hallo,
Ich bin jetzt ein Jahr in St.Kl 2. Arbeite 28 Std die Woche, erhalte zusätzlich Unterhalt für mich und die Kinder sowie Kindergeld.
Jetzt mache ich im Januar das erste mal die Steuererklärung in der klasse selber.
Meine Frage ist jetzt ob mein Unterhalt und das Kindergeld mit als Einkommen zählen und ob ich dann evtl mit einer dicken Nachzahlung rechen muß. Ab zusetzten hab ich leider nicht viel 8km Strecke zur Arbeit, Wäsche, Versicherungen Kiga Gebühren ( die nicht viel sind)
Hab außerdem Eigentum was ich selber bewohne. würde mich über Antworten und Tipps freuen.
Katharina
Steuerklasse 2 Unterhalt Steuererklärung???
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Beitrag von katharina1 - 15.12.11 - 21:13 Uhr
Beitrag von comapo - 15.12.11 - 21:45 Uhr
Hi,
das KG wird in der Anlage Kind hälftig angegeben (Kz 115). Kindergeld ist kein Einkommen.
Unterhalt kann unter Umständen Einkommen sein, wenn Du verheiratet warst und Dein Mann den Unterhalt als Sonderausgabe geltend machen will. Dann musst Du ihn als Einnahme versteuern und Dein Mann muss Dir die daraus resultierenden Nachteile erstatten. Das geht aber nur, wenn eure Trennung in 2010 erfolgte.
Wenn Du nicht verheiratet warst, stellt Unterhalt unter keinen Umständen Einkünfte dar. Eigentum ist auch nicht interessant, außer Du vermietest es oder hast Rechnungen, in denen Lohnkosten enthalten sind, diese kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
LG
Beitrag von madlen2252 - 17.12.11 - 23:25 Uhr
Hallo,
Kindsunterhalt ist niemals eine Einnahme bei Dir und niemals eine Ausgabe bei Deinem EX.
Der Unterhalt für Dich, kann sofern auf Scheidung beruhend als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dafür musst Du auf einer Anlage U unterschreiben, dass Du dem zustimmst und den Betrag dann versteuern.
Wird Dein Unterhalt auch ohne Deine Zustimmung abgesetzt, geht das nur als außergewöhnliche Belastung. Dann musst Du aber nicht versteuern.
