So nun haben wir den Salat.
Meine Tochter hat ebenso wie ich Anfang November eine neue KFZ-Versicherung abgeschlossen und wir haben beide zusammen unsere Vorversicherung schriftlich gekündigt. Bei der Württembergischen, waren schon vorletztes Jahr unzfrieden, da hatten wir aber die Kündigung verpennt.
Ich war aber so schlau und habe noch vor dem 30. die Kündigung, weil nichts zurückkam, zusätzlich gefaxt. Meine Tochter leider erst nach dem 30. ... nun am heute der Brief, dass die Kündigung nicht anerkannt wird, da nach dem 30. eingegangen ...
Sie hat eine Beitragserhöhung bekommen, wegen eines Schadens (den sie eigtl selbst zahlen wollte und lediglich melden, da sie die Schadenshöhe erst nicht kannte, die versicherung sagte dann sie begleicht den Schaden und meine Tochter könne dann immer noch entscheiden, ob sie der versicherung den Schaden (400€) zurückzahlt oder eben dann in der versicherung hochgeht)... jetzt soll sie 2400 € für ein jahr zahlen (jährliche zahlungvereinbart). Meine Tochter war der Meinung, dass sie ein Sonderkündigungsrecht hat, wegen der Erhöhung (kann ich mir aber nicht vorstellen).
Wenn nicht, müssen wir uns das gefallen lassen, dass sie unsere fristgerechte Kündigung per Post so einfach ignorieren????
Danke für Eure Tipps!
Ebenso KFZ-Versicherung
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Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 21:36 Uhr
Beitrag von vwpassat - 14.12.11 - 21:39 Uhr
Deine Tochter hat sogar einen Extra-Joker.
Nach einem Schaden hat sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht!
Bei Erhöhung gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, 1 Monat ab Zugang der Erhöhung.
Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 21:41 Uhr
oh, das ist schön, aber warum ignoriert das die versicherung einfach? müssen wir nun nochmal schreiben mit der formulierung "sonderkündigungsrecht" oder sollen wir da mal anrufen?
Beitrag von windsbraut69 - 15.12.11 - 08:32 Uhr
Ja, natürlich mußt Du die Kündigung passend begründen! Hat Deine Tochter denn schriftlich den "Rückkauf" des Schadens mitgeteilt?
Gruß,
W
Beitrag von linnie73 - 14.12.11 - 21:41 Uhr
gilt das für jegliche Erhöhung? Meine Vers. hat erheblich erhöht weil sie rausgefunden haben dass mein 2. Wagen nicht in D versichert ist
Beitrag von sunshine1176 - 14.12.11 - 21:43 Uhr
Aber das ist doch keine normale Beitragserhöhung, sondern eine Erhöhung weil sie durch den Schaden anders eingestuft wird. Gilt dann trotzdem ein Sonderkündigungsrecht?
Beitrag von windsbraut69 - 15.12.11 - 08:35 Uhr
Hier greift dann das Sonderkündigungsrecht beim Schadensfall.
Sie muoß dann aber auch fristgemäß kündigen und hier scheint der Unfall schon eine Weile her zu sein, fürchte ich.
Gruß,
W
Beitrag von wasteline - 14.12.11 - 22:08 Uhr
Wenn es eine Hochstufung wegen eines Unfalls war, dann entfällt das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung.
Und wenn Sie nach Abrechnung des Schadens nicht innerhalb von vier Wochen kündigt, dann hat sie auch das Sonderkündigungsrecht dafür verwirkt.
Beitrag von sunshine1176 - 14.12.11 - 21:41 Uhr
Ich bin kein Experte, aber bei einer Beitragserhöhung wegen einem Schadenfall kann ich mir nicht vorstellen, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat.
Wegen der Kündigung... Wenn ihr keinen Beweis dafür habt, dass ihr sie fristgerecht abgeliefert habt, dann habt ihr, glaube ich, keine Chance.
Wann hat sie die Kündigung denn gefaxt? Sie muss dem Versicherer bis zum 1.12. vorliegen, soweit ich informiert bin! Zumindest war das mal so!
Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 21:57 Uhr
ich glaube sie hat kein Einschreiben gewählt, da muss ich sie nochmal fragen ... aber selbst meine schriftliche Kündigung mit einfachen einschreiben haben sie ja ignoriert... wir haben allerdings einen Zeugen... der zeuge ist der neue Versicherungsberater ... der würde aber denke ich nicht als "Nachweis" reichen, oder?
Wie kann eine Versicherung nur so dreist sein und so resistent gegen postalische Kündigungen sein? Ich werde all meine versicherungen dort sobald wie möglich kündigen ... leider hatte ich mir einen 5-Jahresvertrag aufschwatzen lassen....
Beitrag von arkti - 14.12.11 - 22:03 Uhr
Warum dreist?
Vielleicht lag es auch einfach nur an eurem Doppelmoppel, wenn man einmal vernünftig per Einschreiben kündigt kann man sich sowas ersparen.
Gerade zu Massenwechselterminen dauert es schonmal bis man eine Kündigungsbestätigung bekommt.
Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 22:14 Uhr
Wieso Doppelmoppel? Weil wir beide gekündigt haben? Was machen dann die Versicherungen wenn mehr als zwei Leute kündigen? Oder weil wir "sicherheitshalber" nochmal ein Fax hinterhergeschoben haben?
Danke für den Tipp mit dem Einschreiben, das hilft uns JETZT auch echt weiter und darauf wären wir NIEMALS selbst gekommen ...
naja mit der Kündigungsablehnung waren sie jetzt auch in 2 tagen dabei... soooo überlastet können sie also nicht sein ...
und dreist ist das allemal ...
Beitrag von arkti - 14.12.11 - 22:38 Uhr
Doppelmoppel bezüglich erst schriftlich per Post kündigen und dann nochmal zusätzlich faxen.
Beitrag von ohiticawin - 15.12.11 - 13:40 Uhr
Dieses "Doppelmoppel" "Post plus Fax" wurde mir mal von einem erfahrenen Rechtsanwalt empfohlen...
Beitrag von arkti - 14.12.11 - 21:51 Uhr
Was bringt ihr der Wechsel dann?
Die Erhöhung nimmt sie auch mit in die neue Versicherung, denn scheinbar hat sie die 400 Euro ja nicht bezahlt.
Beitrag von ohiticawin - 14.12.11 - 22:03 Uhr
der wechsel bringt ihr einiges ... nicht nur finanziell ... ich kann gar nicht aufzählen was dort alles schief gelaufen ist ... auch bei meinen anderen Versicherungen dort ... da der berater dort so nett war haben wir lange über alles hinweggesehen ..... aber irgendwann war das Maß voll ... aber der wechsel an sich steht ja nicht zur Frage hier!
Beitrag von windsbraut69 - 15.12.11 - 08:40 Uhr
Wie lange ist denn der Schadensfall her, aus den Ihr Euch berufen möchtet?
gruß,
W
Beitrag von nick71 - 15.12.11 - 08:59 Uhr
Wenn ich das richtig verstehe, ist deine Tochter momentan doppelt versichert...und das ist nicht zulässig. In dem Fall hat allerdings der zuerst geschlossene Vertrag die älteren Rechte...der neue ist also aufzulösen.
Beitrag von ohiticawin - 15.12.11 - 13:36 Uhr
Doppelt versichert wäre sie erst zum 1.1.12, und dass der alte Vertrag die älteren Rechte hat, ist bekannt. Vermutlich haben wir Pech, dass wir eben nicht per Einschreiben mit Rückschein gekündigt haben, sondern nur per normaler Post (ich mit einfachen Einschreiben).
Allerdings finde ich es höchst unseriös Kündigungen per Post so systematisch zu ignorieren (ich weiß mittlerweile von einem dritten Fall dort). Für mich ein Grund all meine Versicherungen (Hausrat, Hund, Rechtschutz, Haftpflicht außer Gebäude) dort frühstmöglich zu kündigen. Wie gesagt, dort ging bisher schon so viel schief, dass mein Vertrauen in diese "Firma" komplett hinüber ist ....
Meine Tochter wird ihr Auto abmelden, denn DAS kann sie sich mit ihrem Ausbildungsgehalt nicht leisten ...
Beitrag von windsbraut69 - 15.12.11 - 15:22 Uhr
Für die Hochstufung wegen des Schadens kann doch die Versicherung nichts.
Hat deine Tochter denn innerhalb der Frist nach Schadenseintritt schriftlich mitgeteilt, dass sie ihn selbst erstatten will?
Beitrag von ohiticawin - 15.12.11 - 16:56 Uhr
Nein, sie hatte angerufen weil sie das selbst zahlen wollte und man hat ihr gesagt das ginge, aber dass man das am Ende vom Jahr erst mit ihr abrechnet.... naja damit haben sie wohl eher die Hochstufung gemeint ....
Sie wird wohl nochmal dort anrufen und nachhaken (wegen der Hochstufung)
Beitrag von ohiticawin - 15.12.11 - 20:08 Uhr
So, allen Spöttern zum Trotz hat mein Töchterlein doch ein Sonderkündigungsrecht. Sie kommt aus dem Vertrag raus!
DANKE an alle, die sich mit mir den Kopf zerbrochen haben
Beitrag von arkti - 15.12.11 - 22:54 Uhr
Die Hochstufung nimmt sie aber trotzdem mit wenn sie die 400 nicht bezahlt hat....
Beitrag von ohiticawin - 16.12.11 - 19:47 Uhr
Nee hat sie noch nicht bezahlt (sind sogar weniger als 400€), der Schaden ist auch schon bestimmt 2 Monate her ... sie wurde am Telefon jetzt auch wieder hingehalten, sie müsse auf die Abrechnung warten, die ihr zugeschickt werden würde ... ich hab ihr jetzt gesagt dass sie alles nur noch schriftlich regeln soll... oder zumindest ganz genau notieren soll wer ihr was wann genau sagt ...
(Im Übrigen ging es mir bei meinem ursprünglichen Post hauptsächlich um die Kündigung, nicht um die Hochstufung ... )
