen würden ohne dass ich meine SFK abtreten muss?
Vielleicht weiß jemand was.
Vielen Dank.
Miri
Schadensfreiheitsklassen bei neuem Auto
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Beitrag von cgwkmg - 14.12.11 - 19:02 Uhr
Beitrag von vwpassat - 14.12.11 - 19:17 Uhr
Wird Dein Auto denn ersetzt oder bleibt es?
Hatte Dein Mann bisher gar kein Auto versichert?
Beitrag von cgwkmg - 14.12.11 - 21:24 Uhr
Hallo,
mein Auto wird im Frühjahr dann verkauft.
Mein Mann hat noch nie ein Auto besessen. Das wird mit 37 Jahren sein ersten sein 
Miri
Beitrag von vwpassat - 14.12.11 - 21:33 Uhr
Dann macht die Versicherung auf Dich und Dein Auto als Zweitwagen für die kurze Zeit bis zum Frühjahr.
Angemeldet werden kann es trotzdem auf Deinen Mann, auf der Versicherungsbestätigung (eVB) muss nur vermerkt sein, wer der abweichende Halter (in dem Fall Dein Mann) ist.
Beitrag von karamalz - 14.12.11 - 20:06 Uhr
hi,
hab dir mal von der vhv reinkopiert:
VERBESSERTE EHEGATTEN REGELUNG:
SF2: Haftpflicht: 85%; Vollkasko: 85%
Auf den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw, Kraftrad, Trike, Quad, Klein- bzw. Leichtkraftrad oder Campingfahrzeug (Wohnmobil)als Erstfahrzeug zugelassen, bei uns oder einem anderen Versicherer versichert und zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft.
• Das Zweitfahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer
oder seinen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Ehe-/Lebenspartner, den Werksangehörigen
eines Automobilherstellers, Leasinggeber bzw.
behindertes Kind/Elternteil zugelassen.
• Beide Fahrzeuge sind nicht als Betriebsausgabe
anerkannt bzw. werden überwiegend privat genutzt.
allzeit gute fahrt.
k.
