Hallo,
ich hatten einen Todesfall und haben das Erbe Abgelehnt. Nun mussten wir Feststellen das meine Schwiegermutter die halbe Wohnung ihres vaters verkauft hat obwohl wir allesamt das Erbe ausgeschlagen haben.
Das iat natürlich nicht Sinn und Zweck der Aktion und Strafbar da ihr die Sachen somit ja nicht gehörten. Glaube ich. Wenn ich falsch liege möge mich einer Berichtigen.
Was passiert jetzt? Und hängen wir da jetzt alle mit drinn oder nur Sie? Irgendwie muss immer einer Quer schlagen ;/
Wäre Dankbar für Antworten oder Erfahrungen.
Grüße
Erbe Abgelehnt, trotzdem Sachen Verkauft - Strafe?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von fleurle - 16.12.11 - 15:13 Uhr
Beitrag von fleurle - 16.12.11 - 15:14 Uhr
Tschuldigung, ich hab im ersten Satz kudelmudel gemacht.
Wir hatten einen Todesfall und mein Mann und meine Tochter sowie meine Schwiegermutter haben das Erbe abgelehnt.
So muss es heißen :)
Beitrag von kathi.net - 16.12.11 - 15:16 Uhr
Ich frage mich, wie deine SchwieMu eine Wohnung verkaufen kann, wenn Sie nicht mal im Grundbuch steht. Sowas wird vom Notar geprüft.
Und wer kauft denn eine halbe Wohnung bzw. wem gehört denn die andere Hälfte?
Beitrag von fleurle - 16.12.11 - 15:20 Uhr
Es geht um die Inneneinrichtung. Dachte das wäre klar (;
Beitrag von myimmortal1977 - 16.12.11 - 15:32 Uhr
Warum wurde das Erbe abgelehnt? Ist das Erbe verschuldet?
Wenn das Erbe abgelehnt wird, ist der Nachlasspfleger (wird vom Amtsgericht bestellt) für die Verwaltung des Erbes zuständig.
Ist das Erbe verschuldet, wird geschaut, ob es Werte/Güter gibt, die in den Verkauf gehen können. Darum kümmert sich aber ausschließlich der Nachlasspfleger. Der nimmt dann die Erträge und sorgt dafür, dass Gläubiger bedient werden.
Gibt es keine Nachkömmlinge, die das Erbe annehmen würden, geht das komplette Erbe an das Land über, indem der Verstorbene gelebt hat.
War bei meinem Onkel so, daher weiß ich es. Mein Onkel verstarb hoch verschuldet, er ist aber beteiligt an einer Erbengemeinschaft, die ein Grundstück halten, was aber nicht verkauft werden kann. Im Grundbuch steht das Land Niedersachsen (in unserem Falle zumindest).
Wurde das Erbe ausgeschlagen, dürfen sich auch Angehörige nicht der Gegenstände, die das Erbe beinhaltete, bedienen und dürfen es auch ohne Erlaubnis des Nachlasspflegers nicht veräußern.
Tut man es trotzdem und heimst das Geld in die eigene Tasche, so flattert früher oder später ne deftige Anzeige ins Haus. Ggf. vom möglichen Erben oder aber letzten Endes vom Land, wo das Erbe übergegangen ist.
Ja, so was ist strafbar und wird auch nicht milde geahndet.
Schlägt man das Erbe aus, so hat man ja auch keinerlei Verpflichtungen mehr, gegenüber Wohnung des Verstorbenen, Verträge des Verstorbenen..... Das wäre als Erbe anders, da nimmt man alles mit und muss alles auflösen, Verträge noch bis zur Kündigungsfrist bedienen etc.....
Daher sollte es einem schon der gesunde Menschenverstand sagen, wenn man ein Erbe ablehnt, man alles Hab und Gut mit ablehnt und sich auch derer Dinge nicht bedienen darf, geschweige denn, diese zu verkaufen und sich noch bereichern, aber die Schulden mal fein weg lassen wollen, damit nichts zu tun haben wollen....
So was geht nicht!!!!!!
Euch alles Gute, Janette
Beitrag von fleurle - 16.12.11 - 15:58 Uhr
Hallo,
lieben Dank für deine Antwort. Ja es waren viele Schulden dabei. Deswegen haben wir es abgelehnt. Nur hat Sie nun echt viel verkauft was ja wie du schon sagst nicht rechtens ist.
Du sagst es kommt letzendlich eine Anzeige vom Land. Das würde ja auch Sinn machen.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage wie das angestellt wird. Woher die Leute wissen wollen wie die Wohnung vorher aussah usw. Also ich finde man sieht das was fehlt aber ich weiß auch wie es vorher aussah.
Und natürlich ob es jetzt nur meine Schwiegermutter betrifft oder auch meinen Mann und meine Tochter die das Erbe abgelehnt haben und nichts weiter getan haben.
