Student, keine staatliche Hilfe und Kleinsunternehmer

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von hierunddort - 15.12.11 - 16:57 Uhr

Hallo,

ich frage hier mal für einen Freund nach, vielleicht habt ihr ne Ahnung?

Also, es geht um einen 28jährigen Student. (Studiert in Tübingen, wohnt in Berlin, studiert noch ca. ein dreiviertel Jahr, er schreibt ab Januar am Diplom).
Er ist über der Regelstudienzeit und erhält keinerlei staatliche Hilfen wie Bafög.

Er wohnt seit ca. einem Jahr wieder bei seiner Mutter und wird auch von ihr und dem Vater "ausgehalten" (mit ca. 400 €/Monat).

Nun hat er im Oktober beim Finanzamt ein "Kleinstunternehmen" beantragt und gewährt bekommen. Das heißt er hat eine steuerliche Freigrenze von 17500 € jährlich.

Er arbeitet für ein Inbound-Call-Center auf Rechnung. Außerdem ist er immermal wieder als freier Autor tätig, wo er auch Rechnungen stellt. Natürlich ohne Umsatzsteuer. Er fragt sich nun, ob er aufgrund dessen, dass er Student ist, eine Einkommensgrenze hat bzw. wieviele Stunden darf er arbeiten? Wieviel Geld darf er monatlich verdienen? Gibt es da überhaupt "Verbote" und Grenzen, weil er ja keine staatsliche Hilfe bekommt?

Ich bzw. er freut sich über Antworten.

Danke
hierunddort

Beitrag von lavala - 15.12.11 - 18:03 Uhr

Die Kleinunternehmereigenschaft bezieht sich lediglich auf das Nichterheben der Umsatzsteuer und ist beileibe keine steuerfreie Einkommensgrenze. Übersteigt sein Jahresbrutto einkommen diesen Betrag, fällt er nicht mehr unter den Begriff "Kleinunternehmer§ und muss Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Es gibt dazu genauere Festlegungen, nachzulesen im Umsatzsteuergesetz.

Die zu zahlende Einkommensteuer richtet sich einzig nach dem erzielten zu versteuernden Einkommen. Er kann soviel arbeiten und verdienen, wie er lustig ist und Aufträge hat.

Ich kann Deinem Freund nur empfehlen, sich wenigstens mit dem unbedingt notwendigen kaufmännischen Grundwissen auszurüsten oder einen Steuerberater zu suchen, bevor er selbständig tätig wird.

Beitrag von hierunddort - 15.12.11 - 18:14 Uhr

Wird in dieses Jahresbrutto auch der "Unterhalt" seiner Eltern mit einberechnet?
(Da hat ja dann bei 12x400 € bereits 4800 € "verdient", richtig?)

Das heißt, er kann noch 12700 € steuerfrei verdienen bei diesem CallCenter und als Autor, richtig?

Das Grundwissen hat er sagt er, also er weiß, wie er die Rechnungen schreiben muss und dass er die Pflicht hat eine Gewinn- und Verlustrechnung als Steuererklärung machen muss. Dort kann er dann ja auch Ausgaben wie Fahrtwege etc. geltend machen und von seinem Gewinn abziehen.

Du bist jetzt nicht auf das "Student-Sein" eingegangen... Da gibts also keine Einschränkungen? Oder weißt du das nur nicht?

Beitrag von lavala - 15.12.11 - 18:46 Uhr

Hallo, Du vermischst hier Einkommensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht.

Um unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen, darf er nicht mehr als 17 500€ im Jahr einnehmen (Umsatz). Der von den Eltern gezahlte Betrag spielt hierbei keine Rolle.

Ob er Einkommensteuer zahlen muss, hängt davon ab, ob sein zu versteuerndes Einkommen die Höhe des Existenzminimums - derzeit 8.004€ - übersteigt. Ob die Zahlungen der Eltern als Einkommen angegeben werden müssen, kann ich so pauschal nicht sagen. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass dieses Geld ihm als Einnahme angerechnet wird, wenn die Eltern es in ihrer Einkommensteuererklärung als Ausgabe geltend machen. Wenn nicht, so sollte er es als Geschenk betrachten und nicht als zu versteuernde Einnahme.

Da bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung eine Vielzahl an Fakten zu beachten ist, sollte sich Dein Freund zumindest von einem Sachkundigen beraten lassen.

Ich weiß, wovon ich rede.

Viel Erfolg!

Beitrag von hierunddort - 15.12.11 - 18:56 Uhr

Hallo,

danke für deine Antwort.
Ich habe leider noch nicht verstanden, wie das mit der Einkommenssteuer und dem Existenzminimum ist. Ich verstehe die Verbindung nicht... Sorry

Er hat mir erklärt, dass ihm beim Finanzamt gesagt wurde, dass er einfach die normale Einkommenssteuererklärung machen soll, nur dass er halt nicht "normal" einen Arbeitgeber angibt, sondern eine zusätzlcihe Anlage abgibt, wo es um das Kleinstunternehmen geht und dei G.-u. VL-Rechnung enthalten ist.

Ich habe eben nochmal nachgefragt. Ja, die Eltern geben es bei ihren Einkommenssteuuererklärungen als Ausgabe an. Sie lassen sich immer seine aktuelle Stud.bescheinigung geben...

Beitrag von hierunddort - 15.12.11 - 19:04 Uhr

Nun hat er ncoh eine Frage. Er will eventuell nächstes Jahr seine Freundin heiraten ... ist mir auch ganz neu.

Na jedenfalls fragt er nun, ob dann ihr Einkommen irgendeine Rolle spielen wird? Weißt du das?

Ich glaube, sie verdient als Verkäuferin so 1000 € netto...

Ich denk mal, dass ihr Einkommen egal ist, oder?

Beitrag von lavala - 15.12.11 - 19:22 Uhr

Hallo an Dich,
es ist ja sehr nett von Dir, dass Du Dich so kümmerst. Wenn es aber nicht doch Deine Baustelle ist, solltest Du ihm die Sorge um seine steuerlichen Angelegenheiten überlassen. Dazu rate ich Dir ganz dringend.

Nochmal: Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei völlig verschiedene Steuerarten. Die Kleinunternehmereigenschaft hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun. Bei der Einkommensteuererklärung spielen seine Einkünfte und zu berücksichtigende Ausgaben eine Rolle.

Geben die Eltern die 400€ als steuerlich zu berücksichtigende Ausgabe an, muss der Sohn als Empfänger diesen Betrag als Einnahme angeben.

Wenn er verheiratet ist, kann er mit seiner Frau eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Diese umfassende Problematik kann man nicht in diesem Forum klären.

Beitrag von hierunddort - 15.12.11 - 19:53 Uhr

Ach, du hast ja recht.

Mich lenkt das Ganze gerade ein bisschen ab und darüber bin ich sehr froh (bin nämlich gerade in der Warteschleife nach künstlicher Befruchtung).

Danke für deine Hilfe, ich werd ihn mal zu nem Steuerberater schicken, der ihm das dann alles richtig erläutern kann.

Danke!

Beitrag von lavala - 15.12.11 - 18:49 Uhr

Nioch etwas zum "Studentsein". Da er keine staatlichen Zahlungen erhält, ist das sein Privatvergnügen und hindert ihn nicht, unbeschränkt Einnahmen zu haben. Wahrscheinlich kann er aber in seiner ESt-Erklärung dafür Aufwendungen geltend machen.

Beitrag von anna031977 - 15.12.11 - 20:08 Uhr

Ich frage für eine Freundin, eine Bekannte, einen Freund, ...

Wie selbstlos ihr alle seid...