Hallo zusammen,
wir haben ein Problem mit der Mutter meines Stiefsohnes.
Soweit ist eigentlich alles geregelt. Bisher lief alles in geregelten
Bahnen. Jetzt lebt Sie mit einem neuen Partner zusammen der
noch keine Erfahrung mit Kindern hat und es gibt reichlich Probleme.
Das Kind soll nicht mehr zu den Eltern meines Mannes. Man muss
dabei sagen das der kleine die ersten 2-3 Jahre sehr oft bei den
Großeltern war und die total liebt. Jetzt will Sie das nicht mehr weil
Sie sagt das der kleine dauernd bei ihr nur bockt wenn er bei
Oma und Opa war. Der kleine ist jedes 2. Wochenende bei uns und
geht in der Regel für eine Nacht zu Oma und Opa. Ich denke es ist ganz
normal das Kinder nach einem Besuch bei den Großeltern in den Alltag
zurückfinden müssen. Die beiden kümmern sich total liebevoll um Ihn und
ich finde auch nicht das Sie in übertrieben verwöhnen. Wir können dem
kleinen seine Großeltern doch nicht vorenthalten, die er total liebt.
Wie handhabt ihr so etwas??? Was kann man da machen??? Sie ist nicht
bereit zu einem Gespräch mit den Großeltern. Wir sind über jeden Tipp dankbar!!!
Melanie
Probleme mit der Mutter des Stiefsohnes
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von mami37 - 14.12.11 - 23:37 Uhr
Beitrag von redrose123 - 15.12.11 - 06:39 Uhr
Die Ex meines Mann hat noch nie die Kinder von sich aus zu seinen Eltern getan, sie dürfen wenn sie eine woche bei uns sind dort übernachten ansonsten sehen sie sie mal monate lang nicht weil wir auch nicht immer zusammenkommen.
Wenn es für das Kindeswohl gut ist können auch die Grosseltern Umgang einklagen.
Beitrag von lisasimpson - 15.12.11 - 09:08 Uhr
dein mann hat ein umgangsrecht mit seinen Kindern- und während die kinder bei ihm sind, kann er mit ihnen hingehen wo immer er will (außer es wäre kindswohlgfährdend)
Wichtig wäre, dsa ohne streitß und macht kampf zu läösen- am besten mit hilfe eiens mediators/ einer kurzen beratung dr eltern o.ä.
dazu kann eine kostenlose erziehungsberatung genutzt werden, eventuell ein ansprechpartner beim jugendamt, eine private systemsiche beratung oder eben ein mediator.
grundsätzlich könnten auch die großeltern ein eigenes umgangsrecht einklaagen- ob das sinnvoll ist und im einzefall aussicht auf erfolg hat, ist eine andere frage
Beitrag von mami37 - 15.12.11 - 09:39 Uhr
Hallo,
schuldige aber ich kenn mich da so nicht mit aus.
Was ist ein Mediator? Jugendamt ist ja die letzte
Lösung, finde das sollte eigentlich zu klären sein.
Melanie
Beitrag von redrose123 - 15.12.11 - 09:49 Uhr
Einer der mit den parteien zusammensitzt und vermittelt. SChlichtet und Lösungsansätze sucht mit euch....
Beitrag von lisasimpson - 15.12.11 - 10:19 Uhr
"finde das sollte eigentlich zu klären sein."
ob du und ich das finden, ist doch irrelevant- die frage ist, doch ob das passiert oder nicht
das Jugendamt ist die instanz die eigneschaltet werdne kann bei solchen konflikten- dafür ist sie da
ein mediator vermittelt wenn zwei parteien zusammen arbeiten müssen (eltern) aber es im moment nicht gelingt.
Beitrag von xbienchenx - 15.12.11 - 10:10 Uhr
Wenn Oma und opa schon immer einen geregelten Umgang hatten, steht ihnen es sogar zu die Enkelkinder zu sehen! Ich würde zu einem Anwalt gehen. Erst würde ich ihr aber sagen das Oama und opa ein recht auf Enkelkinder haben!
Schau mal hier:
§ 1685
Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
Beitrag von thea21 - 15.12.11 - 11:51 Uhr
Der Vater hat seinen Sohn alle 14 Tage für 2 Tage bei sich und gibt ihn dann alle 2 wochen für 1 Tag davon weg?
Beitrag von mami37 - 15.12.11 - 13:14 Uhr
Oh Mann,
das hört sich alles sehr kompliziert an.
Das wollen wir ja grade verhindern. Hat
jemand Erfahrung mit sowas??? Was für
einen Erfolg hätte so eine Klage??
@Thea der kleine schläft dann eine Nacht
bei Oma und Opa ja. Er geht abends hin und
kommt gegen mittag wieder zu uns. Er wünscht
sich das so sehr und freut sich auch total drauf.
Es gibt natürlich auch WoEn wo er komplett bei uns
ist, aber Oma und Opa haben auch ein Recht auf den kleinen.
Nach der Trennung war der kleine tagelang bei denen, hat da
quasi mit gewohnt, bis sich alles soweit geregelt hat.
Danach hat die Mutter in auch ständig dort hingebracht,
obwohl das meinem Mann nicht passte. Die waren immer
auch für die Mutter da und jetzt ist der neue Lebensgefährte
überfordert und Sie dreht am Rad. Als die noch solo war hat sie
den kleinen ständig dort hingebracht um rausgehen zu können.
Das passte meinem Mann auch nicht.
Melanie
Beitrag von zahnweh - 16.12.11 - 17:06 Uhr
Hallo,
auch die Großeltern haben ein Recht auf Umgang.
Zumindest dann, wenn
- bisher regelmäßiger Umgang bestanden hat
- das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Beitrag von mami37 - 18.12.11 - 10:42 Uhr
Danke erstmal,
das heißt wir werden mit dem JA sprechen und einen Mediator anfordern.
Wenn dann nichts funktioniert müssten Oma und Opa sich nen Anwalt nehmen.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit??? Wie groß sind die Chancen in so einem
Verfahren? Übernimmt das die Rechtsschutzversicherung???
Oh man, warum muss diese Frau das so kompliziert machen?
Melanie
Beitrag von starshine - 19.12.11 - 14:41 Uhr
Wenn ich richtig verstehe ist das Kind jedes 2. WE bei Euch und davon schläft er eine Nacht bei den Grosseltern? Wenn das so ist, kann die Mutter nix dagegen machen, denn bei Umgangswochenenden entscheidet der "dann zuständige" Elternteil (in diesem Fall der Vater), wo das Kind z.B. schläft.
Um die Spannungen rauszunehmen: wohnen die Grosseltern weit weg oder wäre es auch möglich, dass der Enkel sie nur tagsüber sieht und zum Uebernachten dann wieder zu Euch kommt?
Als Mutter würde mich daran nur "stören", dass mein Kind den Vater etwas wenig sieht, wenn er 50% des Vater WEs bei den Grosseltern verbringt.
