Pflichtverteidiger/Justizkasse Frage dazu!

Hallo,

letztes Jahr kam mein Partner in Haft und ich habe mich um einen Anwalt gekümmert, der auch sofort Akteneinsicht beantragte usw.

Er hat 1700€ von uns bekommen(Geld was Freunde meines Partners aufbringen mussten, weil wir selbst nicht soviel Geld haben).

(An einem Prozesstag wollte er vorher Cash sehen, ansonsten wäre er nicht als Verteidiger aufgetreten, so zumindest hat er sich uns gegenüber geäußert.)

Der Anwalt hat mich und unseren Bekannten nie darauf hingewiesen, dass er zusätzlich zu dem Geld was wir zahlen, auch Geld von der Staatskasse zufließt.

Wenn wir dort waren um zu zahlen, haben wir jeweils nur eine Quittung bekommen, aber nie eine Rechnung.

Nun kam die Abrechnung der Justizkasse inkl. Pflichtverteidigergebühren in Höhe von 2500,- €.
Ich war erstmal geschockt, weil weder ich noch mein Partner wussten dass er "Pflichtverteidiger" war, schließlich haben wir ihn beauftragt und auch bezahlt.

Ich habe dort eben angerufen und er meinte, dass er uns darauf hingewiesen hat, dass es sich bei unseren Zahlungen um Zusatzzahlungen handeln würde, dass man von den Gebühren die ein Pflichtverteidiger bekommt nicht leben könnte, und dass ich doch selbst sehe wie die Preise für alles gestiegen sind usw.
Er hat MIR gegenüber nie erwähnt dass er Pflichtverteidiger ist.
Demnach lügt er wenn er sagt, dass er gesagt hat dass unsere Zahlungen "Zusatzzahlungen sind, weil man vom Gehalt als Pflichtverteidiger ja nicht leben kann"

Ich habe nun erstmal ne komplette Rechnung angefordert, inklusive der von uns bereits gezahlten 1700,-
Es kann ja nicht angehen dass der doppelt kassieren will und wir doppelt zahlen müssen und dann noch mit der frechen Begründung dass alles teurer geworden sei.
Dass sein Honarar insgesamt ca 4200 betrug, so dass die 2500 zu Stande kommen nach Abzug unserer bereits gezahlten 1700 kann ich mir nicht vorstellen.

Er meinte dann auch noch, "ganz unter uns, ihr Partner wird die Summe eh nie zahlen müssen, weil ich davon ausgehe dass er nie den Betrag verdienen wird, der über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht"...
Ganz schön dreist was, hauptsache er sieht seine Kohle.
Die Rechnung die ich angefordert habe, kann auch erst in ein bis zwei Wochen fertig sein, weiß der Geier warum.

Hat der uns nun total verarscht?
Oder ist es normal, dass Pflichtverteidiger sich zusätzlich noch vom Mandanten bezahlen lassen, andersrum, wenn er doch von mir beauftragt wurde und wir ihn bezahlt haben, hätte er dann noch als Pflichtverteidiger auftreten dürfen?

Darf ich mir nun nen anderen Rechtsverdreher für diese Sachlage suchen?
Was meint ihr?
Wenn irgendwas unverständlich rüberkam, bitte ich das zu entschuldigen, bin ein wenig aufgebracht.

LG

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Das mag ja alles schön und gut sein, aber wenn der Nursche mit dem Gericht als Pflichtverteidiger abrechnet und zusätzlich noch Geld von der Familie /den Bekannten verlangt und das quasi auch noch "erpresst/ernötigt" frei nach dem Motto entweder es fließt Kohle, oder ich komme nicht als Verteidiger, dann läuft hier irgendetwas falsch.

Was ein Strafverteidiger für einen Stundensatz hat, hat nichts mit den Kosten zu tun, die er als Pflichtverteidiger erstattet bekommt, wenn ihm das zu wenig ist, dann soll er sich eben nicht als Pflichtverteidiger zur Verfügung stellen.

Meiner Meinung nach ein ganz klarer Fall für Staatsanwaltschaft und Anwaltskammer.

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Hallo,

also erstmal zu der Beiordnung als Pflichtverteidiger. Die Beiordnung als Pflichtverteidiger kann bzw. sollte auch der Wahlverteidiger beantragen, denn das ist am Ende sogar kostengünstiger. Wenn nämlich ein Fall der gesetzlich notwendigen Verteidigung vorliegt, dann hätte das Gericht deinem Partner noch zusätzlich zu dem von dir gewählten Verteidiger einen Pflichtverteidiger bestellt, der dann noch extra Kosten verursacht hätte. Insofern ist es ein Haftungsfall für den Anwalt, wenn er sich nicht zum Pflichtverteidiger bestellen lässt. Denn dann zahlt dein Partner am Ende den Pflichtverteidiger und den Wahlverteidiger auch noch.

Dass die Gebühren aus der Pflichtverteidigung nicht gerade üppig sind ist was anderes. Wenn du mit dem Verteidiger eine schriftliche Gebührenvereinbarung getroffen hast, dann zahlst du auch das "Mehr" der Gebühren, das du vereinbart hast. Gibt es keine Gebührenvereinbarung zwischen dir und dem Verteidiger, dann soll er eine Rechnung nach dem RVG stellen (wie du es verlangt hast) und auch dann kann es natürlich sein, dass das Mandat aufwendiger war und er mehr getan hat, als vom Pflichtverteidigungsumfang umfasst war. Ob dieses "mehr tun" dann beauftragt war, ist Tatfrage, aber wenn du nun zu einem Anwalt gehst und sagst: "Tun sie alles um meinen Partner da raus zu holen", dann tut der auch alles und muss nicht bei jeder Briefmarke nachfragen, ob sein Mandat nun auch soweit reicht. Der Punkt ist der: Wer verliert, der zahlt! Die Pflichtverteidigung ist nicht dazu da um Leute, die verurteilt wurden von den Kosten freizuhalten, das heißt die € 2500,- Anteil für die Pflichtverteidigung zahlt dein Partner auf jeden Fall und was darüber hinaus noch anfällt ist Frage dessen, was ihr beauftragt habt.

Ich sehe da erstmal keinen "dringenden Verdacht" des doppelten kassierens, sondern schlicht eine Endsumme "Kosten Fall XY", welche lediglich gesplittet wird hinsichtlich Kosten aus "Anteil aus der Pflichtverteidigung" und "Was zusätzlich beauftragt und angefallen ist". Denn du hast ja geschrieben, dass du ihn beauftragt hattest tätig zu werden.

Ich kann dir jedenfalls versprechen, dass die € 1700,- die vor dem Termin zu bezahlen waren never ever auch nur die gesetzlichen Gebühren einer umfassenden Strafverteidigung abdecken. Die Art und Weise diese direkt vor dem Prozess zu verlangen ist sicherlich unorthodox, aber Strafverteidigung ist oftmals nicht mit einem zahlungsfähigen und -willigen Mandantenstamm gesegnet und wenn man als Anwalt nicht Wohlfahrt spielen will, dann nimmt man ganz üblich (übrigens auch in anderen Rechtsgebieten) einen Vorschuss. Wer will schon, wenn er Leistung erbracht hat, ewig seinem Geld hinterherlaufen?!

VG,

kitty