Hallo,
Hab eine Frage zur Kfz Versicherung. Ich war bei der Direct Line auf Raten eines FReundes. Das versicherte Fahrzeug ist momentan abgemeldet bis Frühjahr. Wir haben letzten Monat die Versicherung gekündigt, da wir sehr unzufrieden mit denen waren. Der Versicherung reichte die Abmeldung der Zulassungsstelle nicht so schrieben wir auch noch eine schriftliche. Heute mittag war dann der Brief im Kasten dass sie die Kündigung erhalten haben,dass der Versicherungsschutz trotzdem bis Okt. 2012 weiterläuft auch auf ein nichtzugelassenes Auto. Das dürfen die doch nicht, oder?
Wir wollten das Auto im Frühjahr wieder anmelden aber mit der Axa, das aber dürfen wir laut Direct Line nicht
Man müsse ein Versicherungsjahr abschliessen also min. 365 Tage versichert sein. Und jetzt?? Ich will nicht bei denen versichert sein, die haben uns ziemlich übers Ohr gehauen-.-
Lg
KFZ Versicherung
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Beitrag von linnie73 - 14.12.11 - 21:18 Uhr
Beitrag von wasteline - 14.12.11 - 22:04 Uhr
http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-versicherung-kuendigen.html
Letzter Absatz - der Vertrag ruht und lebt wieder auf, wenn Ihr den Wagen wieder anmeldet.
Die Kündigung ist wohl leider zu spät eingegangen.
Beitrag von linnie73 - 14.12.11 - 22:51 Uhr
Die Kündigung ist Mitte November eingegangen. Dh. ich kann nicht zu einer anderen wechseln?
Beitrag von wasteline - 15.12.11 - 19:37 Uhr
Ausname: Unterjährige Versicherungsverträge kündigen
Es gibt Versicherungsverträge, bei denen die Laufzeit nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Das ist zwar selten, dennoch möchten wir es hier mit erwähnen. Diese Verträge können nicht mit dem 30.11. bzw. 31.12. gekündigt werden, sondern müssen zum unterjährigen Laufzeitende gekündigt werden. Dabei beträgt die Kündigungsfrist ebenso einen Monat bei der gewöhnlichen Kündigung. Wenn also zum Beispiel die Vertragslaufzeit am 15.03.2012 endet, so muss mit der Kündigungsfrist bis zum 15.02.2012 gekündigt werden.
Wenn Ihr so einen Vertrag habt, dann nicht,
Beitrag von ansahe - 15.12.11 - 18:33 Uhr
Hallo,
normal geht ein Versicherungsjahr beim Kfz immer bis zum 31.12., das heißt man muss seine Versicherung bis spätestens 30.11. gekündigt haben. Ich habe da auch noch von keiner Gesellschaft gehört, die da eine Ausnahme macht.
Allerdings bin ich mir auch nicht ganz so sicher, wie es bei erst kürzlich abgeschlossenen Verträgen ist. Bisher war ich der Meinung, dass dies egal ist und das Versicherungsjahr unabhängig davon zum 31.12. endet....
Am besten lest ihr euch auch noch mal euren Vertrag durch, dort steht auch alles zu eurem Kündigungsrecht. Ihr habt das schließlich auch unterschrieben!
Wenn ihr jetzt zur AXA wollt, lasst euch von denen beraten. Das macht eigentlich jede Gesellschaft (wenn sie nicht gerade eine reine Online-Versicherung sind) auch bereits vor Abschluss eines Vertrages (natürlich in der Hoffnung euch als Kunden zu gewinnen
). Die neue Gesellschaft stellt dann auch noch mal eine Anfrage bei der alten Gesellschaft, müssen sie eh, da sie die SFR-Klasse von denen erfragen muss.
Und...falls sie Euch wirklich "übers Ohr gehauen" haben, dann muss man natürlich etwas unternehmen. Ich bezweifel es allerdings, ihr habt wahrscheinlich nur etwas in euren Bedingungen "überlesen" 
LG, Anja