Ohje das wird ja noch was... ;/
Beitrag von myimmortal1977 - 16.12.11 - 16:29 Uhr
Du solltest den Verkäufer zumindest auf die Folgen aufmerksam machen und es sollte sofort aufgehört werden mit solchen Tätigkeiten.
Beitrag von ohiticawin - 16.12.11 - 20:19 Uhr
Das ist Unterschlagung! Ich finde das Verhalten deiner Schwiegermutter kriminell. Die Sachen gehören in dem Moment, in dem ihr das Erbe ausschlagt dem Land und mit dem Erlös könnten evtl Schulden beglichen werden! Wer weiß wer da verzweifelt auf sein Geld wartet?
Ich kann solche Moral nicht verstehen, kein Wunder geht das Land den Bach runter, wenn jeder gleich lange Finger bekommt sobald sich eine Gelegenheit bietet! Wie viele Leute haben sich in Griechenland die Renten längst verstorbener Angehörige jahrelang weiter ausbezahlen lassen?
Etwas anderes wäre es für mich, wenn sie sich etwas genommen hätte, das ihr etwas bedeutet hat (strafbar wäre es trotzdem) ... selbst wenn es von Wert gewesen wäre, aber sie hat es ja VERKAUFT und sich daran BEREICHERT!
Wenn sowas meine Schwiegermutter machen würde, dann würde ich ihr kräftig den Marsch blasen und sie zu einer Selbstanzeige drängen ...
Beitrag von fleurle - 16.12.11 - 20:38 Uhr
Ja ich werde einmal mit Ihr reden. Find es auch nicht gut. Anders wäre es wenn sie das Erbe angetreten hätte aber so...
Weist du zufllig was Ihr da nun blühen kann? FInd irgendwie nichts dazu...
Lieben Dank.
Beitrag von myimmortal1977 - 17.12.11 - 00:11 Uhr
Das läuft unter Veruntreuung und Diebstahl. Je nach Vorstrafen der Täterin, kommt es entsprechend zur Verurteilung, was entweder in Bewährung oder Haftstrafe endet.
Das Geld für die verkauften Sachen muss sie wahrscheinlich mit Zinsen und Zinseszinsen auch zurück führen.
Das dürfte echt bitter werden!
Beitrag von fleurle - 17.12.11 - 14:26 Uhr
"Das dürfte echt bitter werden! "
Na hoffentlich nicht auch für uns. Meine Güte...frag mich wieso man nicht einfach mal was lassen kann sondern sofort gierig werden muss
Beitrag von sassi31 - 16.12.11 - 16:54 Uhr
Da würde ich jetzt mal sagen, dass das durchaus Ärger nach sich ziehen kann für deine Schwiegermutter. Denn wie du ja auch schon erkannt hast, gehören ihr die Sachen nicht und sie hätte sie nicht verkaufen dürfen.
Wenn ihr euch am Verkauf nicht aktiv beteiligt habt, hängt ihr da natürlich auch nicht mit drin.
Beitrag von fleurle - 16.12.11 - 20:41 Uhr
Danke für deine Antwort. Nei wir haben nichts verkauft. Nur sie. Es hätte alles so einfach sein können. Naja,..wäre ja zu schön.
Beitrag von susannea - 16.12.11 - 21:42 Uhr
Wenn sie Sachen verlauft hat, dann kann das auch als Annahme des Erbes gesehen werden und dann müsste sie auch für die Schulden gerade stehen.
Beitrag von fleurle - 17.12.11 - 14:23 Uhr
Das wäre ja dumm. Denn dann würde es ja auch auf meinen Mann und mein Kind zurückfallen. Oh man :(
Beitrag von lavala - 17.12.11 - 14:35 Uhr
Nein, sie wäre dann wohl die alleinige Erbin, wenn alle anderen Erben den Verzicht erklärt haben.
Ich habe vor Jahren einmal so einen Fall erlebt, wo der Wohnungseigentümer nach dem Tod seiner Mieterin die Wohnung komplett beräumen musste. Als ihm mehrere Monate nach Eintritt des Todesfalls die Schlüssel übergeben wurden, sah man, wo in der Wohnung Sachen entfernt worden waren und dass die Schränke ganz offensichtlich halb leergeräumt waren.
Da der bereits vorhandene Ärger mit dem Ganzen groß genug war, zeigte er die Tochter nicht an und ließ es auf sich beruhen, es hätte sich wohl auch nicht gelohnt.
Also kann es gut sein, dass gar nichts passiert, wenn die Wohnung geräumt wird. Es kommt immer auf denjenigen an, der die Wohnung letztendlich räumt.
Illegal ist das Verhalten Deiner SV trotzdem. Wenn ich Dir einen guten Rat geben darf: Halt Dich da lieber raus, bei solchen Dingen ist man als SV außen vor.
Beitrag von susannea - 17.12.11 - 22:37 Uhr
Nein, wieso. Beim Erbe handelt jeder für sich selber, sprich, nur sie hätte dann angenommen!
