Ersatzbescheinigung über Lohnsteuerabzug für 2012?

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Beitrag von kittythecat - 15.12.11 - 21:09 Uhr

Hallo zusammen,

kurze Frage: Ich habe bereits in 2011 eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Klasse VI erhalten, da ich zeitweise eine Nebentätigkeit neben meiner Haupttätigkeit in Klasse I ausführte. Nun werde ich in 2012 ab Januar erneut zeitweise in Klasse VI nebenbei tätig sein. Gibt es für 2012 dann eine erneute Ersatzbescheinigung und kann ich die jetzt schon beantragen? Google spuckt nur Anträge für 2011 aus. Oder ist die Bescheinigung für 2011 auch in 2012 gültig (quasi analog zu den Lohnsteuerkarten aus 2010, die auch in 2011 gelten, weil ja keine neuen Karten mehr ausgestellt wurden)?

Ich kann natürlich beim FA nachfragen, aber erst morgen - wäre aber lieber schon heute klüger ;-).

Danke für die Hilfe und viele Grüße,

kitty

Beitrag von ujn1 - 15.12.11 - 21:25 Uhr

Hi,

eigentlich sollte sich das durch die Einführung der elektronischen Steuermerkmale im Rahmen von ELSTAM alles ab 1.1.2012 erledigt haben. Keine Lohnsteuerkarte und keine Ersatzbescheinigungen mehr. Daher gibt es auch keine Vordrucke für 2012.

Allerdings hat das Finanzminsterium Anfang des Monats entschieden, diesen Termin auf den 1.1.2013 zu verschieben.
Es gibt dazu ein BMF-Rundschreiben, und wenn ich das richtig verstanden habe, wird das nur für das Jahr 2011 vorgesehene Übergangsverfahren nun für 2012 fortgeschrieben, d.h. die Lohnsteuerkarten aus 2010 und die Bescheinigungen aus 2011 bleiben weiter gültig bis 31.12.2012.

Nähere Richtlinien dazu gibt es meines Wissens noch nicht, ich würde aber davon ausgehen, dass auch der Antrag derselbe bleibt.

LG

Beitrag von ujn1 - 15.12.11 - 21:33 Uhr

Nachtrag: hier der Link zur Mitteilung des BMF vom 2.12.2011:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20111202-Die-elektronische-Lohnsteuerkarte-startet-spaeter.html?__nnn=true

und das zugehörige BMF-Rundschreiben vom 6.12.2011:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96554/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/022__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Für Dich relevant: Abschnitt II, Punkt 4 ab Seite 4 unten.

LG

Beitrag von kittythecat - 15.12.11 - 21:58 Uhr

Hallo!

Vielen lieben Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast mir zu schreiben und mir dann auch noch die Links rauszusuchen! Damit weiß ich alles, was ich wissen muss, bzw. dass ich meine Ersatzbescheinigung aus 2011 erstmal weiter verwenden darf (ein Glück, weniger Aufwand für mich #schein).

Toll, dass du dich so gut auskennst. Ich musste mich mit Steuerrecht zum Glück nur in Grundzügen auseinandersetzen, aktuelle Verfahrensweisen gehen da dann gerne an mir vorbei ;-).

Viele liebe Grüße und einen schönen Abend,

kitty