Darf ich meine eigene Wohnung per Audioaufzeichnung überwachen?

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Beitrag von eiereule - 15.12.11 - 23:41 Uhr

Hallo! Hier mein Anliegen...

Mein Ex-Partner ist in der Beziehung mir gegenüber gewalttätig geworden, Anzeige meinerseits folgte, Trennung etc.

Aber er hat ja ein Recht auf Umgang mit den Kindern!

Nun sollen Besuchskontakte zwischen meinem Ex-Partner und den beiden gemeinsamen Kindern in meiner Wohnung stattfinden.

Bereits beim zweiten Besuchskontakt ist er mir gegenüber wieder aggressiv und verbal ausfällig geworden - die Kinder haben alles mitbekommen.

Ich habe Angst vor meinem Ex-Partner und natürlich auch davor, dass er wieder gewalttätig wird. Und ich will nicht, dass meine Kinder dem ausgesetzt sind, deswegen habe ich mich ja schließlich auch getrennt.

Darf ich zum Schutz von meinen Kindern und mir in meiner Wohnung eine Abhöranlage installieren? Ist das legal? Oder bekomme ich dann hinterher Ärger?

Über Infos, Anregungen und Tipps wäre ich dankbar!

LG!

Beitrag von la-fee - 15.12.11 - 23:54 Uhr

Hallo!

100%-ig weiß ich das auch nicht, aber es ist immerhin deine Wohnung und da kannst du doch machen oder hinstellen was du willst!

glg Anna

Beitrag von scullyagent01 - 16.12.11 - 07:28 Uhr

Ja natürlich kannst Du deine Wohnung überwachen. Video und Audio.

Und das solltest Du auch unbedingt tun!

Aber: Die Beweismittel die auf diesem Wege zustandekommen sind nicht Gerichtsverwertbar.

Du hast weiter unten noch ein paar hilfreiche Tipps bekommen. Außerdem kann man auch "privat" einen betreuten Umgang weiter bekommen. Ich glaube beim Kinderschutzbund. Es kostet so um 40€ / pro Umgang. Die Frage ist aber ob der KV da mitspielt.

Ansonsten sei niemals alleine mit den Kindern bei den Besuchskontakten. Hab immer jemanden dabei!

Ich drücke Dir ganz fest die daumen.

Scully

Beitrag von ninnifee2000 - 16.12.11 - 11:29 Uhr

Deine Wohnung kannst du gern verkabeln.

Aber: du solltest den Typen darüber informieren, dass er aufgezeichnet wird. Ansonsten kannst du angezeigt werden. EIngriff in die Privatsphäre und so...

ZUm Beispiel muss ein Arbeitgeber auch seine Mitarbeiter informieren, wenn er Kameras anbringen lässt. Alles andere ist nicht legal.

Beitrag von witch71 - 16.12.11 - 14:01 Uhr

"Nun sollen Besuchskontakte zwischen meinem Ex-Partner und den beiden gemeinsamen Kindern in meiner Wohnung stattfinden."

Mal im Ernst, ist das überhaupt zulässig? Wie soll das denn aussehen, musst Du dafür sorgen, dass Du Dir dann einen Bodyguard bestellst (jemanden aus der Familie, Freundin oder Freund) damit Du in Sicherheit bist? Es ist doch absehbar, dass er Dich wieder angeht, so wie er sich Deinem letzten Posting nach benimmt.

Ich würde ihn sofort wieder anzeigen, wenn er sich auch nur im Ansatz bedrohlich benimmt und ebenso sofort eine einstweilige Verfügung beantragen. Ich würde darauf abzielen, dass er sich Dir nicht weiter als mirwegen 50m nähern darf, um weitere Übergriffe oder verbale Attacken auszuschliessen.
Faktisch bedeutet das: Sollte er sich beim Besuch in irgendeiner Form daneben benehmen würde ich ohne Umschweife die Polizei rufen, ihn aus der Wohnung entfernen lassen und erneut anzeigen.

Abhören lassen kannst Du ihn natürlich, aber nur mit seinem Wissen, sonst begehst Du selbst eine Straftat.

Beitrag von birbilo - 27.12.11 - 21:15 Uhr

Hallo #winke

müsste es da auch nicht ein Gesetz geben, welches dich und deine Kinder schützt? Also wenn mein Mann, Freund, Ex oder was auch immer mir gegenüber gewalttätig werden würde, dann würde ich den definitiv nicht mehr in meine Wohnung lassen. Sogar die Polizei würde ich anrufen. Und vor allem, wenn meine Kinder so eine Gewalt in meinen vier Wänden mitbekommen würden, dann würde ich mir Vorwürfe machen, wenn sie eines Tages Alpträume bekommen, oder gar selbst so aggressiv werden.

Gehe zum Jugendamt und lass das abklären. Ein Video könnte ein Beweis sein, könnte aber auch zu spät sein!

Wünsche dir alles Gute.

Liebe Grüße

Birbilo