Kündigungsfristen TvöD

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Beitrag von tweetie274 - 15.12.11 - 22:35 Uhr

Hallo zusammen!

Ich habe anfang des Jahres (21.1.2011) bei meinem jetzigen Arbeitgeber (kommunaler Kindergarten) angefangen und habe jetzt, nach bestandener Probezeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Jetzt hat mich am Freitag mein vorheriger Chef angerufen, ob ich mir vorstellen könnte zurück zu kommen. Ich hatte dort für zwei Jahre eine Elternzeitvertretung als Leitung eines eingruppigen Kindergartens. Nach ziemlich viel Scherereien mit der alten Leitung hat diese nun um einen Auflösungsvertrag gebeten, zickt aber immer noch rum. Ich soll jetzt zum 16.1. dort anfangen (habe zugesagt), und habe darum heute persönlich und schriftlich bei der Stadtverwaltung zum 15.1.2012 gekündigt. Dort sagte man mir (und meine Chefin ist derselben Meinung) es sei zu knapp um Ersatz zu finden, und ich solle mich drauf einstellen, dass ich erst zum 31.1. gehen kann.

Muss ich mich darauf einlassen? Das was ich im Netz so dazu gefunden habe, habe ich eigentlich so verstanden, dass der AG eine fristgerecht eingegangene Kündigung akzeptieren MUSS.

Es wäre schön, wenn jemand Bescheid weiß, und sein Wissen mit mir teilen könnte.

Schönen Abend, Ulla

Beitrag von sassi31 - 16.12.11 - 02:25 Uhr

http://www.oeffentlichen-dienst.de/wirtschafts-news/46-news/176-tvoed-kuendigungen-im-oeffentlichen-dienst.html

Vielleicht findest du da Anworten.

Gruß
Sassi

Beitrag von tweetie274 - 16.12.11 - 16:07 Uhr

#danke, da bin ich tatsächlich fündig geworden!

Beitrag von emmy06 - 16.12.11 - 05:32 Uhr

4 Wochen zum Monatsende, habe selbst gerade bei der Stadtverwaltung zum 31.12.11 gekündigt...

LG

Beitrag von tweetie274 - 16.12.11 - 16:07 Uhr

#danke

Beitrag von jsteinba - 16.12.11 - 08:11 Uhr

Ja der Arbeitgeber muss eine fristgerechte Kündigung annehmen. Das Problem dürfte aber sein, dass deine Kündigung nicht fristgerecht ist. Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende. Wenn du jetzt kündigst, kannst du am 31. Januar aufhören. Genau wie dein Chef sagt. Er kann dich früher aus dem Vertrag lassen, das mus er aber nicht.

LG
Julia

Beitrag von tweetie274 - 16.12.11 - 16:09 Uhr

Hallo Julia,

vielen Dank für deinen Kommentar. In dem oben genannten Link habe ich das auch gefunden. Ich bin leider vorher "nur" von der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgegangen und die beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Letzten eines Monats :-(

Naja, mal abwarten. So wie sich das heute anhörte, klappt es vielleicht doch mit dem 15.

LG, Ulla